Der Kan­ton Basel-Land­schaft legt den Zonen­plan Hafen zur Vernehm­las­sung auf. Und er erwartet eine Antwort bis zum 15. Juni 2019.

Ein Zonen­plan unterteilt die einzel­nen Parzellen ein­er Gemeinde oder Stadt in ver­schiedene Zonen und Nutzungsarten – zum Beispiel Wohn­zo­nen oder Gewer­be­zo­nen. So legt der Zonen­plan auch fest, welche Vor­gaben Baut­en und Anla­gen ein­hal­ten müssen und welche Aus­masse max­i­mal zuläs­sig sind (zum Beispiel bezüglich Grenz- und Gebäude­ab­stände, Gebäude­höhen, Geschosszahl oder Ausnützungsziffer).

Die Auss­chrei­bung beste­ht aus vier Teilen: einem Begleitschreiben, einem Zonen­plan, einem Zonen­re­gle­ment und einem Pla­nungs­bericht. Alle vier Schrift­stück­en kön­nen Sie sich durch anklick­en herun­ter­laden und in guter Qual­ität anschauen und lesen.

Soll­ten Sie sich berufen fühlen sich dazu zu äussern, dür­fen Sie dies gerne tun. Ich bin dazu nicht kom­pe­tent. Was aus diesem Zonen­plan klar her­vorge­ht, ist, dass im Hafenare­al wohl für die näch­sten 20 Jahre keine Chance für Wohn­raum beste­ht. Also sind Pläne wie die unten­ste­hen­den ganz sich­er Maku­latur, schade für die Arbeit.


Was auss­er besseren Bau­recht­szin­sen, die nicht im Zonen­plan fest­gelegt wer­den, kön­nte denn noch Beson­deres erre­icht wer­den? Kön­nte man die Bau­recht­nehmenden dazu verpflicht­en auf den Däch­ern z.B. Solarstrom zu produzieren?
Vielle­icht haben Sie ja noch andere Ideen?

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