Am 18. Oktober wählen wir das Schweizer Parlament. Wenn Sie nicht wissen, was das ist, dann klicken Sie hier!
Alle Schweizerinnen und Schweizer ab dem 18. Altersjahr sind wahlberechtigt.
Sie wissen nicht wie? Sie lesen nicht gerne? Dann klicken Sie hier!
Sie wissen nicht, warum Sie wählen sollen? Dann klicken Sie hier!
• Die Stimmabgabe an der Urne hat durch die Stimmberechtigten persönlich zu erfolgen. Der Stimmrechtsausweis ist dem Wahlbüro abzugeben, die Wahlzettel sind vom Wahlbüro kennzeichnen zu lassen und in die Urne zu werfen.
Das Wahlbüro in der Gemeindeverwaltung ist für die persönliche Stimmabgabe am Wahlsonntag von 10.30 bis 11.30 Uhr geöffnet.
• Die briefliche Stimmabgabe ist bis 17 Uhr des Vortages zum Wahltag (Eintreffen auf der Gemeindekanzlei) möglich. Die ausgefüllten Wahlzettel sind in einem Umschlag mit der Aufschrift “Wahlzettel” zu verschliessen und dieser Umschlag in das Stimmrecht-Couvert zu legen. Zur Gültigkeit muss der Stimmrechtsausweis mit der eigenhändigen Unterschrift des bzw. der Stimmberechtigten versehen sein.
• Das Stimmrechtscouvert kann verschlossen direkt oder in einem an die Gemeindeverwaltung zuhanden des Wahlbüros adressierten Briefumschlag in der Gemeindekanzlei abgegeben oder in deren Briefkasten gelegt oder mit der Post frankiert an diese geschickt werden.
Mit der Post spedierte Wahlunterlagen müssen auch um 17 Uhr des Vortages auf der Gemeindeverwaltung eiingetroffen sein! Also frühzeitig auf die Post!
Bei den eidgenössischen Wahlen 2011 war die Birsfelder Wahlbeteiligung recht dürftig:
2591 Wahlzettel wurden eingelegt, Stimmbeteiligung von 39,16% bei den Nationalratswahlen.
2431 Wahlzettel wurden eingelegt, Stimmbeteiligung von 37,44% bei den Ständeratswahlen.
Helfen Sie mit, raffen Sie sich auf, zeigen Sie, dass Sie eine Stimme haben!
Nicht dass der Spruch von Martin Suter zutrifft:
In der Schweiz und übrigens auch in Deutschland
wählten die Leute zuletzt so, als wären sie reich.