Zum Ständemehr stand schon einiges im birsfälder.li.
Der erste Artikel stammt vom 12. Februar 2021 als Reaktion auf die erste Abstimmung zur Konzernverantwortungsinitiative. Mit Stimmenmehr angenommen mit Ständemehr aber abgelehnt.
Wenn Sie die neun Artikel durchlesen (viel Spass) kennen Sie auch etwas die Geschichte des Staates Schweiz und ihr undemokratisches Ständemehr.
Mit den neuen EU-Verträgen geht nun das ganze Theater wieder los.
Zumindest hat sich der Ständerat schon einmal entschieden (nomen est omen!).
Ganz kurz:
Artikel 140 der Bundesverfassung (Obligatorisches Referendum) bestimmt genau, wann das Ständemehr zwingend erforderlich ist.
Das ist der Fall bei …
… Änderungen der Bundesverfassung,
… dem Beitritt zu Organisationen für kollektive Sicherheit (z. B. NATO) oder zu
supranationalen Gemeinschaften (z. B. EU),
… dringlich erklärten Bundesgesetzen ohne Verfassungsgrundlage, deren Geltungsdauer ein Jahr übersteigt.
Keiner der drei aufgezählten Punkte wird durch die EU-Verträge berührt.
Die Schlaumeier erfinden inzwischen, wie auch schon, ein Ständemehr sui generis.
»sui generis« wird in der Rechtsverdreherwissenschaft dann gebraucht, wenn etwas nicht in die üblichen Schubladen passt. Wenn die bekannten Regeln oder Begriffe versagen, bildet die Sache quasi ihre eigene Klasse.
Das heisst aber nichts anderes: Das Recht wird zurechtgebogen bis es passt.
Von verfassungsgemäss kann absolut nicht die Rede sein.
Etwa so ähnlich, wie wenn der schlaue Donald die Fussballregeln neu interpretiert.
Und zum Schluss noch dies:
»Wir sind vom Undenkbaren
über das Unsagbare
zum Unerträglichen gekommen.«
(Robert Misik)

