Und so hat­te Birs­felden also seinen Hafen. Er schien zu funk­tion­ieren. Grosse Kla­gen sind mir keine bekan­nt. Und auch der Geschäftsbericht 1944 fiel nicht ger­ade spek­takulär aus — ver­glichen mit den heuti­gen Bericht­en.
Da gibt es heute den Jahres­bericht 2018 des Kan­ton, dann gibt es zusät­zlich einen Beteili­gungs­bericht und schlussendlich den Geschaefts­bericht 2018 von Port of Switzer­land (den Rhein­häfen).

Also alles bestens? Oh nein, schon wieder nicht! Da die Geschäfte immer kom­pliziert­er wur­den, die Ansprüche immer gröss­er, wollte der Regierungsrat etwas Ord­nung schaf­fen. Er wollte ein Rhein­hafenge­setz!

Nun muss also im Lan­drat ein Gesetz disku­tiert wer­den, das der Regierungsrat zusam­men mit ein­er Kom­mis­sion erar­beit­et hat. Da kommt aller­hand zusam­men, wie man z.B. aus dem Pro­tokoll eines Ver­hand­lungstags sehen kann.

Lan­drat Jörg Affen­tranger set­zt sich für die Gemeinde Mut­tenz ein, Mar­got Hun­zik­er sekundiert. Aber Regierungsrat Eduard Belser set­zt sich wie ein Gross­grungbe­sitzer über alle Bedenken hin­weg.
Das Schlimm­ste dieses Rhein­hafenge­set­zes ist, dass die Gemein­den (Birs­felden und Mut­tenz) schlicht und ein­fach ent­mündigt wer­den.

Und so wurde das Rhein­hafenge­setz 1992 harte Wirk­lichkeit.

Das Rhein­hafenge­setz forderte für das Hafen­perime­ter einen kan­tonalen Nutzungs­plan.
Die vorgeschla­gene Zielset­zung enthielt kaum Ziele und viele Begrün­dun­gen:
• Der Umschlag in den Rhein­häfen stag­niert seit län­ger­er Zeit. Struk­turbe­d­ingte Umschlag­sein­bussen bei einzel­nen Gütern kön­nen kaum mehr durch Ein­fuhrzu­nah­men bei anderen Gütern kom­pen­siert wer­den.
• Zudem sind die Rhein­häfen einem zunehmenden Konkur­ren­z­druck durch die (sub­ven­tion­ierten) Bah­nen, die mit ihrer Preis­poli­tik den Ganzbah­n­weg favorisieren, aus­ge­set­zt.
• Als Beispiel mag der Import von Kerosin (Flugzeugtreib­stoff) per Bahn über Deutsch­land via Schaffhausen nach Rüm­lang dienen, ein Gut, das bis vor weni­gen Jahren in gebroch­en­em Verkehr — Schiff / Bahn — über unsere Häfen importiert wurde.
• Es ist deshalb von entschei­den­der Bedeu­tung, dass sich die Hafen­wirtschaft auf das sich ändernde Umfeld rasch und wirkungsvoll ein­stellen kann.
• Voraus­set­zung dazu sind Para­me­ter, die eine flex­i­ble Pla­nung mit opti­maler wirtschaftlich­er Nutzung ermöglichen.
• Frei­willig aufer­legte Nutzung­sein­schränkun­gen wür­den diesem Gundge­setz krass wider­sprechen.

Ziele? Wis­chi­waschi.

Bei den Pla­nungszie­len wurde es dann ein biss­chen konkreter:
• Opti­male Nutzung der Rhein­häfen im Sinne des raum­planer­ischen Auf­trages nach haushäl­ter­isch­er Nutzung des Bodens.
• Sich­er­stel­lung der Rau­mansprüche des Güterum­schlages und der gewerblichen Schif­fahrt.
• Sich­er­stel­lung der Rau­mansprüche der Hafen­bahn.
• Gewährleis­tung der Sicher­heit und Scho­nung der Umwelt.
• Angemessene Berück­sich­ti­gung der Belange des Naturschutzes.
• Schaf­fung von analo­gem, ein­heitlichem Recht im Hafenge­bi­et bei den Stan­dort­ge­mein­den.

Und hier find­en Sie den Nutzungs­plan. Am 10. April 2003 wurde der Nutzungs­plan vom Lan­drat genehmigt (neun Jahre nach dem Rhein­hafenge­setz) …

So jeden­falls ent­stand auch das Hafen­perime­ter, der hell­blaue Teil, der nur Betriebe enthal­ten sollte, die den Hafen auch brauchen. Soge­nan­nt hafe­naffine Betriebe.

Titel­bild: Büch­ler, Pro­tokolle: Kan­ton Basel-Land­schaft

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