Die Schwei­zer Kli­ma­ju­gend (Fri­days für future) enga­giert sich seit Jah­ren für den Kli­ma­schutz. Hier nur ein Beispiel:

Doch nun reicht es ihnen. Nun haben sie beim Bun­des­ge­richt ver­fas­sungs­mäs­si­ge Rech­te eingeklagt.
Die Ver­fas­sungs­be­schwer­de stellt vor allem dar­auf ab, dass es kei­ne aus­rei­chen­den Rege­lun­gen für die nöti­ge Redu­zie­rung von Treib­haus­ga­sen gebe. Aus­ser­dem sor­gen sich die jun­gen Klä­ge­rin­nen und Klä­ger um ihre Frei­heits­rech­te, die durch die zuneh­men­de Belas­tung durch Emis­si­ons­min­de­rungs­pflich­ten nach 2030 stark ein­ge­schränkt wer­den könnten.

Und das Bun­des­ge­richt hat entschieden!

Dem höchs­ten Gericht der Schweiz geht es um die Generationengerechtigkeit:
Die Rich­te­rin­nen und Rich­ter befürchten, dass die Frei­heit jüngerer Genera­tio­nen ein­ge­schränkt wird, wenn nicht fest­steht, wie Treib­haus­gas­emis­sio­nen nach 2030 wei­ter redu­ziert wer­den sol­len. Rege­lun­gen für die Zeit danach gibt es im CO2-Gesetz näm­lich nicht – obwohl die Schweiz sich ver­pflich­tet hat, bis 2050 kli­ma­neu­tral zu wer­den. Aus­ser­dem hat der Bun­des­rat das Pari­ser Kli­ma­ab­kom­men unter­zeich­net und so eben­falls ver­spro­chen, dabei zu hel­fen, die Erd­er­wär­mung auf deut­lich unter zwei Grad Cel­si­us gegenüber der vor­in­dus­tri­el­len Zeit zu begrenzen.
Laut dem Bun­des­ge­richt ver­schiebt das CO2-Gesetz die hohen Las­ten für die Min­de­rung der Emis­sio­nen aber unum­kehr­bar auf die Zeit nach 2030 – und somit auf jun­ge und zukünftige Genera­tio­nen. Die not­wen­di­gen Min­de­run­gen müssten, so das Gericht, dann immer drin­gen­der und kurz­fris­ti­ger erbracht werden.
Da fast alle Lebens­be­rei­che mit der Emis­si­on von Treib­haus­ga­sen ver­bun­den sei­en, betref­fe das früher oder spä­ter poten­zi­ell das Leben von Mil­lio­nen Men­schen, die momen­tan zum Teil noch nicht ein­mal gebo­ren sind. Anders ausgedrückt: Ein umfang­rei­cher Ver­brauch des Koh­len­di­oxid­bud­gets schon bis 2030 ver­schär­fe das Risi­ko schwer­wie­gen­der Frei­heits­ein­bus­sen in der Zeit danach. Ein inak­zep­ta­bler Umstand für das Gericht, denn: Der älte­ren Genera­ti­on würde so zuge­stan­den, unter ver­gleichs­wei­se mil­der Reduk­ti­ons­last gro­ße Tei­le des CO2-Bud­gets zu ver­brau­chen, wäh­rend sich die jüngere Genera­ti­on spä­ter deut­lich stär­ker ein­schrän­ken müssen.

Aus­wir­kun­gen des Urteils
Das Urteil mahnt bei Par­la­ment und Bun­des­rat an, die bestehen­den Geset­ze deut­lich nach­zu­bes­sern. Sowohl Wirt­schaft, Insti­tu­tio­nen und alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger wer­den in der nächs­ten Zeit mit wesent­li­chen Ver­schär­fun­gen Leben müs­sen. In Coro­na-Zei­ten bedeu­tet dies aber auch die Chan­ce, Hilfs­gel­der zweck­ge­bun­den zu ver­ge­ben. Die not­wen­di­gen Inves­ti­tio­nen wer­den Arbeits­plät­ze schaffen.

Soweit die Fik­ti­on, die Vision.
Da die Schweiz kein Ver­fas­sungs­ge­richt kennt, viel­leicht auch ein biss­chen Illusion.
ABER:
In Deutsch­land ist die­ses Sze­na­rio Wirk­lich­keit gewor­den. Das deut­sche Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat den jun­gen Klä­ge­rin­nen und Klä­gern teil­wei­se recht gege­ben. Für die Kla­gen­den ist die Ent­schei­dung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts eine Sen­sa­ti­on. Car­la Reem­ts­ma, Spre­che­rin von Fri­days for Future, bezeich­ne­te das Urteil im Gespräch mit t‑online als “his­to­ri­sche Ent­schei­dung”: Erst­mals sei juris­tisch fest­ge­hal­ten, dass “Kli­ma­schutz kein Nice-tohave ist, son­dern essen­zi­el­ler Bestand­teil jeder Poli­tik sein muss”.

Und im Moment noch so neben­bei: Am 21. Mai 2021 ist Klimastreik!

 

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