Eine als moderate Teilrevision gestartete Gesetzesarbeit gefährdet nach der ungenügenden Arbeit des Parlaments den Artenschutz als Ganzes und hat zu einem unausgewogenen Resultat geführt. Die Natur, geschützte Säugetiere und Vögel sowie der Tierschutz kommen noch mehr unter Druck.
Die Gesetzesrevision zum eidgenössischen Jagd- und Schutzgesetz (JSG) schiesst weit über das ursprüngliche Ziel des pragmatischen Umgangs mit dem Wolf hinaus.
Besonders gravierende Punkte im missratenen Jagdgesetz:
1. Künftig kann man unliebsame, bedrohte Tiere töten, noch bevor sie Schaden angerichtet haben. Allein ihre Existenz reicht aus, um sie dezimieren zu dürfen. Technokratisch wird von «Regulation» gesprochen.
2. War es früher der Bund, der den Abschuss bundesrechtlich geschützter Tiere genehmigen musste, sollen in Zukunft die Kantone über solche Abschüsse entscheiden dürfen. Wildlebende Tiere kennen jedoch keine Kantonsgrenzen.
3. Die Liste an geschützten Tieren, die geschossen werden können (aktuell Steinbock und Wolf), kann der Bundesrat erweitern. Dies ohne Parlamentsbeschluss oder Volksabstimmung. Die parlamentarische Debatte zum Jagdgesetz zeigte, wie viele weitere geschützte Tierarten betroffen sein dürften:
Biber, Luchs, Fischotter, Graureiher und Gänsesäger droht ebenfalls der Abschuss.
Argumente Kontra Jagdgesetz
Das verschlimmbesserte Jagd- und Schutzgesetz verdient ein Nein.
max feurer
Aug 27, 2020
Danke, Franz, für dein alleweil wachsames Auge!