Kaum konnten wir die Geisterbahn der zumeist nichtgewählten Köpfe hinter uns lassen, hängt schon das nächste Plakat. Gut wird der Bundesrat im Dezember nicht auch vom Volk gewählt — es gäbe wohl keinen Unterbruch bis zu den Gemeinderatswahlen im Februar 2016 …
Wir berichteten über die Plakatastrophe und mehr zu den Nationalratswahlen. Da gäbe es noch eine kleine Rückschau zu halten.
Wirksamkeit von Plakaten
Schauen wir uns die Wählerstimmen von zwei Parteien an:
13247 Parteistimmen, 0 Plakate der Evangelischen Volkspartei und
04592 Parteistimmen, 1050 Plakate der Grünen Unabhängigen.
Was war wohl ausschlaggebend für die unterschiedlichen Resultate?
Dazu meine Curdin Janett (Werber des Jahres 2015), die »Porträtplakate« würden nur den schon bekannten Persönlichkeiten nützen. Für Neulinge seien sie zwecklos … wohl ausser sie hätten rote Strähnchen im Haar …
Hängetermin
Ausser der BDP haben alle Parteien ihre Plakate zu früh gehängt (sagt die Landeskanzlei). Ob die BDP einfach ihre Plakate zu spät geliefert bekam?
Die Gemeinde hat dann auch prompt reagiert und alle falsch gehängten Plakate abmontiert. Nicht aber die zu früh gehängten! Diese Aktion war aber nur einmalig. Später hingen jede Menge z.B. an Brückengeländern (= verboten)!
Zur Optik der »wild« gehängten Plakate
Gefühlsmässig wurden Plakate noch nie so unsorgfältig gehängt wie bei der Nationalratskampagne. Auch hat es sich unter den PlakathängerInnen noch nicht herumgesprochen, dass Plakate die über einen Zaun oder ein Geländer hinausragen gefährdet sind. Übrigens nicht einfach gefährdet durch Vandalismus, sondern vor allem durch Wind …
Verbot der Wildplakatierung im öffentlichen Raum?
In einigen schweizerischen, ländlichen Gemeinden wurde ein Verbot der Wildplakatierung im öffentlichen Raum diskutiert. Das stiess vor allem auf den Widerstand der NichtSVP-Parteien. Argument: Bauern können auf ihrem eigenen Land weiterhin plakatieren, wer aber keine Bauern in der Partei hat, habe diese Möglichkeit nicht.
Abräumen nach einer Woche
Dass die Plakate nach einer Woche abgeräumt sein müssen, steht in der Verordnung:
»Sind temporäre Reklamen nicht spätestens 1 Woche nach dem Veranstaltungstermin vollständig entfernt, können sie von der zuständigen Gemeindebehörde ohne vorherige Androhung der Ersatzvornahme unverzüglich auf Kosten der verantwortlichen Person oder Organisation beseitigt werden.«
Nach einer Woche und zwei Tagen kirchmaiert er nun vom Geländer und sollte auch dort nicht mehr gewählt sein …
… und wer gar noch an einem Kandelaber hängt, müsste gleich zweimal gestrichen werden!
Alternativen?
Ganz verbieten kann und soll man diese Plakatiererei wohl nicht. Es wäre ungerecht gegenüber den Parteien, die keinen grosszügigen Onkel haben. Aber:
• Pro öffentlichen Zaun nur zwei Plakate der gleichen Partei?
• Nur Plakate mit einer Aussage des Parteiprogramms?
• Nur Plakate von im Kanton präsenten Parteien?
• In ungeraden Jahren keine Köpfe auf den Plakaten?
• Oder vielleicht auch eine einzige Plakatierung an einem öffentlichen Ort (z.B. Piazzetta) mit allen Plakaten, sonst nirgends. So quasi nach dem Schnitzelbangg, der sich über die zunehmende Zahl der Akteure an der Basler Fasnacht ärgerte (sinngemäss): Dr Cortège dä blybt aifach stoo – und s Volgg sell nääbeduure goo!
Man könnte sich dann vor den Plakaten versammeln, diskutieren, polemisieren, etc. Und vielleicht organisieren die Parteien dann jeweils Glühwein und Würstchen? Dies anstelle der in Birsfelden kaum mehr stattfindenden Wahlveranstaltungen der Parteien …
Wer findet bessere Möglichkeiten?
Und die Weisheit zur Sache:
Wer zuviel haben will, dem wird zuwenig.
(Deutsches Sprichwort)
hasira
Okt 30, 2015
Wie wäre es mit einem Finanzausgleich unter den Parteien? Dann könnten alle bei der APG oder andern teuren Gesellen zum Plakatieren antreten!