Die Mit­teilung der Erziehungs­di­rek­tion:
Die Deutschweiz­erische Erziehungs­di­rek­torenkon­ferenz (D‑EDK) hat den Auf­trag zur Über­ar­beitung des Lehrplans 21 ver­ab­schiedet. Wesentliche Anliegen aus der Vernehm­las­sungsant­wort des Kan­tons Basel-Land­schaft sind dabei berück­sichtigt wor­den.

Revi­sions­be­darf erkan­nt
Der Regierungsrat des Kan­tons Basel-Land­schaft hat­te im Dezem­ber 2013 den Entwurf des Lehrplans 21 zurück­gewiesen und in wesentlichen Punk­ten sub­stanzielle Verbesserun­gen gefordert. Die Ple­narver­samm­lung der D‑EDK hat nun die Forderun­gen des Kan­tons Basel-Land­schaft sowie weit­er­er Kan­tone zur Über­ar­beitung des Lehrpla­nen­twurfs weit­ge­hend aufgenom­men.

Kan­tonale Anpas­sung und Beschlussfas­sung des Lehrplans erforder­lich
Im Hin­blick auf die Umset­zung wird auf kan­tonaler Ebene die Fes­tle­gung dif­feren­ziert­er Vor­gaben für die drei Leis­tungszüge der Sekun­darstufe I sowie für den Über­gang vom Kinder­garten in die Pri­marschule notwendig.
Im Bil­dungsraum Nord­westschweiz und speziell in enger Zusam­me­nar­beit mit dem Kan­ton Basel-Stadt wer­den nun, par­al­lel zur Über­ar­beitung des Lehrpla­nen­twurfs durch die D‑EDK, regionale Lösun­gen entwick­elt. Für die Beschlussfas­sung des Lehrplans und die erforder­lichen Anpas­sun­gen sowie die Inkraft­set­zung ist im Kan­ton Basel-Land­schaft der Bil­dungsrat zuständig. Diese alleinige Zuständigkeit des Bil­dungsrates hat der Basel­bi­eter Sou­verän im Novem­ber 2011 klar bestätigt.

Ein­führungszeit­punkt ab 2015/16 bleibt möglich
Sollte die D‑EDK Ende Okto­ber 2014 den über­ar­beit­eten Lehrplan 21 zuhan­den der Kan­tone ver­ab­schieden, bleibt eine Beschlussfas­sung durch den Basel­bi­eter Bil­dungsrat und eine Ein­führung auf Schul­jahr 2015/16 am Kinder­garten und an der Pri­marschule und anschliessend ab 2016/17, auf­steigend mit den 1. Klassen, auch an der Sekun­darschule möglich. Der Bil­dungsrat wird Alter­na­tiv­en auch für eine spätere Ein­führung hin­sichtlich Vor- und Nachteilen beurteilen. Bei ein­er späteren Ein­führung müsste der bere­its durch den Bil­dungsrat beschlossene Über­gangslehrplan ver­längert und auch für die Sekun­darstufe I ein Über­gangslehrplan geschaf­fen wer­den.

Ein­führung des Lehrplans mit Augen­mass
Ins­beson­dere die im D‑EDK-Lehrplan vorge­se­henen Fächerver­bünde an der Sekun­darstufe I (z.B Geo­gra­phie und Geschichte) haben Fra­gen zu Auswirkun­gen auf die Lehrerbil­dung und zum Weit­er­bil­dungs­be­darf aufge­wor­fen. Es wird ein Ange­bot bere­it­gestellt, das langfristig aus­gerichtet auf den voll­ständi­gen Erwerb der benötigten Qual­i­fika­tio­nen abzielt. Erste Schritte für einen zusät­zlichen Kom­pe­ten­z­er­werb sind im Rah­men des Weit­er­bil­dungsange­bots der Bil­dung­shar­mon­isierung möglich. Während der Ein­führungsphase des Lehrplans 21 wird der Unter­richt in diesen Fächerver­bün­den im Rah­men von Absprachen inner­halb der Kol­legien weit­er­hin in den einzel­nen Fäch­ern erteilt wer­den kön­nen.

Stärkung der Zukun­ftschan­cen unser­er Schü­lerin­nen und Schüler
Mit der Umset­zung eines schweiz­erisch und region­al har­mon­isierten Bil­dungswe­sens sollen die Schü­lerin­nen und Schüler auf ihr soziales, kul­turelles und wirtschaftlich­es Leben in ihrer Zukun­ft vor­bere­it­et wer­den. Sie sollen ins­beson­dere zum lebenslan­gen Ler­nen ermutigt und befähigt wer­den.

So weit die Mit­teilung der Erziehungs­di­rek­tion.

Gärtli

© by Ernst Mat­tiel­lo / www.mattiello.ch / info@mattiello.ch 

Wir haben der Erziehungs­di­rek­tion einige Fra­gen gestellt, die zwar nur bed­ingt mit dem Lehrplan 21 zu tun haben, eher mit Har­mos, aber die bei­den bedin­gen sich ja:

Frage: Beste­ht eine Pflicht der Pri­marschulleitun­gen Sekun­dar­lehrer zu übernehmen, wenn sie genü­gend Pri­mar­lehrerIn­nen haben?
Antwort: Nein.

Frage: Wie ver­hält es sich mit der Ent­loh­nung von Sekun­dar­lehrerIn­nen, die an die Pri­marschule wech­seln (müssen)?
Antwort: Es muss nie­mand wech­seln. Ent­loh­nung RRB 0594 vom 9. April 2013: Zur Gewin­nung von beson­ders qual­i­fizierten Lehrper­so­n­en der Sekun­darschul­stufe I als Pri­marschullehrper­so­n­en im Rah­men der Umset­zung von HARMOS kann die Bildungs‑, Kul­tur- und Sport­di­rek­tion eine per­sön­liche Zulage sprechen. Die Höhe der Zulage ermit­telt sich aus dem let­zten Lohn als Sek.-I-Lehrperson und des jew­eili­gen Lohns als Pri­mar­lehrper­son. Die Zulage wird für jedes Kalen­der­jahr neu ermit­telt und erstreckt sich max­i­mal über den let­zten Beschäf­ti­gungs­grad als Sekun­darschullehrper­son.

Frage: Falls Sekun­dar­lehrerIn­nen an der Pri­marschule wie Sekun­dar­lehrerIn­nen entlöh­nt wer­den, wer übern­immt die Lohn­dif­ferenz?
Antwort: Verpflich­tungskred­it Har­mos (der Kan­ton).

Frage: Falls Sekun­dar­lehrerIn­nen an der Pri­marschule wie Sekun­dar­lehrerIn­nen entlöh­nt wer­den, sehen Sie da kein Prob­lem der Lohn­gerechtigkeit?
Antwort: Nein. Die Lohn­dif­ferenz begrün­det sich durch die Besitz­s­tan­dleis­tung.
(Offen­bar ist Besitz­s­tand eine Leis­tung? Red.)

Frage: Wer übern­immt die Kosten des sech­sten Schul­jahrs. Wer­den da die Gemein­den zur Kasse gebeten oder gibt es da einen Las­te­naus­gle­ich Kanton–Gemeinden?
Antwort: Gemäss Lan­dratsvor­lage 2014-089 vom 25. März 2014 wird zu diesem Zweck das Finan­zaus­gle­ichs­ge­setz geän­dert und den Gemein­den ein Las­te­naus­gle­ichs­be­trag von 34,89 Mio CHF pro Jahr für die Führung des 6. Pri­marschul­jahres gewährt. Dieser Betrag wird den Gemein­den als Trägerin­nen der Pri­marschule nach der Schülerzahl verteilt.

Frage: Wer kommt für die Kosten des zusät­zlich notwendi­gen Schul­raums auf?
Antwort: Der Schul­träger.

 

Kom­men­tar:

Im Moment läuft die Unter­schriften­samm­lung für eine Abschaf­fungs-Ini­tia­tive für resp. gegen Har­mos. Im Feb­ru­ar 2014 hat das »Komi­tee Starke Schule Basel­land« zwei neue Bil­dungsini­tia­tiv­en lanciert. Die Unter­schriften­samm­lung läuft und sollte bis am 3. Mai 2014 abgeschlossen sein. Das sind:
Die Ini­tia­tive »Ja zum Aus­tritt aus dem über­teuerten und gescheit­erten Har­mos-Konko­r­dat« und zum anderen die Ini­tia­tive »Ja zu fach­lich kom­pe­tent aus­ge­bilde­ten Lehrper­so­n­en«.

Man kön­nte sich an dieser Stelle fra­gen, warum Gemein­der­at Jürg Wiede­mann an der let­zten Gemein­de­v­er­samm­lung nicht gegen die Schul­raum-Entwick­lung wegen Har­mos gere­det hat. Man kann sich auch fra­gen, warum dies Frau Sask­ia Ols­son nicht getan hat, als Geschäfts­führerin des Komi­tees und Sekretärin der Grü­nen Birs­felden. Haben sie so keine Hoff­nung?

Obwohl die Über­nahme der 6. Klasse kosten­neu­tral erfol­gen soll, ste­hen in den Gemein­den den­noch die Kosten für den Schul­raum an. Und ob bei der Berech­nungsmethodik, die für den Las­te­naus­gle­ich gewählt wurde, dann wirk­lich die Kosten­neu­tral­ität erre­icht wird, bleibt wohl noch zu kon­trol­lieren.

Wie die Kürzung / Straf­fung des Lehrplans 21 schlussendlich aussieht, ist auch noch nicht klar. Da bleibt offen­bar nur das Hof­fen auf gutes Gelin­gen. Wir warten ges­pan­nt auf den 3. Mai 2014 und auf den Okto­ber 2014.

 

Und die Weisheit zum Artikel:

»Ein­er­seits wird der Unter­richt immer stärk­er stan­dar­d­isiert.
Ander­er­seits wird von den Lehrern immer mehr Indi­vid­u­al­isierung ver­langt.«
Kon­rad Paul Liess­mann

Mattiello am Mittwoch 1/15
11.04.2014

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