Die «UNO-Leit­prinzip­i­en für Wirtschaft und Men­schen­rechte» (UN Guid­ing Prin­ci­ples on Busi­ness and Human Rights) stam­men vom UNO-Son­der­beauf­tragten für Wirtschaft und Men­schen­rechte, John Rug­gie. Das ein­prägsame Konzept der drei Säulen hat inzwis­chen weltweite Berühmtheit erlangt:

• Die Pflicht der Staat­en, die Men­schen­rechte zu schützen (auch gegenüber Bedro­hun­gen seit­ens wirtschaftlich­er Akteure).
• Die Pflicht der Unternehmen, die Men­schen­rechte zu respektieren.
• Das Recht auf Wiedergut­machung im Falle erlit­ten­er Men­schen­rechtsver­let­zun­gen durch wirtschaftliche Akteure.

Der Vater der UNO-Leit­prinzip­i­en, Pro­fes­sor John Rug­gie, nan­nte den neuen Kon­sens 2011 «The End of the Begin­ning». Nach mehr als fünf Jahren muss nüchtern fest­gestellt wer­den, dass «the Begin­ning» andauert.
Zwar haben einige Staat­en nationale Aktion­spläne veröf­fentlicht, doch diese lesen sich meist wie Bestandesauf­nah­men aktueller Poli­tiken. Gle­ich­wohl ist eine gesteigerte inter­na­tionale Dynamik spürbar: Zunehmend set­zt sich die Erken­nt­nis durch, dass neben übergeordneten Prinzip­i­en klare Anforderun­gen und verbindliche Geset­ze notwendig sind, um sicherzustellen, dass alle Unternehmen ihre Ver­ant­wor­tung wahrnehmen.

Pro­fes­sor John Rug­gie sagt:

»Die Schweiz dro­ht inter­na­tion­al den Anschluss zu verlieren.
Wenn die Schweiz in diesem Bere­ich einen fortschrit­tlichen Wan­del ein­leit­et, ste­ht sie damit nicht allein da. In der Tat läuft sie son­st Gefahr, inter­na­tion­al ins Hin­tertr­e­f­fen zu ger­at­en. In ein­er Rei­he von Recht­sor­d­nun­gen, die von Kali­fornien bis Gross­bri­tan­nien reichen, sind etwa Anti-Sklaverei-Geset­ze in Kraft. Frankre­ich wiederum hat ein Sorgfalts­ge­setz ver­ab­schiedet. Und in Kana­da gibt es seit kurzem das Amt ein­er Ombudsper­son, die Zeu­gen vor­laden und Doku­mente von kanadis­chen Unternehmen ein­fordern darf, die im Aus­land began­gener Men­schen­rechtsver­let­zun­gen beschuldigt werden.
Soll­ten bis ins Jahr 2020 weniger als die Hälfte der deutschen Grossun­ternehmen men­schen­rechtliche Sorgfalt­sprü­fun­gen ver­ankert haben, wird gemäss Koali­tionsver­trag auch die neue deutsche Bun­desregierung diese verbindlich machen. Und die EU-Kom­mis­sion prüft neue «Cor­po­rate Governance»-Regeln, die von Ver­wal­tungsräten die Pub­lika­tion von Nach­haltigkeitsstrate­gien ver­lan­gen, die angemessene Sorgfalt­sprü­fun­gen ent­lang der gesamten Liefer­kette bein­hal­ten. Diese unvoll­ständi­ge Liste zeigt: Men­schen­rechtliche Sorgfalt­sprü­fun­gen sind die neue Nor­mal­ität für Unternehmen.

John Rug­gie, Pro­fes­sor für Men­schen­rechte und Inter­na­tionale Beziehun­gen, Harvard«

 

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