Am 12. Juni 2014 wurde die »Motion von Clau­dio Bot­ti, CVP/EVP Frak­tion: Abschaf­fung der Schul­räte« ein­gere­icht. Die Motion ver­langt vom Regierungsrat eine Vor­lage für eine Geset­zesän­derung, welche die Abschaf­fung der Schul­räte bewirkt.
Clau­dio Bot­ti sieht in Bere­ich der Volkss­chulen zuviele Gremien, die für die Schule zuständig sind. Zwis­chen den Zeilen ist zu lesen, dass für ihn die Gemeinde, respek­tive der Gemein­der­at, mehr Mit­sprache haben sollte, wenn die finanzielle Zuständigkeit schon bei der Gemeinde ange­siedelt ist.

PflichtUsw

© Ernst Mat­tiel­lo

Das hängt wohl auch mit seinem zweit­en Vorstoss zusam­men, in dem er find­et, in Sachen Kinder­garten und Pri­marschule müsse eine klarere Tren­nung der Kom­pe­ten­zen zwis­chen Kan­ton und Gemeinde herrschen. Wenn der Kan­ton schon die Führung dieser Schulen beanspruche, dann solle er auch die Kosten übernehmen – respek­tive umgekehrt die Führung den Gemein­den über­lassen, wenn diese bezahlen … Den ganzen Text des Pos­tu­lats find­en Sie hier.

Die geset­zliche Grund­lage für den Schul­rat find­et sich im Bil­dungs­ge­setz §§ 79–83, in der Verord­nung für den Kinder­garten und die Pri­marschule §§ 67–69, in der Verord­nung für die Sekun­darschule §§ 47 − 50 und in der Verord­nung für die Musikschule §§ 31–33.

Der Schul­rat ist den Schulen als poli­tisch gewählte Behörde über­ge­ord­net und hat die fol­gen­den Auf­gaben:
• Der Schul­rat nimmt die strate­gis­chen Auf­gaben und das Con­trol­ling wahr.
• Der Schul­rat über­lässt die oper­a­tiv­en Auf­gaben der Schulleitung.
• Der Schul­rat nimmt die Wahl der Schulleitung und die unbe­fris­tete Anstel­lung der Lehrerin­nen und Lehrer vor.
• Der Schul­rat ist Anstel­lungs­be­hörde und Auf­sicht der Schulleitung (inkl. Mitar­beit­erge­spräche)
• Der Schul­rat genehmigt das Schul­pro­gramm und gewährleis­tet die Umset­zung der Eval­u­a­tion­sergeb­nisse.
• Der Schul­rat ver­tritt gegenüber den Lehrerin­nen und Lehrern und der Schulleitung sein­er Schule die Anliegen der Schü­lerin­nen und Schüler, der Erziehungs­berechtigten, der Träger­schaft und des Kan­tons.
• Der Schul­rat ist inner­halb der Schule Beschw­erde­in­stanz bei Entschei­den der Schulleitung.
• Der Schul­rat ist Entschei­dungsin­stanz im Schu­lauss­chlussver­fahren.

Wenn zukün­ftig der Gemein­der­at die Auf­gaben des Schul­rats übern­immt, stellen sich allerd­ings Fra­gen:
• Wie kann sich der Gemein­der­at neue Auf­gaben anlachen, wenn er eh schon dauernd über Über­las­tung klagt?
• Wie kann der Gemein­der­at Schul­prob­leme, die sich oft sehr kom­plex darstellen, fundiert über­denken und disku­tieren, wenn kaum Zeit dafür vorhan­den ist?
• Kann der Gemein­der­at die Anlauf­stelle für Eltern sein, ist die Schwelle nicht zu hoch?

Irgend­wie entste­ht das Gefühl, hier soll Kinder­garten und Schule als Betrieb opti­miert wer­den, als Pro­duk­tion­sstätte, betrieb­swirtschaftlich geführt, nicht als soziales Unternehmen mit gesamt­ge­sellschaftlichem Auf­trag.
Und — ja, das ist jet­zt ganz unsach­lich — Clau­dio Bot­ti will genau das Gremi­um abschaf­fen, eben den Schul­rat, das ihm als Sprung­brett in die Poli­tik gedi­ent hat …

 

Und die Weisheit zum Artikel:

»Auf seinem eige­nen Mis­thaufen ist der Hahn der Mächtig­ste.«
Lucius Annaeus Seneca

Punkt für Pünkt.li (3):
Warum bezahlt der Kanton BL
in Birsfelden keine Steuern?
28.06.2014

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