Der Kan­ton Basel-Land­schaft legt den Zonen­plan Hafen zur Ver­nehm­las­sung auf. Und er erwar­tet eine Ant­wort bis zum 15. Juni 2019.

Ein Zonen­plan unter­teilt die ein­zel­nen Par­zel­len einer Gemein­de oder Stadt in ver­schie­de­ne Zonen und Nut­zungs­ar­ten – zum Bei­spiel Wohn­zo­nen oder Gewer­be­zo­nen. So legt der Zonen­plan auch fest, wel­che Vor­ga­ben Bau­ten und Anla­gen ein­hal­ten müs­sen und wel­che Aus­mas­se maxi­mal zuläs­sig sind (zum Bei­spiel bezüg­lich Grenz- und Gebäu­de­ab­stän­de, Gebäu­de­hö­hen, Geschoss­zahl oder Ausnützungsziffer).

Die Aus­schrei­bung besteht aus vier Tei­len: einem Begleit­schrei­ben, einem Zonen­plan, einem Zonen­re­gle­ment und einem Pla­nungs­be­richt. Alle vier Schrift­stü­cken kön­nen Sie sich durch ankli­cken her­un­ter­la­den und in guter Qua­li­tät anschau­en und lesen.

Soll­ten Sie sich beru­fen füh­len sich dazu zu äus­sern, dür­fen Sie dies ger­ne tun. Ich bin dazu nicht kom­pe­tent. Was aus die­sem Zonen­plan klar her­vor­geht, ist, dass im Hafen­are­al wohl für die nächs­ten 20 Jah­re kei­ne Chan­ce für Wohn­raum besteht. Also sind Plä­ne wie die unten­ste­hen­den ganz sicher Maku­la­tur, scha­de für die Arbeit.


Was aus­ser bes­se­ren Bau­rechts­zin­sen, die nicht im Zonen­plan fest­ge­legt wer­den, könn­te denn noch Beson­de­res erreicht wer­den? Könn­te man die Bau­recht­neh­men­den dazu ver­pflich­ten auf den Dächern z.B. Solar­strom zu produzieren?
Viel­leicht haben Sie ja noch ande­re Ideen?

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