Die Mit­tei­lung der Erzie­hungs­di­rek­ti­on:
Die Deut­schwei­ze­ri­sche Erzie­hungs­di­rek­to­ren­kon­fe­renz (D‑EDK) hat den Auf­trag zur Über­ar­bei­tung des Lehr­plans 21 ver­ab­schie­det. Wesent­li­che Anlie­gen aus der Ver­nehm­las­sungs­ant­wort des Kan­tons Basel-Land­schaft sind dabei berück­sich­tigt worden.

Revi­si­ons­be­darf erkannt
Der Regie­rungs­rat des Kan­tons Basel-Land­schaft hat­te im Dezem­ber 2013 den Ent­wurf des Lehr­plans 21 zurück­ge­wie­sen und in wesent­li­chen Punk­ten sub­stan­zi­el­le Ver­bes­se­run­gen gefor­dert. Die Ple­nar­ver­samm­lung der D‑EDK hat nun die For­de­run­gen des Kan­tons Basel-Land­schaft sowie wei­te­rer Kan­to­ne zur Über­ar­bei­tung des Lehr­plan­ent­wurfs weit­ge­hend aufgenommen.

Kan­to­na­le Anpas­sung und Beschluss­fas­sung des Lehr­plans erfor­der­lich
Im Hin­blick auf die Umset­zung wird auf kan­to­na­ler Ebe­ne die Fest­le­gung dif­fe­ren­zier­ter Vor­ga­ben für die drei Leis­tungs­zü­ge der Sekun­dar­stu­fe I sowie für den Über­gang vom Kin­der­gar­ten in die Pri­mar­schu­le not­wen­dig.
Im Bil­dungs­raum Nord­west­schweiz und spe­zi­ell in enger Zusam­men­ar­beit mit dem Kan­ton Basel-Stadt wer­den nun, par­al­lel zur Über­ar­bei­tung des Lehr­plan­ent­wurfs durch die D‑EDK, regio­na­le Lösun­gen ent­wi­ckelt. Für die Beschluss­fas­sung des Lehr­plans und die erfor­der­li­chen Anpas­sun­gen sowie die Inkraft­set­zung ist im Kan­ton Basel-Land­schaft der Bil­dungs­rat zustän­dig. Die­se allei­ni­ge Zustän­dig­keit des Bil­dungs­ra­tes hat der Basel­bie­ter Sou­ve­rän im Novem­ber 2011 klar bestätigt.

Ein­füh­rungs­zeit­punkt ab 2015/16 bleibt mög­lich
Soll­te die D‑EDK Ende Okto­ber 2014 den über­ar­bei­te­ten Lehr­plan 21 zuhan­den der Kan­to­ne ver­ab­schie­den, bleibt eine Beschluss­fas­sung durch den Basel­bie­ter Bil­dungs­rat und eine Ein­füh­rung auf Schul­jahr 2015/16 am Kin­der­gar­ten und an der Pri­mar­schu­le und anschlies­send ab 2016/17, auf­stei­gend mit den 1. Klas­sen, auch an der Sekun­dar­schu­le mög­lich. Der Bil­dungs­rat wird Alter­na­ti­ven auch für eine spä­te­re Ein­füh­rung hin­sicht­lich Vor- und Nach­tei­len beur­tei­len. Bei einer spä­te­ren Ein­füh­rung müss­te der bereits durch den Bil­dungs­rat beschlos­se­ne Über­gangs­lehr­plan ver­län­gert und auch für die Sekun­dar­stu­fe I ein Über­gangs­lehr­plan geschaf­fen werden.

Ein­füh­rung des Lehr­plans mit Augen­mass
Ins­be­son­de­re die im D‑EDK-Lehr­plan vor­ge­se­he­nen Fächer­ver­bün­de an der Sekun­dar­stu­fe I (z.B Geo­gra­phie und Geschich­te) haben Fra­gen zu Aus­wir­kun­gen auf die Leh­rer­bil­dung und zum Wei­ter­bil­dungs­be­darf auf­ge­wor­fen. Es wird ein Ange­bot bereit­ge­stellt, das lang­fris­tig aus­ge­rich­tet auf den voll­stän­di­gen Erwerb der benö­tig­ten Qua­li­fi­ka­tio­nen abzielt. Ers­te Schrit­te für einen zusätz­li­chen Kom­pe­tenz­er­werb sind im Rah­men des Wei­ter­bil­dungs­an­ge­bots der Bil­dungs­har­mo­ni­sie­rung mög­lich. Wäh­rend der Ein­füh­rungs­pha­se des Lehr­plans 21 wird der Unter­richt in die­sen Fächer­ver­bün­den im Rah­men von Abspra­chen inner­halb der Kol­le­gi­en wei­ter­hin in den ein­zel­nen Fächern erteilt wer­den können.

Stär­kung der Zukunfts­chan­cen unse­rer Schü­le­rin­nen und Schü­ler
Mit der Umset­zung eines schwei­ze­risch und regio­nal har­mo­ni­sier­ten Bil­dungs­we­sens sol­len die Schü­le­rin­nen und Schü­ler auf ihr sozia­les, kul­tu­rel­les und wirt­schaft­li­ches Leben in ihrer Zukunft vor­be­rei­tet wer­den. Sie sol­len ins­be­son­de­re zum lebens­lan­gen Ler­nen ermu­tigt und befä­higt werden.

So weit die Mit­tei­lung der Erziehungsdirektion.

Gärtli

© by Ernst Mat­ti­el­lo / www.mattiello.ch / info@mattiello.ch 

Wir haben der Erzie­hungs­di­rek­ti­on eini­ge Fra­gen gestellt, die zwar nur bedingt mit dem Lehr­plan 21 zu tun haben, eher mit Har­mos, aber die bei­den bedin­gen sich ja:

Fra­ge: Besteht eine Pflicht der Pri­mar­schul­lei­tun­gen Sekun­dar­leh­rer zu über­neh­men, wenn sie genü­gend Pri­mar­leh­re­rIn­nen haben?
Ant­wort: Nein.

Fra­ge: Wie ver­hält es sich mit der Ent­loh­nung von Sekun­dar­leh­re­rIn­nen, die an die Pri­mar­schu­le wech­seln (müs­sen)?
Ant­wort: Es muss nie­mand wech­seln. Ent­loh­nung RRB 0594 vom 9. April 2013: Zur Gewin­nung von beson­ders qua­li­fi­zier­ten Lehr­per­so­nen der Sekun­dar­schul­stu­fe I als Pri­mar­schul­lehr­per­so­nen im Rah­men der Umset­zung von HARMOS kann die Bildungs‑, Kul­tur- und Sport­di­rek­ti­on eine per­sön­li­che Zula­ge spre­chen. Die Höhe der Zula­ge ermit­telt sich aus dem letz­ten Lohn als Sek.-I-Lehrperson und des jewei­li­gen Lohns als Pri­mar­lehr­per­son. Die Zula­ge wird für jedes Kalen­der­jahr neu ermit­telt und erstreckt sich maxi­mal über den letz­ten Beschäf­ti­gungs­grad als Sekundarschullehrperson.

Fra­ge: Falls Sekun­dar­leh­re­rIn­nen an der Pri­mar­schu­le wie Sekun­dar­leh­re­rIn­nen ent­löhnt wer­den, wer über­nimmt die Lohn­dif­fe­renz?
Ant­wort: Ver­pflich­tungs­kre­dit Har­mos (der Kanton).

Fra­ge: Falls Sekun­dar­leh­re­rIn­nen an der Pri­mar­schu­le wie Sekun­dar­leh­re­rIn­nen ent­löhnt wer­den, sehen Sie da kein Pro­blem der Lohn­ge­rech­tig­keit?
Ant­wort: Nein. Die Lohn­dif­fe­renz begrün­det sich durch die Besitz­stand­leis­tung.
(Offen­bar ist Besitz­stand eine Leis­tung? Red.)

Fra­ge: Wer über­nimmt die Kos­ten des sechs­ten Schul­jahrs. Wer­den da die Gemein­den zur Kas­se gebe­ten oder gibt es da einen Las­ten­aus­gleich Kanton–Gemeinden?
Ant­wort: Gemäss Land­rats­vor­la­ge 2014-089 vom 25. März 2014 wird zu die­sem Zweck das Finanz­aus­gleichs­ge­setz geän­dert und den Gemein­den ein Las­ten­aus­gleichs­be­trag von 34,89 Mio CHF pro Jahr für die Füh­rung des 6. Pri­mar­schul­jah­res gewährt. Die­ser Betrag wird den Gemein­den als Trä­ge­rin­nen der Pri­mar­schu­le nach der Schü­ler­zahl verteilt.

Fra­ge: Wer kommt für die Kos­ten des zusätz­lich not­wen­di­gen Schul­raums auf?
Ant­wort: Der Schulträger.

 

Kom­men­tar:

Im Moment läuft die Unter­schrif­ten­samm­lung für eine Abschaf­fungs-Initia­ti­ve für resp. gegen Har­mos. Im Febru­ar 2014 hat das »Komi­tee Star­ke Schu­le Basel­land« zwei neue Bil­dungs­in­itia­ti­ven lan­ciert. Die Unter­schrif­ten­samm­lung läuft und soll­te bis am 3. Mai 2014 abge­schlos­sen sein. Das sind:
Die Initia­ti­ve »Ja zum Aus­tritt aus dem über­teu­er­ten und geschei­ter­ten Har­mos-Kon­kor­dat« und zum ande­ren die Initia­ti­ve »Ja zu fach­lich kom­pe­tent aus­ge­bil­de­ten Lehrpersonen«.

Man könn­te sich an die­ser Stel­le fra­gen, war­um Gemein­de­rat Jürg Wie­de­mann an der letz­ten Gemein­de­ver­samm­lung nicht gegen die Schul­raum-Ent­wick­lung wegen Har­mos gere­det hat. Man kann sich auch fra­gen, war­um dies Frau Saskia Ols­son nicht getan hat, als Geschäfts­füh­re­rin des Komi­tees und Sekre­tä­rin der Grü­nen Birs­fel­den. Haben sie so kei­ne Hoffnung?

Obwohl die Über­nah­me der 6. Klas­se kos­ten­neu­tral erfol­gen soll, ste­hen in den Gemein­den den­noch die Kos­ten für den Schul­raum an. Und ob bei der Berech­nungs­me­tho­dik, die für den Las­ten­aus­gleich gewählt wur­de, dann wirk­lich die Kos­ten­neu­tra­li­tät erreicht wird, bleibt wohl noch zu kontrollieren.

Wie die Kür­zung / Straf­fung des Lehr­plans 21 schluss­end­lich aus­sieht, ist auch noch nicht klar. Da bleibt offen­bar nur das Hof­fen auf gutes Gelin­gen. Wir war­ten gespannt auf den 3. Mai 2014 und auf den Okto­ber 2014.

 

Und die Weis­heit zum Artikel:

»Einer­seits wird der Unter­richt immer stär­ker stan­dar­di­siert.
Ande­rer­seits wird von den Leh­rern immer mehr Indi­vi­dua­li­sie­rung ver­langt.«
Kon­rad Paul Liessmann

Mattiello am Mittwoch 1/15
11.04.2014

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