Zum Stän­de­mehr stand schon eini­ges im birsfälder.li.

Der ers­te Arti­kel stammt vom 12. Febru­ar 2021 als Reak­ti­on auf die ers­te Abstim­mung zur Kon­zern­ver­ant­wor­tungs­in­itia­ti­ve. Mit Stim­men­mehr ange­nom­men mit Stän­de­mehr aber abge­lehnt.
Wenn Sie die neun Arti­kel durch­le­sen (viel Spass) ken­nen Sie auch etwas die Geschich­te des Staa­tes Schweiz und ihr unde­mo­kra­ti­sches Stän­de­mehr.

Mit den neu­en EU-Ver­trä­gen geht nun das gan­ze Thea­ter wie­der los.
Zumin­dest hat sich der Stän­de­rat schon ein­mal ent­schie­den (nomen est omen!).

Ganz kurz:
Arti­kel 140 der Bun­des­ver­fas­sung (Obli­ga­to­ri­sches Refe­ren­dum) bestimmt genau, wann das Stän­de­mehr zwin­gend erfor­der­lich ist.
Das ist der Fall bei …
… Ände­run­gen der Bun­des­ver­fas­sung,
… dem Bei­tritt zu Orga­ni­sa­tio­nen für kol­lek­ti­ve Sicher­heit (z. B. NATO) oder zu
supra­na­tio­na­len Gemein­schaf­ten (z. B. EU),
… dring­lich erklär­ten Bun­des­ge­set­zen ohne Ver­fas­sungs­grund­la­ge, deren Gel­tungs­dau­er        ein Jahr über­steigt.
Kei­ner der drei auf­ge­zähl­ten Punk­te wird durch die EU-Ver­trä­ge berührt.

Die Schlau­mei­er erfin­den inzwi­schen, wie auch schon, ein Stän­de­mehr sui gene­ris.
»sui gene­ris« wird in der Rechts­ver­dre­her­wis­sen­schaft dann gebraucht, wenn etwas nicht in die übli­chen Schub­la­den passt. Wenn die bekann­ten Regeln oder Begrif­fe ver­sa­gen, bil­det die Sache qua­si ihre eige­ne Klas­se.

Das heisst aber nichts ande­res: Das Recht wird zurecht­ge­bo­gen bis es passt.
Von ver­fas­sungs­ge­mäss kann abso­lut nicht die Rede sein.
Etwa so ähn­lich, wie wenn der schlaue Donald die Fuss­ball­re­geln neu inter­pre­tiert.

Und zum Schluss noch dies:
»Wir sind vom Undenk­ba­ren
über das Unsag­ba­re
zum Uner­träg­li­chen gekom­men.«
(Robert Misik)

USA - alternative Geschichten 35
Edgar Cayce - der grosse Heiler und Seher 15

Deine Meinung