Dar­um geht es:
Chris­toph Meu­ry und Franz Büch­ler haben fol­gen­den Antrag gestellt, der an der Gemein­de­ver­samm­lung vom 21. Juni 2021 behan­delt wer­den soll:
Der Gemein­de­rat beschliesst die Par­zel­le 1550 aus der Spe­zi­al­zo­ne Kraft­werk zu neh­men und die Zone als rei­ne Erho­lungs- und Grün­zo­ne zu dekla­rie­ren. Die zukünf­ti­ge Ent­wick­lung der Par­zel­le 1550 soll im STEK prä­zi­siert wer­den. Die Par­zel­le 1550 steht für Wohn­nut­zung zukünf­tig nicht mehr zur Ver­fü­gung. Die Gemein­de­ver­samm­lung soll abschlies­send dar­über befinden.

Mit dem Arti­kel »Hafen­ge­schich­ten 26« haben wir unter ande­rem die Par­tei­en gebe­ten zu eini­gen Fra­gen Stel­lung zu neh­men, so auch zur Par­zel­le 1550.
Die gan­zen Stel­lung­nah­men der Grü­nen, der SP und der SVP zu allen Fra­gen in den Links.
Die Reak­tio­nen tra­fen nicht gera­de mas­sen­haft ein.

Hier die drei ein­ge­trof­fe­nen Stellungnahmen:

Grü­ne Birsfelden
»Die Par­zel­le ist heu­te der «Spe­zi­al­zo­ne Kraft­werk und Erho­lungs­ein­rich­tun­gen» zuge­ord­net. Im Zonen­re­gle­ment der Gemein­de heisst es dazu in Art. 47:
1 In die­ser Zone sind Bau­ten und Anla­gen im Zusam­men­hang mit der öffent­li­chen Ener­gie­wirt­schaft und dem Betrieb der Schiff­fahrts­an­la­gen sowie Erho­lungs­ein­rich­tun­gen zuläs­sig. 2 Das bestehen­de Gebäu­de Nr. 60 beim Park­platz kann mit Wohn- und/oder Büro­nut­zung belegt wer­den, auch wenn kein wei­te­rer Bedarf des Kraft­werks besteht. Ein Ersatz­bau für even­tu­ell spä­ter not­wen­dig wer­den­de Büro­nut­zung ist nicht mög­lich. Gering­fü­gi­ge Erwei­te­run­gen am bestehen­den Gebäu­de (zusätz­li­cher Erschlies­sungs­bau mit Trep­pe und Lift, Gebäu­de­er­hö­hung um ca. 1.50 Meter, ener­ge­ti­sche Ver­bes­se­run­gen) sind zuläs­sig. Als Auto­ab­stell­platz ist ein frei­ste­hen­der Gara­gen­bau für maxi­mal 8 Per­so­nen­wa­gen west­lich des bestehen­den Gebäu­des mög­lich. Die Erschlies­sung erfolgt über den Parkplatz.
Die mög­li­che Nut­zung ist unse­rer Mei­nung nach im Regle­ment aus­rei­chend klar umschrie­ben. Für Spe­ku­la­ti­on und Pro­jek­te, wel­che den beschrie­be­nen Zweck nicht erfül­len, gibt es kei­nen Spielraum.
Wenn aber jemand beab­sich­ti­gen und/oder bean­tra­gen wür­de, das Are­al 1550 umzu­zo­nen und einer «pro­fit­ori­en­tier­ten» Nut­zung zuzu­füh­ren, wür­den wir uns ent­we­der für die Bei­be­hal­tung des bis­he­ri­gen Zwecks oder für eine Erho­lungs-/Grün­zo­ne ein­set­zen. Das letz­te Wort hät­te die Gemeindeversammlung.«

SVP Birs­fel­den
»Eine Ver­klei­ne­rung der Nah­erho­lungs­zo­ne auf der Kraft­werks­in­sel beur­tei­len wir kri­tisch. So haben wir uns ja auch bei der Dino­sau­ri­er-Aus­stel­lung ableh­nend gegen­über der tem­po­rä­ren Ver­klei­ne­rung der öffent­lich zugäng­li­chen Grün­flä­chen geäus­sert. Aber auch hier müss­te das Pro­jekt beur­teilt wer­den, wenn es dann tat­säch­lich vor­liegt. Eine heu­ti­ge und vor­ei­li­ge Umzo­nung des Are­als 1550 leh­nen wir daher eben­falls ab. Soll­te tat­säch­lich die Kraft­werk Birs­fel­den AG ein Pro­jekt vor­brin­gen, gilt es dies sach­lich zu prü­fen und Vor- und Nach­tei­le gegen­ein­an­der abzu­wä­gen. Denk­ver­bo­te brin­gen Birs­fel­den nicht weiter.«

SP Birs­fel­den
»Da aus Sicht der SP bau­li­che Tätig­kei­ten aus raum­pla­ne­ri­schen Grün­den sowie­so nicht in Fra­ge kom­men, unter­stütz­ten wir den Antrag, die Par­zel­le 1550 in die Grün­zo­ne oder in eine „Spe­zi­al­zo­ne Grün­zo­ne und Erho­lungs­ein­rich­tun­gen“ umzu­zo­nen. Für die SP wäre es sogar wün­schens­wert das Gebiet „Bio­top Schleu­se“ in eine Spe­zi­al­zo­ne „Natur­schutz Stau­see“ umzuzonen.«

Ande­re Par­tei­en wie CVP, FDP, EVP?
Kei­ne Stel­lung­nah­men … Na, ja …

Die Stel­lung­nah­me des Gemeinderates

Da das Geschäft schon am 14. Dezem­ber 2020 hät­te behan­delt wer­den sol­len, dann aber ver­scho­ben wur­de, da die bei­den Antrag­stel­ler »gefähr­de­te Per­so­nen« sind (dan­ke), haben wir auch schon eine Stel­lung­nah­me des Gemeinderates:

»Erwä­gun­gen
Der Gemein­de­rat hat grund­le­gen­des Ver­ständ­nis für das Ansin­nen der Antrag­stel­ler. Seit der Ver­öf­fent­li­chung des STEK, in wel­chem der zur Dis­kus­si­on ste­hen­de Raum noch als mög­li­ches Ent­wick­lungs­ge­biet bezeich­net wur­de, hat sich der Gemein­de­rat stark mit der Ent­wick­lungs­the­ma­tik aus­ein­an­der­ge­setzt. Dabei ist er unter ande­rem zum Schluss gekom­men, dass der Raum ent­lang des Rheins – und dazu gehört auch die Par­zel­le 1550 — bis auf Wei­te­res als Erho­lungs- und Grünzone erhal­ten blei­ben soll.
Die­se Hal­tung fin­det sich auch im Leit­bild Natur LINK
wie­der. Es wur­de im April 2020 ver­öf­fent­licht und hält unter ande­rem im Ziel 10 das Fol­gen­de fest: „Die bestehen­den Grünflächen am Rhein (Bir­schöpf­li – Rhein­park (unbe­bau­ter Bereich nörd­lich der Rhein­park-Hoch­häu­ser bis und mit Ufer­bö­schung) – Rhein­in­sel – Bio­top am Stau­see – Schleusenweg/Grenze Hafen­zo­ne) blei­ben unverbaut.“

Dass die Par­zel­le 1550 für Wohn­nut­zung nicht zur Verfügung ste­hen soll, wird aller­dings bereits durch die heu­te bestehen­de Spe­zi­al­zo­ne „Kraft­werk und Erho­lungs­ein­rich­tun­gen“ sicher­ge­stellt. Die­se hält fest, dass „(…) Bau­ten und Anla­gen im Zusam­men­hang mit der öffentlichen Ener­gie­wirt­schaft und dem Betrieb der Schiff­fahrts­an­la­gen sowie Erho­lungs­ein­rich­tun­gen zulässig (sind)“.
Im Wei­te­ren haben das Bun­des­amt für Ener­gie (BFE) sowie das Bun­des­amt für Ver­kehr (BAV) der Gemein­de einen gemein­sa­men, ein­ge­schrie­be­nen Brief geschrie­ben. Er lässt sich wie folgt zusammenfassen:
- Die Grundeigentümerin der Par­zel­le 1550 ist die Kraft­werk Birs­fel­den AG. Sie ist im Besitz einer schwei­ze­ri­schen (und deut­schen) Kon­zes­si­on zur Was­ser­kraft­nut­zung des Rheins.
- BFE und BAV machen auf Art. 26, Absatz 1 des Was­ser­rechts­ge­set­zes (WRG) auf­merk­sam. Die­ses hält fest: „Was­ser­kraft­wer­ke an den Gewäs­ser­stre­cken nach Arti­kel 24 Absät­ze 1 und 2 sind so anzu­le­gen, dass die Schiff­bar­keit erhal­ten bleibt oder aus­ge­baut wer­den kann bezie­hungs­wei­se die spä­te­re Schiff­bar­ma­chung der Gewäs­ser­stre­cke mög­lich ist. Ins­be­son­de­re ist der nöti­ge Raum für den Ein­bau von Anla­gen für die Gross­schiff­fahrt freizuhalten.“
- Birs­fel­den wird um Kennt­nis­nah­me gebe­ten, dass
dass für das Kraft­werk Birs­fel­den sowohl die Schwei­zer Bun­des­be­hör­den, wie auch die deut­schen Behör­den zustän­dig sind.
dass bei einer all­fäl­li­gen Revi­si­on des Zonen­plans eine Frei­hal­te­pflicht der Was­ser­stras­se Basel-Rhein­fel­den besteht (gemäss Art 26, Abs. 1 WRG)
Aus Sicht des Gemein­de­ra­tes kann damit das fol­gen­de Fazit fest­ge­hal­ten werden:
- Schon die bestehen­de „Spe­zi­al­zo­ne Kraft­werk und Erho­lungs­ein­rich­tun­gen“ lässt kei­ne Wohnüberbauung zu.
- Die Aus­sa­gen des BFE/BAV machen deut­lich, dass eine Umzo­nung nicht dem Was­ser­rechts­ge­setz (WRG) ent­spre­chen würde. Mit ent­spre­chen­den Ein­spra­chen müsste also gerech­net werden.
In der Gesamt­be­trach­tung kommt des­halb der Gemein­de­rat zum Schluss, dass für den Antrag auf Umzo­nung der Par­zel­le 1550 kei­ne Vor­la­ge zuhan­den der Gemein­de­ver­samm­lung (GVS) erar­bei­tet wer­den soll. Viel­mehr soll der GVS ein Antrag auf Nicht­er­heb­li­ch­er­klä­rung gestellt werden.

Antrag
Der Gemein­de­rat bean­tragt der Gemein­de­ver­samm­lung zu beschliessen:
Der Antrag von F. Büchler und Ch. Meu­ry auf Umzo­nung der Par­zel­le 1550 in die Zone „Erho­lungs- und Grünzone“ soll als nicht­er­heb­lich erklärt werden.«

Soweit also die Stel­lung­nah­men der »mass­ge­ben­den« Krei­se, respek­ti­ve die Nicht­stel­lung­nah­men der nicht mass­ge­ben­den Kreise …

Fort­set­zung folgt.

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