Darum geht es:
Christoph Meury und Franz Büchler haben folgenden Antrag gestellt, der an der Gemeindeversammlung vom 21. Juni 2021 behandelt werden soll:
Der Gemeinderat beschliesst die Parzelle 1550 aus der Spezialzone Kraftwerk zu nehmen und die Zone als reine Erholungs- und Grünzone zu deklarieren. Die zukünftige Entwicklung der Parzelle 1550 soll im STEK präzisiert werden. Die Parzelle 1550 steht für Wohnnutzung zukünftig nicht mehr zur Verfügung. Die Gemeindeversammlung soll abschliessend darüber befinden.
In den Erläuterungen zur Gemeindeversammlung vom 14. Dezember 2020 wird sehr betont hervorgehoben, dass die Gemeinde einen eingeschriebenen Brief von zwei Bundesämtern bekommen hat: vom Bundesamt für Energie (BFE) und vom Bundesamt für Verkehr (BAV).
Der eingeschriebene Brief der Bundesämter
Ob der Brief eingeschrieben war oder nicht ändert nichts an der Sache. Darin wird moniert
das Gebiet der Parzelle 1550 stehe nicht zur Diskussion, weil Art. 26, Absatz 1 des Wasserrechtsgesetzes (WRG) verlange:
»Wasserkraftwerke an den Gewässerstrecken nach Artikel 24 Absätze 1 und 2 sind so anzulegen, dass die Schiffbarkeit erhalten bleibt oder ausgebaut werden kann beziehungsweise die spätere Schiffbarmachung der Gewässerstrecke möglich ist. Insbesondere ist der nötige Raum für den Einbau von Anlagen für die Grossschifffahrt freizuhalten.«
Ich denke nicht, dass das Kraftwerk Birsfelden eine dritte Schleuse braucht. Es ist so oder so fraglich, ob der Rhein bei Basel drei Rheinhäfen braucht. Bis 2035 werden die Erdölprodukte-Lager sicher obsolet sein. Auch kann man sich mit Fug und Recht fragen, ob der Birsfelder Hafen denn so wichtig ist, damit in Basel die Hafenkapazitäten zugunsten von lukrativen Wohnprojekten heruntergefahren werden können.
Ebenso misstrauisch macht es, dass die KWB immer wieder Projekte laufen lässt, die eine Überbauung der Parzelle 1550 beinhaltet.
Wir glauben einer zuverlässigen Quelle, dass die KWB AG die Losinger Marazzi AG beauftragt hat eine Machbarkeitsstudie zu erstellen. Ergo hat die KWB AG ein hohes Interesse die Parzelle 1550 zu überbauen. Die jetzt angeführten Vorbehalte betreffend betrieblicher Nutzung mit einer dritten Schleuse sind vorgeschoben. In der Losinger Marazzi-Studie sind solche Vorbehalte mit keinem Wort erwähnt.
Der laufende Wasserechtsvertrag für 83 Jahre läuft am 15. Januar 2034 aus. Da solche Vertragsverhandlungen meist sehr kompliziert sind und langwierig, wird wohl bald mit den Verhandlungen begonnen. Ich meine, die Zeit ist reif den Verhandelnden zu signalisieren, dass eine Erweiterung (3. Schleuse) nicht drin liegt,
Also ab an die Gemeindeversammlung und Umzonung 1550 JA!