Landrat Roman Brunner (Muttenz) hatte uns schon einmal das Angebot gemacht mit einer Interpellation (Anfrage) Informationen zu beschaffen. Damals ging es um die Sicherheit im Birsfelder Hafen. Nun wollte er an der letzten Landratssitzung einen weiteren Versuch starten. Leider standen ihm ein paar Formalien im Wege.
Aber er wird es weiter versuchen. Auf deutsch: Steter Tropfen … usw.
Lieber Christoph
Ich weiss nicht, ob du die Landratsdebatte heute mitverfolgen konntest. Leider war es nicht möglich, ein kritisches Votum zu deponieren, da der Kommissionsentscheid zur entsprechenden Vorlage einstimmig erfolgte und deshalb keine Eintretensdebatte erlaubt war. Ich habe dann noch vergeblich versucht, eine getrennte Abstimmung der einzelnen Punkte des Landratsbeschlusses (und damit auch über die Eigentümerstrategie der SRH) zu erwirken, um dort eine ablehnende Haltung zu deponieren.
Das war leider nicht möglich, da zu den Eigentümerstrategien nur Rückweisungsanträge an den Regierungsrat möglich sind — die dann aber mit einem konkreten Auftrag versehen sein müssen und einer 2/3‑Mehrheit im Landrat bedürfen. So ist nun mal das Gesetz.
Ich habe mich dann bei der Schlussabstimmung enthalten, obwohl das bei einer Kennnisnahme ja eigentlich nicht möglich ist (ich kann etwas allenfalls ablehnend zur Kenntnis nehmen, aber enthaltend?).
In der von der Regierung (erschwerenderweise zusammen mit der stadtbasler Regierung) 2017 erarbeiteten Eignerstrategie steht unter “3.2 Wirtschaftliche Ziele und Vorgaben” aber eindeutig als Ziel, dass die SRH die Ausschüttungen zu Handen der Trägerkantone steigern müssen. Da diese Eignerstrategie dem Landrat zum ersten Mal zur Kenntnisnahme vorgelegt wurde, fand auch keine Überprüfung derselben statt.
Damit die Regierung diese selbst formulierten Ziele aber auch überprüfen kann, müssen die Zahlen der Baurechtserträge bekannt sein. Ich werde den Regierungsrat also in einer Interpellation auffordern, diese Zahlen offen zu legen. Ob er allerdings dazu verpflichtet werden kann, steht in den Sternen…
Liebe Grüsse
Roman Brunner
Lieber Roman
Vielen Dank für den Bericht zur Lage der Nation.
Du hast es erlebt, ich habe es vermutet: Das System ist wasserdicht und gefeit gegen Veränderungen aller Art.
Man kann viel gute Wünsche in eine Eignerstrategie packen, aber wenn die messbaren Parameter fehlen (beispielsweise die einzeln ausgewiesenen Baurechtszinsen) kannst du den Erfolg einer Eignerstrategie nie messen. Wie will das verantwortliche Departement die marktüblichen Baurechtszinsen eruieren, wenn a) darüber keine Statistik geführt wird und b) die Baurechtszinsen nicht gelistet werden? Auch über die Leerstände muss die SRH nicht Buch führen. Das ist mehr als eine freihändige Buchführung und das staatliche Controlling kannst du definitiv in der Pfeife rauchen. Von der Verwaltung grenzt dieses Verhalten bereits an eine offene Arbeitsverweigerung.
Wenn dann die Vorlagen pauschal vorgelegt werden und die Kommissionen die Eignerstrategie bereits durchgewunken haben, ist klar, dass man dagegen nicht mehr angehen kann. Das sind demokratische Vorgänge im Leerlauf-Modus. Wir tun so als ob, aber eigentlich ist der Mist bereits vor der Parlamentsdebatte geführt.
Alle sind zufrieden, weil jetzt wieder für 4 Jahre Ruhe herrscht, die Eignerstrategie kritiklos sanktioniert wurde und die SRH weiterwursteln kann.
Ein Lehrstück in Pseudocontrolling und Parlamentsarbeit als Placebo.
Trotzdem! Du hast es versucht und musst jetzt wahrscheinlich ein Portion Frust wegstecken. Das ist unlustig. Aber vielleicht musst du solchen Vorgängen zukünftig wachsam gegenüber stehen und auch die GenossInnen über die entsprechenden Abläufe & Widersprüche in Kenntnis setzen. Man wird ja auch in der Politik peu à peu schlauer und durchschaut die Mechanismen.
Ich wünsche Dir einen schönen Abend, hoffentlich bei einem gepflegten Feierabend-Bier.
Mit besten Grüssen
Christoph Meury
Wir freuen uns natürlich auf weitere Tropfen, respektive Landräte mit guten Fragen und Vorstössen.
Christoph Meury
Sep. 1, 2020
Der Landrat, das Parlament des Kantons Basel-Landschaft, besteht aus 90 Mitgliedern, welche die Stimmberechtigten alle vier Jahre neu wählen. Als Legislative erlässt das Parlament Gesetze, die dem Volk obligatorisch oder fakultativ zur Genehmigung oder Ablehnung unterbreitet werden. Der Landrat kontrolliert ausserdem die Arbeit der Regierung.
.
Allgemein:
Kontrollfunktion: Die Parlamente haben oft die Aufgabe, die Exekutive zu kontrollieren. Dazu verfügen sie über Kontrollrechte wie das Recht, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen oder über Geheimdienstaktionen informiert zu werden. Die Kontrollfunktion wird normalerweise vor allem von der Opposition wahrgenommen. Kontrolliert werden Richtung, Effizienz und die Rechtmäßigkeit des Regierungshandelns. Um die Exekutive wirksam kontrollieren zu können, ist das Parlament in der Lage, das Regierungsoberhaupt abzuwählen, beispielsweise durch ein konstruktives Misstrauensvotum, oder anzuklagen, wie beim Impeachment.
.
Kommunikationsfunktion/Öffentlichkeitsfunktion: Sie lässt sich unterteilen in Repräsentations- oder Artikulationsfunktion (das Parlament soll die in der Öffentlichkeit vorhandenen Auffassungen zum Ausdruck bringen) und Willensbildungs- oder Öffentlichkeitsfunktion (das Parlament soll das Volk informieren).
.
Aber wer kontrolliert das Parlament?
.
Und welche Funktion haben die BL-Medien?
Vierte Gewalt, vierte Macht oder publikative Gewalt wird als informeller Ausdruck für die öffentlichen Medien, wie Presse und Rundfunk, verwendet. „Vierte Gewalt“ bedeutet dabei, dass es in einem System der Gewaltenteilung eine vierte, virtuelle Säule gibt. Neben Exekutive, Legislative und Judikative gibt es danach die Medien, die zwar keine eigene Gewalt zur Änderung der Politik oder zur Ahndung von Machtmissbrauch besitzen, aber durch Berichterstattung und öffentliche Diskussion das politische Geschehen beeinflussen können. (Wikipedia)