Medi­en­mit­teilung vom 15.12.2021
Mass­nah­men für die Wieder­auf­nahme des Schul­be­triebs nach den Weihnachtsferien

Auf­grund der stark zunehmenden Ver­bre­itung des Sars-CoV-2-Virus und der ver­schärften epi­demi­ol­o­gis­chen Lage an den Basel­bi­eter Schulen sind ab dem 3. Jan­u­ar 2022 alle Schü­lerin­nen und Schüler, Lehrper­so­n­en und Mitar­bei­t­en­den der öffentlichen Schulen zur wöchentlichen Teil­nahme am «Bre­it­en Testen Basel­land» verpflichtet. Die Pri­mar- und Sekun­darschulen starten im Fer­nun­ter­richt und nehmen den Präsen­zun­ter­richt nach dem Vor­liegen eines neg­a­tiv­en Testergeb­niss­es gestaffelt und klassen­weise wieder auf. Zudem wird die Masken­tragpflicht auf die 1. bis 4. Pri­mark­lasse ausgeweitet.

In den ver­gan­genen Wochen hat sich die epi­demi­ol­o­gis­che Lage an den Basel­bi­eter Schulen weit­er zuge­spitzt. Das Sars-CoV-2-Virus ver­bre­it­et sich beson­ders unter Kindern und Jugendlichen deut­lich stärk­er als in der übri­gen Bevölkerung und gelangt über die Schü­lerin­nen und Schüler auch zu beson­ders gefährde­ten Per­so­n­en­grup­pen. Sowohl aus päd­a­gogis­chen wie auch aus sozialen und psy­chol­o­gis­chen Grün­den will der Regierungsrat auch nach den Wei­h­nachts­fe­rien auf allen Stufen am Präsen­zun­ter­richt fes­thal­ten. Er hat deshalb an sein­er Sitzung vom 14. Dezem­ber 2021 umfassende Mass­nah­men für die Wieder­auf­nahme des Schul­be­triebs nach den Wei­h­nachts­fe­rien beschlossen, die sich ins­beson­dere auf die Pri­mar- und Sekun­darschule auswirken. Für die Mit­tel- und Berufs­fach­schulen ergeben sich auss­er der oblig­a­torischen Teil­nahme am «Bre­it­en Testen Basel­land» keine Änderungen.

Ausweitung der Maskenpflicht
Seit der generellen Ein­führung der Masken­tragpflicht ab der 5. Pri­mark­lasse hat sich gezeigt, dass sich Neuansteck­un­gen ver­mehrt auf die 1. bis 4. Pri­mark­lassen konzen­tri­eren. Deshalb wird die Masken­tragpflicht in Innen­räu­men ab dem 3. Jan­u­ar 2022 auf die 1. bis 4. Pri­mark­lasse aus­geweit­et. Diese gilt eben­falls für die Ange­bote der schu­lergänzen­den Betreu­ung und Schü­ler­grup­pen in Kindertagesstät­ten. Nicht betrof­fen sind Kindergärten.

Bre­ites Testen wird obligatorisch
Das seit März 2021 an den Schulen etablierte «Bre­ite Testen Basel­land» leis­tet nach­weis­lich einen wesentlichen Beitrag zur Aufdeck­ung von pos­i­tiv­en Fällen an den Schulen und zur Unter­brechung von Über­tra­gungs­ket­ten. Deshalb sind ab dem 3. Jan­u­ar 2022 alle Schü­lerin­nen und Schüler, Ler­nende und Lehrper­so­n­en sowie alle Mitar­bei­t­ende, welche direk­ten Kon­takt zu den Schü­lerin­nen und Schülern haben, zur wöchentlichen Teil­nahme am «Bre­it­en Testen Basel­land» verpflichtet. Von der Testpflicht ausgenom­men sind Pri­vat- und Musikschulen sowie Per­so­n­en, die in den let­zten 3 Monat­en nach­weis­lich gene­sen sind.

Gestaffelte Wieder­auf­nahme des Schulunterrichts
Der Präsen­zun­ter­richt nach den Wei­h­nachts­fe­rien soll für die von der aktuellen Welle beson­ders betrof­fe­nen Pri­mar- und Sekun­darschulen unter grösst­möglichem Gesund­heitss­chutz der einzel­nen Schü­lerin­nen, Schüler und Lehrper­so­n­en sowie der Mitar­bei­t­en­den erfol­gen. Deshalb starten die Pri­mar- und Sekun­darschulen des Kan­tons am 3. Jan­u­ar 2022 im Fer­nun­ter­richt. Die Rück­kehr in den Präsen­zun­ter­richt erfol­gt gestaffelt, nach­dem eine Klasse am «Bre­it­en Testen Basel­land» teilgenom­men hat und ein neg­a­tives Testergeb­nis vor­liegt. Für die Zeit des Fer­nun­ter­richts stellen die Pri­marschulen ein Betreu­ungsange­bot sich­er, sofern die Kinder nicht zuhause betreut wer­den kön­nen. Das Betreu­ungsange­bot kann nur unter kon­se­quenter Ein­hal­tung der gel­tenden Schutz­mass­nah­men genutzt wer­den. Pos­i­tiv getestete Schü­lerin­nen und Schüler sowie Lehrper­so­n­en begeben sich in Quar­an­täne und nehmen für deren Dauer nicht am Präsen­zun­ter­richt teil.

Und hier noch die dazuge­hörige Verord­nung des Regierungsrats:
GS 2021.113

Die Schweiz in Europa 25
Tür.li 17 (2021)

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