Man kann über ein Gerichtsurteil immer geteilter Meinung sein. Oft hat das mit dem Gefühl um Recht und/oder Gerechtigkeit zu tun.
Weil dem Banken-Maurer (Bundesrat SVP) und bankennahen sogenannt Bürgerlichen ein Bundesgerichtsurteil nicht passt, versteigt sich der SVP-Fraktionschef Thomas Aeschi zu der Aussage:
»Wir müssen uns ernsthaft fragen, ob wir Bundesrichter unserer Partei wiederwählen wollen, wenn sie in keiner Weise unser Gedankengut vertreten.«
Hee, hallooo! Sind wir hier in Ungarn? Ist es Aufgabe eines Gerichts das Gedankengut einer Partei zu vertreten? Die Bundesverfassung sagt (und die sollte ja laut SVP alleine massgebend sein):
»Bundesverfassung Art. 191c Richterliche Unabhängigkeit
Die richterlichen Behörden sind in ihrer rechtsprechenden Tätigkeit unabhängig und nur dem Recht verpflichtet.«
Mir stellen sich hier drei Fragen:
1. Hat Herr Aeschi schon einmal
etwas von Gewaltentrennung gehört?
2. Geht es jetzt nicht nur gegen ›fremde‹ Richter,
sondern auch gegen eigene Richter?
3. Wäre die Auslosung der Bundesrichter
gemäss der Initiative nicht eine geniale Sache?