Und so hat­te Birs­fel­den also sei­nen Hafen. Er schien zu funk­tio­nie­ren. Gros­se Kla­gen sind mir kei­ne bekannt. Und auch der Geschäftsbericht 1944 fiel nicht gera­de spek­ta­ku­lär aus — ver­gli­chen mit den heu­ti­gen Berichten.
Da gibt es heu­te den Jah­res­be­richt 2018 des Kan­ton, dann gibt es zusätz­lich einen Betei­li­gungs­be­richt und schluss­end­lich den Gescha­efts­be­richt 2018 von Port of Switz­er­land (den Rheinhäfen).

Also alles bes­tens? Oh nein, schon wie­der nicht! Da die Geschäf­te immer kom­pli­zier­ter wur­den, die Ansprü­che immer grös­ser, woll­te der Regie­rungs­rat etwas Ord­nung schaf­fen. Er woll­te ein Rheinhafengesetz!

Nun muss also im Land­rat ein Gesetz dis­ku­tiert wer­den, das der Regie­rungs­rat zusam­men mit einer Kom­mis­si­on erar­bei­tet hat. Da kommt aller­hand zusam­men, wie man z.B. aus dem Pro­to­koll eines Ver­hand­lungs­tags sehen kann.

Land­rat Jörg Affentran­ger setzt sich für die Gemein­de Mut­tenz ein, Mar­got Hunz­i­ker sekun­diert. Aber Regie­rungs­rat Edu­ard Bel­ser setzt sich wie ein Gross­grung­be­sit­zer über alle Beden­ken hinweg.
Das Schlimms­te die­ses Rhein­ha­fen­ge­set­zes ist, dass die Gemein­den (Birs­fel­den und Mut­tenz) schlicht und ein­fach ent­mün­digt werden.

Und so wur­de das Rhein­ha­fen­ge­setz 1992 har­te Wirklichkeit.

Das Rhein­ha­fen­ge­setz for­der­te für das Hafen­pe­ri­me­ter einen kan­to­na­len Nutzungsplan.
Die vor­ge­schla­ge­ne Ziel­set­zung ent­hielt kaum Zie­le und vie­le Begründungen:
• Der Umschlag in den Rhein­hä­fen sta­gniert seit län­ge­rer Zeit. Struk­tur­be­ding­te Umschlags­ein­bus­sen bei ein­zel­nen Gütern kön­nen kaum mehr durch Ein­fuhr­zu­nah­men bei ande­ren Gütern kom­pen­siert werden.
• Zudem sind die Rhein­hä­fen einem zuneh­men­den Kon­kur­renz­druck durch die (sub­ven­tio­nier­ten) Bah­nen, die mit ihrer Preis­po­li­tik den Ganz­bahn­weg favo­ri­sie­ren, ausgesetzt.
• Als Bei­spiel mag der Import von Kero­sin (Flug­zeug­treib­stoff) per Bahn über Deutsch­land via Schaff­hau­sen nach Rüm­lang die­nen, ein Gut, das bis vor weni­gen Jah­ren in gebro­che­nem Ver­kehr — Schiff / Bahn — über unse­re Häfen impor­tiert wurde.
• Es ist des­halb von ent­schei­den­der Bedeu­tung, dass sich die Hafen­wirt­schaft auf das sich ändern­de Umfeld rasch und wir­kungs­voll ein­stel­len kann.
• Vor­aus­set­zung dazu sind Para­me­ter, die eine fle­xi­ble Pla­nung mit opti­ma­ler wirt­schaft­li­cher Nut­zung ermöglichen.
• Frei­wil­lig auf­er­leg­te Nut­zungs­ein­schrän­kun­gen wür­den die­sem Gund­ge­setz krass widersprechen.

Zie­le? Wischiwaschi.

Bei den Pla­nungs­zie­len wur­de es dann ein biss­chen konkreter:
• Opti­ma­le Nut­zung der Rhein­hä­fen im Sin­ne des raum­pla­ne­ri­schen Auf­tra­ges nach haus­häl­te­ri­scher Nut­zung des Bodens.
• Sicher­stel­lung der Raum­an­sprü­che des Güter­um­schla­ges und der gewerb­li­chen Schiffahrt.
• Sicher­stel­lung der Raum­an­sprü­che der Hafenbahn.
• Gewähr­leis­tung der Sicher­heit und Scho­nung der Umwelt.
• Ange­mes­se­ne Berück­sich­ti­gung der Belan­ge des Naturschutzes.
• Schaf­fung von ana­lo­gem, ein­heit­li­chem Recht im Hafen­ge­biet bei den Standortgemeinden.

Und hier fin­den Sie den Nut­zungs­plan. Am 10. April 2003 wur­de der Nut­zungs­plan vom Land­rat geneh­migt (neun Jah­re nach dem Rheinhafengesetz) …

So jeden­falls ent­stand auch das Hafen­pe­ri­me­ter, der hell­blaue Teil, der nur Betrie­be ent­hal­ten soll­te, die den Hafen auch brau­chen. Soge­nannt hafen­af­fi­ne Betriebe.

Titel­bild: Büch­ler, Pro­to­kol­le: Kan­ton Basel-Landschaft

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