Merk­blatt für Erzie­hungs­be­rech­tig­te, Schülerinnen und Schüler sowie Ler­nen­de (Stand 5. März 2020)

Umgang mit Corona-Verdachtsfällen, bestätigten Krankheitsfällen sowie Ver­an­stal­tun­gen 1. Fin­det der Unter­richt nach den Fas­nachts­fe­ri­en statt?

Ab dem Mon­tag, 09. März 2020 fin­det der Unter­richt statt. Das Bun­des­amt für Gesund­heit (BAG) sieht auf­grund der aktu­el­len Lage­be­ur­tei­lung kei­ne Not­wen­dig­keit für Schul­schlies­sun­gen. Der Schul­be­trieb ist vom Ver­an­stal­tungs­ver­bot nicht betrof­fen.

2. Wie wird die BAG-Kam­pa­gne «So schützen wir uns» an den Schu­len umge­setzt?

Die fol­gen­den all­ge­mei­nen Ver­hal­tens­re­geln des BAG müssen ver­bind­lich umge­setzt wer­den (Fly­er in den Bei­la­gen):

- Mehr­mals täglich gründliches Händewaschen (min­des­tens 30 Sekun­den) mit Was­ser und Sei­fe (Video)
— Hus­ten und/oder Nie­sen in die Arm­beu­ge oder, wenn vor­han­den, in ein Papier­ta­schen­tuch
— Papier­ta­schen­tuch nach Gebrauch in einem geschlos­se­nen Abfall­ei­mer ent­sor­gen

- Kein Händeschütteln und kei­ne Umar­mun­gen
— Bei Fie­ber und Hus­ten zu Hau­se blei­ben
— Nur nach tele­fo­ni­scher Anmel­dung in Arzt­pra­xis oder Not­fall­sta­ti­on

3. Wel­che Aus­wir­kun­gen haben die Emp­feh­lun­gen des BAG auf den Betrieb der Men­sa und Pau­sen?

Pau­sen fin­den regulär und wenn möglich im Frei­en statt. Die Schul­lei­tung prüft betref­fend Ver­pfle­gung geeig­ne­te Mass­nah­men, um grössere Per­so­nen­an­samm­lun­gen zu ver­mei­den, z.B.:

- Staf­fe­lung der Mit­tags­pau­se
— Zulas­sung des Essens im Klas­sen­zim­mer -…

4. Wel­che Aus­wir­kun­gen haben die Emp­feh­lun­gen des BAG auf schul­in­ter­ne Anlässe, Exkur­sio­nen, Rei­sen und Lager?

Bei schul­in­ter­nen Anlässen (z.B. Theateraufführungen, Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tun­gen etc.) mit weni­ger als 200 Teil­neh­men­den ent­schei­det die Schul­lei­tung über die Durchführung. Es ist eine Präsenzliste zu führen. Grössere Anlässe (mehr als 200 Per­so­nen) dürfen ab sofort nicht mehr durchgeführt wer­den. Grundsätzlich sol­len Anlässe auf den Klas­sen­ver­band beschränkt wer­den.

Die Durchführung von Exkur­sio­nen, Rei­sen und Lagern ist unter Beach­tung fol­gen­der Grundsätze möglich:

- Exkur­sio­nen, Rei­sen und Lagern von mehr als 6 Klas­sen müssen von der zuständigen Dienst­stel­len­lei­tung bewil­ligt wer­den.
— Rei­sen in die vom BAG defi­nier­ten Risi­ko­ge­bie­te sind ver­bo­ten.
— Es wird drin­gend emp­foh­len, bis auf Wei­te­res auf die Teil­nah­me an exter­nen Ver­an­stal­tun­gen (z.B. Kino, Thea­ter, etc.) zu ver­zich­ten.

5. Wel­che Aus­wir­kun­gen haben die Emp­feh­lun­gen des BAG auf schulergänzende Betreu­ungs­an­ge­bo­te (Mit­tags­tisch, Hort etc.)?

Schulergänzende Betreu­ungs­an­ge­bo­te fin­den statt unter Berücksichtigung der Emp­feh­lun­gen des BAG. Es gel­ten die glei­chen Grundsätze für Teil­nah­me und Fern­blei­ben wie für den Schul­be­trieb.

6. Wel­che Aus­wir­kun­gen haben die Emp­feh­lun­gen des BAG auf den Sport- und Schwimm­un­ter­richt?

Sport- und Schwimm­un­ter­richt fin­den statt. Es soll gemäss BAG auf direk­ten Körperkontakt ver­zich­tet wer­den. Die BAG-Hygie­ne­mass­nah­men müssen ein­ge­hal­ten wer­den.

7. Wird mein Kind von Lehr­per­so­nen unter­rich­tet, die in einem vom Coron­va­vi­rus betrof­fe­nen Gebiet in den Feri­en waren?

Als betrof­fe­nes Gebiet benennt das BAG aktu­ell Chi­na (ein­schliess­lich Hong­kong), den Iran, Japan, Südkorea, Sin­ga­pur sowie in Ita­li­en die Emi­lia-Roma­gna, die Lom­bar­dei, das Pie­mont und Venetien1.

1 Auf der Web­site des BAG fin­den Sie jeweils die aktu­ell gel­ten­de Lis­te.

Lehr­per­so­nen, die sich in die­sen Gebie­ten auf­hiel­ten, müssen der Schu­le für 14 Tage ab Rückreisetag fern­blei­ben. Die betrof­fe­nen Lehr­per­so­nen arbei­ten nach Abspra­che mit der Schul­lei­tung von zu Hau­se aus.

8. Trifft mein Kind im Unter­richt auf Mitschülerinnen und –schüler oder Ler­nen­de, die in einem vom Coro­na­vi­rus betrof­fe­nen Gebiet in den Feri­en waren?

Als betrof­fe­nes Gebiet benennt das BAG aktu­ell Chi­na (ein­schliess­lich Hong­kong), den Iran, Japan, Südkorea, Sin­ga­pur sowie in Ita­li­en die Emi­lia-Roma­gna, die Lom­bar­dei, das Pie­mont und Venetien2. Schülerinnen und Schüler sowie Ler­nen­de, die sich in die­sen Gebie­ten auf­hiel­ten, müssen der Schu­le 14 Tage ab Rückreisetag fern­blei­ben. Die betrof­fe­nen Schülerinnen, Schüler und Ler­nen­den bzw. ihre Erzie­hungs­be­rech­tig­ten mel­den sich bei den Klas­sen­lehr­per­so­nen und wer­den danach stu­fen­ge­recht mit Arbeitsaufträgen bedient.

9. Dürfen Eltern ihre Kin­der präventiv vom Schul­be­such oder von Schul­ver­an­stal­tun­gen dis­pen­sie­ren?

Nein. Grundsätzlich gilt, dass Kin­der und Jugend­li­che ohne Sym­pto­me zur Schu­le gehen müssen. Im Krank­heits­fall hin­ge­gen müssen Kin­der und Jugend­li­che zwin­gend zuhau­se behal­ten wer­den.

10. Dürfen volljährige Schülerinnen und Schüler bzw. Ler­nen­den sich vom Schul­be­such oder von Schul­ver­an­stal­tun­gen dis­pen­sie­ren?

Nein. Grundsätzlich gilt, dass volljährige Schülerinnen und Schüler bzw. Ler­nen­de ohne Sym­pto­me zur Schu­le gehen müssen. Im Krank­heits­fall hin­ge­gen müssen sie zwin­gend zuhau­se blei­ben.

11. Wer ent­schei­det, ob eine Schu­le oder Teil­be­rei­che geschlos­sen wer­den, und wann?

Über eine all­ge­mei­ne Schul­schlies­sung ent­schei­det der Kan­to­na­le Kri­sen­stab, über die Unter­richts­ein­stel­lung ein­zel­ner Klas­sen und Teil­schlies­sun­gen infol­ge Infi­zie­rung ent­schei­det der kantonsärztliche Dienst. Soll­te ein sol­ches Sze­na­rio ein­tre­ten, wer­den Erzie­hungs­be­rech­tig­te, Schülerinnen und Schüler sowie Ler­nen­de zeit­nah infor­miert.

12. Wie wer­den die Schu­len über Veränderungen der Situa­ti­on auf dem Lau­fen­den gehal­ten?

Die «Task­orce Coro­na Schu­len» der Bildungs‑, Kul­tur- und Sport­di­rek­ti­on (BKSD) tagt regelmässig und stellt den Infor­ma­ti­ons­fluss sicher.

13. Wo fin­den Sie wei­te­re Infor­ma­tio­nen zum Coro­na­vi­rus?

Auf der Web­sei­te des BAG wird umfas­send über die aktu­el­le Lage in der Schweiz infor­miert. Sie wird lau­fend aktua­li­siert. Für die Situa­ti­on im Kan­ton Basel-Land­schaft kann auf die Web­sei­te des Kantonsärztlichen Diensts ver­wie­sen wer­den.

- Web­sei­te BAG: https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien- pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov.html

- Web­sei­te BL: https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/volkswirtschafts-und- gesund­heits­di­rek­ti­on/amt-fur-gesund­hei­t/­me­di­zi­ni­sche-diens­te/­kan­tons­arzt­li­cher-diens­t/ak­tu­el­les

14. An wen kann man sich bei wei­te­ren Fra­gen wen­den?

Erzie­hungs­be­rech­tig­te, Schülerinnen und Schülern sowie Ler­nen­de rich­ten ihre Fra­gen an die Klas­sen­lehr­per­so­nen.

2 Auf der Web­site des BAG fin­den Sie jeweils die aktu­ell gel­ten­de Lis­te.

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