Merkblatt für Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler sowie Lernende (Stand 5. März 2020)
Umgang mit Corona-Verdachtsfällen, bestätigten Krankheitsfällen sowie Veranstaltungen 1. Findet der Unterricht nach den Fasnachtsferien statt?
Ab dem Montag, 09. März 2020 findet der Unterricht statt. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) sieht aufgrund der aktuellen Lagebeurteilung keine Notwendigkeit für Schulschliessungen. Der Schulbetrieb ist vom Veranstaltungsverbot nicht betroffen.
2. Wie wird die BAG-Kampagne «So schützen wir uns» an den Schulen umgesetzt?
Die folgenden allgemeinen Verhaltensregeln des BAG müssen verbindlich umgesetzt werden (Flyer in den Beilagen):
- Mehrmals täglich gründliches Händewaschen (mindestens 30 Sekunden) mit Wasser und Seife (Video)
— Husten und/oder Niesen in die Armbeuge oder, wenn vorhanden, in ein Papiertaschentuch
— Papiertaschentuch nach Gebrauch in einem geschlossenen Abfalleimer entsorgen
- Kein Händeschütteln und keine Umarmungen
— Bei Fieber und Husten zu Hause bleiben
— Nur nach telefonischer Anmeldung in Arztpraxis oder Notfallstation
3. Welche Auswirkungen haben die Empfehlungen des BAG auf den Betrieb der Mensa und Pausen?
Pausen finden regulär und wenn möglich im Freien statt. Die Schulleitung prüft betreffend Verpflegung geeignete Massnahmen, um grössere Personenansammlungen zu vermeiden, z.B.:
- Staffelung der Mittagspause
— Zulassung des Essens im Klassenzimmer -…
4. Welche Auswirkungen haben die Empfehlungen des BAG auf schulinterne Anlässe, Exkursionen, Reisen und Lager?
Bei schulinternen Anlässen (z.B. Theateraufführungen, Informationsveranstaltungen etc.) mit weniger als 200 Teilnehmenden entscheidet die Schulleitung über die Durchführung. Es ist eine Präsenzliste zu führen. Grössere Anlässe (mehr als 200 Personen) dürfen ab sofort nicht mehr durchgeführt werden. Grundsätzlich sollen Anlässe auf den Klassenverband beschränkt werden.
Die Durchführung von Exkursionen, Reisen und Lagern ist unter Beachtung folgender Grundsätze möglich:
- Exkursionen, Reisen und Lagern von mehr als 6 Klassen müssen von der zuständigen Dienststellenleitung bewilligt werden.
— Reisen in die vom BAG definierten Risikogebiete sind verboten.
— Es wird dringend empfohlen, bis auf Weiteres auf die Teilnahme an externen Veranstaltungen (z.B. Kino, Theater, etc.) zu verzichten.
5. Welche Auswirkungen haben die Empfehlungen des BAG auf schulergänzende Betreuungsangebote (Mittagstisch, Hort etc.)?
Schulergänzende Betreuungsangebote finden statt unter Berücksichtigung der Empfehlungen des BAG. Es gelten die gleichen Grundsätze für Teilnahme und Fernbleiben wie für den Schulbetrieb.
6. Welche Auswirkungen haben die Empfehlungen des BAG auf den Sport- und Schwimmunterricht?
Sport- und Schwimmunterricht finden statt. Es soll gemäss BAG auf direkten Körperkontakt verzichtet werden. Die BAG-Hygienemassnahmen müssen eingehalten werden.
7. Wird mein Kind von Lehrpersonen unterrichtet, die in einem vom Coronvavirus betroffenen Gebiet in den Ferien waren?
Als betroffenes Gebiet benennt das BAG aktuell China (einschliesslich Hongkong), den Iran, Japan, Südkorea, Singapur sowie in Italien die Emilia-Romagna, die Lombardei, das Piemont und Venetien1.
1 Auf der Website des BAG finden Sie jeweils die aktuell geltende Liste.
Lehrpersonen, die sich in diesen Gebieten aufhielten, müssen der Schule für 14 Tage ab Rückreisetag fernbleiben. Die betroffenen Lehrpersonen arbeiten nach Absprache mit der Schulleitung von zu Hause aus.
8. Trifft mein Kind im Unterricht auf Mitschülerinnen und –schüler oder Lernende, die in einem vom Coronavirus betroffenen Gebiet in den Ferien waren?
Als betroffenes Gebiet benennt das BAG aktuell China (einschliesslich Hongkong), den Iran, Japan, Südkorea, Singapur sowie in Italien die Emilia-Romagna, die Lombardei, das Piemont und Venetien2. Schülerinnen und Schüler sowie Lernende, die sich in diesen Gebieten aufhielten, müssen der Schule 14 Tage ab Rückreisetag fernbleiben. Die betroffenen Schülerinnen, Schüler und Lernenden bzw. ihre Erziehungsberechtigten melden sich bei den Klassenlehrpersonen und werden danach stufengerecht mit Arbeitsaufträgen bedient.
9. Dürfen Eltern ihre Kinder präventiv vom Schulbesuch oder von Schulveranstaltungen dispensieren?
Nein. Grundsätzlich gilt, dass Kinder und Jugendliche ohne Symptome zur Schule gehen müssen. Im Krankheitsfall hingegen müssen Kinder und Jugendliche zwingend zuhause behalten werden.
10. Dürfen volljährige Schülerinnen und Schüler bzw. Lernenden sich vom Schulbesuch oder von Schulveranstaltungen dispensieren?
Nein. Grundsätzlich gilt, dass volljährige Schülerinnen und Schüler bzw. Lernende ohne Symptome zur Schule gehen müssen. Im Krankheitsfall hingegen müssen sie zwingend zuhause bleiben.
11. Wer entscheidet, ob eine Schule oder Teilbereiche geschlossen werden, und wann?
Über eine allgemeine Schulschliessung entscheidet der Kantonale Krisenstab, über die Unterrichtseinstellung einzelner Klassen und Teilschliessungen infolge Infizierung entscheidet der kantonsärztliche Dienst. Sollte ein solches Szenario eintreten, werden Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler sowie Lernende zeitnah informiert.
12. Wie werden die Schulen über Veränderungen der Situation auf dem Laufenden gehalten?
Die «Taskorce Corona Schulen» der Bildungs‑, Kultur- und Sportdirektion (BKSD) tagt regelmässig und stellt den Informationsfluss sicher.
13. Wo finden Sie weitere Informationen zum Coronavirus?
Auf der Webseite des BAG wird umfassend über die aktuelle Lage in der Schweiz informiert. Sie wird laufend aktualisiert. Für die Situation im Kanton Basel-Landschaft kann auf die Webseite des Kantonsärztlichen Diensts verwiesen werden.
- Webseite BAG: https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien- pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov.html
- Webseite BL: https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/volkswirtschafts-und- gesundheitsdirektion/amt-fur-gesundheit/medizinische-dienste/kantonsarztlicher-dienst/aktuelles
14. An wen kann man sich bei weiteren Fragen wenden?
Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schülern sowie Lernende richten ihre Fragen an die Klassenlehrpersonen.
2 Auf der Website des BAG finden Sie jeweils die aktuell geltende Liste.