Diese Parkplatz-Reservation ist, vermutlich lange vor der Eröffnung und offiziellen Benutzung der Hardstrasse 14, Parzelle 80, angebracht worden. Motto: Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben. Da vermutlich der Umbau, der Nachbau, die Renovation noch lange dauern wird, scheint es, dass wenigstens die Parkplätze bereits vermietet sind.
Dass das Trottoir den Liegenschaftsbesitzern gehört ist unumstritten. Dereinst wurden die Vorgärten zu Strasse und Trottoir gemacht, die Hausbesitzer (bis hin zur kath. Kirche) nicht enteignet. Jetzt dürfen diese die Parkplätze vermieten. Siehe Zonenplan. Wahrscheinlich dürfte man auch Blumenkisten hinstellen.
Dennoch bleiben ein paar Fragen offen. Fragen, die nie gestellt
worden wären, nie gestellt würden, wäre da nicht der interessante Betrag von 2000.- CHF, der bei (Zu)Widerhandlung angedroht wird.
Fragen:
Dürfen Privatleute offizielle Verkehrszeichen verwenden?
Muss dafür eine Bewilligung eingeholt werden?
Wenn ja bei wem?
Was kostet diese Bewilligung?
Stehe die Bewilligungskosten in einem Verhältnis zur angedrohten Busse?
Was ist unter „Parkieren jeder Art“ zu verstehen?
Aufrecht, vertikal, horizontal, diagonal, rück- oder vorwärts, hin zur Strasse oder zur Hauswand, abnormal?
Müssen alle 4 Räder den Boden berühren?
Oder Bezieht sich “jeder Art” auf die möglichen Fahrzeuge (PKW, LKW, Landwirtschaftliche Fahrzeuge), oder allenfalls auf die Parkenden (Ausländer, Einheimische, Zürcher)?
Wer entscheidet über die Höhe der Busse?
Wer ist berechtigt, diese zu beantragen?
Bei wem und zu wessen Gunsten?
Geht der fällige Betrag an den Hausbesitzer? Den Vermieter?
Den Mieter des Trottoirs?
An eine gemeinnützige Organisation?
Wird die Busse für den Verursacher und den Nutzniesser steuerrelevant?
Bei welcher Instanz kann Einsprache erhoben werden?
Müsste auf die nächste Instanz nicht hingewiesen werden?
Betty C.
Jun 1, 2017
Hervorragende Analyse ! Musste mehrmals herzhaft lachen ! Dabei ist es gar nicht so lustig, eigentlich… irgendeiner meint er sei schlauer.