In ein­er Zeit, in der sog­ar Parteipräsi­den­ten und Jour­nis von besseren und schlechteren Lis­teplätzen schwadronieren, ist es doch ange­bracht, das Ganze noch ein­mal anzuschauen. Sehr vere­in­facht:

Die Berech­nung der Man­datsverteilung ist ziem­lich kom­pliziert und wird im Kan­ton Basel-Land­schaft für den Lan­drat nach dem Ver­fahren »Dop­pel­ter Pukelsheim« vorgenom­men.
Bei der Nation­al­ratswahl kommt das Ver­fahren »Hagen­bach-Bischoff« zur Anwen­dung.

Eine weit­ere Beson­der­heit ist die Möglichkeit der Lis­ten­verbindung oder der Unterlis­ten­verbindung in Kan­to­nen mit mehr als einem Sitz.
Lis­ten­verbindun­gen und Unterlis­ten­verbindun­gen erhöhen die Chan­cen dafür, dass die kan­di­dieren­den Parteien oder Grup­pierun­gen Nation­al­ratssitze gewin­nen. Alle Stim­men, die an die ver­bun­de­nen Lis­ten gehen, wer­den zusam­mengezählt, als ob es eine einzige Liste wäre.

Nach der Wahl wer­den den Parteien gemäss ihrer Stim­men­zahl Man­date (Sitze) zuge­sprochen. Wenn auf ein­er Liste 7 Per­so­n­en waren, aber nur drei Man­date erre­icht wur­den, erhal­ten die drei Kan­di­dieren­den mit den meis­ten Stim­men den Sitz. Also von der Liste her gese­hen wäre das dann Kan­di­dat 2, Kan­di­datin 5 und Kan­di­datin 7. Die Lis­ten­num­mern 1, 3, 4 und 6 sind nicht gewählt.

Soll­ten Sie sich näher für »Dop­pel­ter Pukelsheim« oder »Hagen­bach-Bischoff« oder die Sache mit den Lis­ten­verbindun­gen inter­essieren, hat die Bun­deskan­zlei einen inter­es­san­ten Bericht zu Vor- und Nachteilen ver­fasst.

 

 

 

Nationale Klimademo
Chotzbrockemässig gruusigi Mentsche

Deine Meinung