Die vom UNO-Son­der­be­auf­trag­ten John G. Rug­gie ent­wi­ckel­ten »Leit­prin­zi­pi­en für Wirt­schaft und Men­schen­rech­te« wur­den 2011 vom Uno-Men­schen­rechts­rat ein­stim­mig ver­ab­schie­det. Sie bil­den heu­te einen aner­kann­ten Rah­men für die Pflicht der Staa­ten und die Ver­ant­wor­tung von Unter­neh­men bei der Wah­rung der Men­schen­rech­te in ihren wirt­schaft­li­chen Tätig­kei­ten — ein Mei­len­stein für die Menschenrechte.

Die UNO-Leit­prin­zi­pi­en stüt­zen sich auf drei Säulen:

I. DIE PFLICHT DES STAATES ZUM SCHUTZ DER MENSCHENRECHTE
Aner­ken­nung der bestehen­den Ver­pflich­tun­gen der Staa­ten, die Men­schen­rech­te und Grund­frei­hei­ten zu ach­ten, zu schützen und zu gewährleisten.

II. DIE VERANTWORTUNG DES UNTERNEHMENS ZUR ACHTUNG DER MENSCHENRECHTE
Aner­ken­nung der Rol­le von Wirt­schafts­un­ter­neh­men als spe­zia­li­sier­te Orga­ne der Gesell­schaft, die spe­zia­li­sier­te Auf­ga­ben wahr­neh­men, und als sol­che dem gesam­ten gel­ten­den Recht Fol­ge zu leis­ten und die Men­schen­rech­te zu ach­ten haben.

III. ZUGANG ZU ABHILFE
Aner­ken­nung der Not­wen­dig­keit, Rech­ten und Ver­pflich­tun­gen im Fall ihrer Ver­let­zung ange­mes­se­ne und wirk­sa­me Abhil­fe­mass­nah­men gegenüberzustellen.

Die UNO-Leit­prin­zi­pi­en kön­nen Sie mit Klick aufs Wort anschau­en und her­un­ter­la­den. Zudem gibt das SECO für Unter­neh­men einen Leit­fa­den her­aus (mit Klick aufs Wort anse­hen oder her­un­ter­la­den, nur in eng­lisch), der die Unter­neh­men anlei­tet, wie sie am bes­ten die­se UNO-Leit­prin­zi­pi­en umset­zen. Viel­leicht bräuch­te es die­se auch deutsch, dass es auch Schwei­zer Unter­neh­men deutsch und deut­lich mitbekommen.
Schön, aber alles nur frei­wil­lig und ohne Kontrolle …

Damit Unter­neh­men bei ihren Tätig­kei­ten poten­zi­el­le Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen früh­zei­tig erken­nen, ver­hin­dern und bereits gesche­he­nes Unrecht wie­der­gut­ma­chen, müs­sen sie sich ver­pflich­ten, eine Sorg­falts­prü­fung durchzuführen.
Wäh­rend welt­weit die For­de­rung nach eine ver­bind­li­chen Sorg­falts­prü­fung steigt und Staa­ten und Orga­ni­sa­tio­nen an ihrer Umset­zung arbei­ten, setz­ten Bun­des­rat und Par­la­ment der Schweiz auf rein frei­wil­li­ge Massnahmen.

Die Kon­zern­ver­ant­wor­tungs­in­itia­ti­ve möch­te dies ändern, damit Schwei­zer Unter­neh­men künf­tig Ver­ant­wor­tung wahr­neh­men und für ange­rich­te­te Schä­den gera­de­ste­hen müssen.
Eigent­lich geht es dabei schlicht und ein­fach um Anstand!

Ein sehr gros­ser Teil der Schwei­zer Unter­neh­men wirt­schaf­tet kor­rekt. Aber lei­der gibt es immer noch Kon­zer­ne, die Men­schen­rech­te und Umwelt miss­ach­ten. Darum …

Mattiello am Mittwoch 20/38
Und weiter geht’s

Deine Meinung

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.