Darum geht es:
Christoph Meury und Franz Büch­ler haben fol­gen­den Antrag gestellt, der an der Gemein­de­v­er­samm­lung vom 21. Juni 2021 behan­delt wer­den soll:
Der Gemein­der­at beschliesst die Parzelle 1550 aus der Spezial­zone Kraftwerk zu nehmen und die Zone als reine Erhol­ungs- und Grün­zone zu deklar­i­eren. Die zukün­ftige Entwick­lung der Parzelle 1550 soll im STEK präzisiert wer­den. Die Parzelle 1550 ste­ht für Wohn­nutzung zukün­ftig nicht mehr zur Ver­fü­gung. Die Gemein­de­v­er­samm­lung soll abschliessend darüber befind­en.

In den Erläuterun­gen zur Gemein­de­v­er­samm­lung vom 14. Dezem­ber 2020 wird sehr betont her­vorge­hoben, dass die Gemeinde einen eingeschriebe­nen Brief von zwei Bun­desämtern bekom­men hat: vom Bun­de­samt für Energie (BFE) und vom Bun­de­samt für Verkehr (BAV).

Der eingeschriebene Brief der Bun­desämter

Ob der Brief eingeschrieben war oder nicht ändert nichts an der Sache. Darin wird moniert
das Gebi­et der Parzelle 1550 ste­he nicht zur Diskus­sion, weil Art. 26, Absatz 1 des Wasser­rechts­ge­set­zes (WRG) ver­lange:
»Wasserkraftwerke an den Gewässer­streck­en nach Artikel 24 Absätze 1 und 2 sind so anzule­gen, dass die Schiff­barkeit erhal­ten bleibt oder aus­ge­baut wer­den kann beziehungsweise die spätere Schiff­bar­ma­chung der Gewässer­strecke möglich ist. Ins­beson­dere ist der nötige Raum für den Ein­bau von Anla­gen für die Grosss­chiff­fahrt freizuhal­ten.«

Ich denke nicht, dass das Kraftwerk Birs­felden eine dritte Schleuse braucht. Es ist so oder so fraglich, ob der Rhein bei Basel drei Rhein­häfen braucht. Bis 2035 wer­den die Erdöl­pro­duk­te-Lager sich­er obso­let sein. Auch kann man sich mit Fug und Recht fra­gen, ob der Birs­felder Hafen denn so wichtig ist, damit in Basel die Hafenka­paz­itäten zugun­sten von lukra­tiv­en Wohn­pro­jek­ten herun­terge­fahren wer­den kön­nen.

Eben­so mis­strauisch macht es, dass die KWB immer wieder Pro­jek­te laufen lässt, die eine Über­bau­ung der Parzelle 1550 bein­hal­tet.
Wir glauben ein­er zuver­läs­si­gen Quelle, dass die KWB AG die Losinger Marazzi AG beauf­tragt hat eine Mach­barkeitsstudie zu erstellen. Ergo hat die KWB AG ein hohes Inter­esse die Parzelle 1550 zu über­bauen. Die jet­zt ange­führten Vor­be­halte betr­e­f­fend betrieblich­er Nutzung mit ein­er drit­ten Schleuse sind vorgeschoben. In der Losinger Marazzi-Studie sind solche Vor­be­halte mit keinem Wort erwäh­nt.

Der laufende Wasserechtsver­trag für 83 Jahre läuft am 15. Jan­u­ar 2034 aus. Da solche Ver­tragsver­hand­lun­gen meist sehr kom­pliziert sind und lang­wierig, wird wohl bald mit den Ver­hand­lun­gen begonnen. Ich meine, die Zeit ist reif den Ver­han­del­nden zu sig­nal­isieren, dass eine Erweiterung (3. Schleuse) nicht drin liegt,

Also ab an die Gemein­de­v­er­samm­lung und Umzo­nung 1550 JA!

Akustische Graffiti 7
Akustische Graffiti 8

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