Der Bun­des­rat hat heu­te eine Kon­sul­ta­ti­on bei den Kan­to­nen gestar­tet betref­fend die Aus­deh­nung der Zer­ti­fi­ka­ti­ons­pflicht. Beginn Iro­nie: Dage­gen wird natür­lich die frei­wil­li­ge Kon­troll­grup­pe im gros­sen Impf­ex­pe­ri­ment (die Impf­geg­ner) Sturm lau­fen. Ende Iro­nie.
Nach dem Bal­ken der offi­zi­el­le Text.

Bern, 25.08.2021
Die epi­de­mio­lo­gi­sche Ent­wick­lung ist der­zeit schwie­rig ein­zu­schät­zen. Stei­gen die Spi­tal­ein­wei­sun­gen wei­ter­hin so stark wie zuletzt, kann eine Über­las­tung der Spi­tä­ler bereits in weni­gen Wochen nicht aus­ge­schlos­sen wer­den. Der Bun­des­rat will, wenn nötig, rasch han­deln kön­nen. Er hat des­halb an sei­ner Sit­zung vom 25. August 2021 ent­schie­den, vor­sorg­lich eine Ver­stär­kung der Mass­nah­men gegen die Aus­brei­tung des Coro­na­vi­rus bis am 30. August bei den Kan­to­nen und Sozi­al­part­nern in Kon­sul­ta­ti­on zu geben. Im Zen­trum steht die Aus­wei­tung der Zer­ti­fi­kats­pflicht auf Innen­be­rei­che von Restau­rants, von Kul­tur- und Frei­zeit­ein­rich­tun­gen sowie auf Ver­an­stal­tun­gen im Innern. Der Bun­des­rat hat auch ent­schie­den, dass ab dem 1. Okto­ber die Test­kos­ten für das Covid-Zer­ti­fi­kat nicht mehr vom Bund über­nom­men werden.

Seit ein paar Wochen neh­men die Spi­tal­an­wei­sun­gen von Coro­na-Pati­en­tin­nen und
‑Pati­en­ten stark zu. Haupt­grund für den Anstieg dürf­te die tie­fe Durch­imp­fungs­ra­te sein: In der Schweiz sind 56 Pro­zent der Bevöl­ke­rung min­des­tens ein­mal geimpft, in der Euro­päi­schen Uni­on dage­gen 63 Pro­zent. Die Zahl der nicht-immu­nen Per­so­nen, die sich anste­cken kön­nen, ist nach wie vor gross. Hin­zu kom­men wei­te­re mög­li­che Grün­de für den Anstieg: die leich­te­re Über­trag­bar­keit der Virus­va­ri­an­te Del­ta, die Rei­se­rück­keh­re­rin­nen und ‑rück­keh­rer, die schritt­wei­se Auf­he­bung der Mass­nah­men, die Auf­he­bung der Home­of­fice-Pflicht und des Ver­bots des Prä­senz­un­ter­richts an Hoch­schu­len sowie ein ver­än­der­tes Ver­hal­ten der Bevölkerung.

Es ist in der aktu­el­len Situa­ti­on schwie­rig vor­her­zu­sa­gen, ob der star­ke Anstieg der Hos­pi­ta­li­sa­tio­nen mit dem Schul­an­fang, dem Beginn des Herbst­se­mes­ters an den Uni­ver­si­tä­ten und mit den küh­le­ren Tem­pe­ra­tu­ren im Herbst auch in den nächs­ten Wochen anhält oder sich die Situa­ti­on wie­der beruhigt.

Mass­nah­men wir­ken erst nach zwei bis drei Wochen

Bis Mass­nah­men­ver­schär­fun­gen sich auf die Spi­tal­ein­wei­sun­gen aus­wir­ken, braucht es zwei bis drei Wochen. Der Bun­des­rat kann des­halb mit der Ver­schär­fung von Mass­nah­men nicht zuwar­ten, bis die Spi­tä­ler über­las­tet sind. Bei einer Über­las­tung der Spi­tä­ler wür­de die Zahl der Todes­fäl­le unter Covid-19-Erkrank­ten stei­gen und nicht drin­gen­de Ein­grif­fe müss­ten ver­scho­ben wer­den. Dar­un­ter wür­de die Gesund­heits­ver­sor­gung aller leiden.

Aus­deh­nung der Zertifikatspflicht

Der Bun­des­rat hat des­halb beschlos­sen, die Kan­to­ne und die Sozi­al­part­ner vor­sorg­lich zu mög­li­chen Ver­schär­fun­gen der Mass­nah­men zu kon­sul­tie­ren. Wie im Drei-Pha­sen-Modell vor­ge­se­hen, steht dabei das Covid-Zer­ti­fi­kat im Vor­der­grund. Das Zer­ti­fi­kat steht allen offen. Es erlaubt es, eine Covid-19-Imp­fung, eine durch­ge­mach­te Erkran­kung oder ein nega­ti­ves Test­ergeb­nis ein­heit­lich und fäl­schungs­si­cher zu dokumentieren.

Anders als in frü­he­ren Infek­ti­ons­wel­len soll auf die Schlies­sung gan­zer Bran­chen oder Ver­bo­te von bestimm­ten Akti­vi­tä­ten ver­zich­tet wer­den. Mit dem Zer­ti­fi­kat wird das Über­tra­gungs­ri­si­ko redu­ziert, weil nur noch Per­so­nen zusam­men­tref­fen, die nicht anste­ckend sind oder ein gerin­ges Risi­ko auf­wei­sen, anste­ckend zu sein. Wie bis anhin soll die Zer­ti­fi­kats­pflicht nicht für Kin­der und Jugend­li­che unter 16 Jah­re gelten.

Nicht geän­dert wer­den sol­len zudem die bekann­ten und breit akzep­tier­ten Hygie­ne- und Abstands­emp­feh­lun­gen, die Qua­ran­tä­ne­re­geln sowie die gene­rel­le Mas­ken­trag­pflicht in öffent­lich zugäng­li­chen Innen­räu­men, Läden und im öffent­li­chen Verkehr.

Zer­ti­fi­kats­pflicht für Innen­räu­me von Restau­rants, Bars und Clubs

Der Bun­des­rat schlägt vor, die heu­te in Dis­ko­the­ken und Tanz­lo­ka­len bestehen­de Zer­ti­fi­kats­pflicht auf alle Innen­be­rei­che von Restaurations‑, Bar- und Club­be­trie­ben aus­zu­deh­nen. Die Kon­trol­le kann am Ein­gang oder beim ers­ten Kon­takt am Platz erfol­gen. Auf Ter­ras­sen und wei­te­ren Aus­sen­be­rei­chen soll wei­ter­hin kei­ne Zer­ti­fi­kats­pflicht gel­ten. Die Zer­ti­fi­kats­pflicht gilt nicht für das Per­so­nal. Für die­ses gel­ten aller­dings wei­ter­ge­hen­de Mass­nah­men wie etwa eine Mas­ken­pflicht. Nur wenn sämt­li­che anwe­sen­den Mit­ar­bei­ten­den die Zer­ti­fi­kats­pflicht erfül­len, darf auch das Per­so­nal auf die Mas­ke verzichten.

Auch für Hotel­re­stau­rants sol­len die­sel­ben Regeln gel­ten. Die rei­ne Über­nach­tung im Hotel soll dage­gen nicht unter die Zer­ti­fi­kats­pflicht gestellt wer­den, weil die Nut­zung von Hotels auch Per­so­nen offen­ste­hen soll­te, die kurz­fris­tig kei­nen Zugang zu einem Test haben.

Zer­ti­fi­kats­pflicht für Ver­an­stal­tun­gen im Innern

Im Wei­te­ren soll eine Zugangs­be­schrän­kung auf Per­so­nen mit einem Covid-Zer­ti­fi­kat für Ver­an­stal­tun­gen ein­ge­führt wer­den, die in Innen­be­rei­chen statt­fin­den (Kon­zer­te, Thea­ter, Kino, Sport­ver­an­stal­tun­gen, Pri­vat­an­läs­se wie Hoch­zei­ten). Aus Grün­den des Grund­rechts­schut­zes aus­ge­nom­men sind etwa reli­giö­se Ver­an­stal­tun­gen, Bestat­tun­gen sowie Anläs­se zur poli­ti­schen Mei­nungs­bil­dung bis maxi­mal 30 Per­so­nen. Bei die­sen gilt in Innen­be­rei­chen eine Mas­ken­pflicht. Bei Ver­an­stal­tun­gen im Frei­en sol­len die bis­he­ri­gen Regeln gelten.

Zer­ti­fi­kats­pflicht für Kul­tur- und Freizeiteinrichtungen

Neu soll auch der Zugang zu Orten wie Muse­en, Zoos, Fit­ness­cen­ter, Klet­ter­hal­len, Hal­len­bä­der, Aqua­parks, Ther­mal­bä­der, Bil­lard­hal­len oder Casi­nos auf Per­so­nen mit einem Zer­ti­fi­kat ein­ge­schränkt wer­den. Aus­ge­nom­men sind Betrie­be, die aus­schliess­lich Aus­sen­be­rei­che umfassen.

Zer­ti­fi­kats­pflicht für sport­li­che und kul­tu­rel­le Aktivitäten

Auch bei sport­li­chen und kul­tu­rel­len Akti­vi­tä­ten in Innen­räu­men wie Trai­nings oder Musik- und Thea­ter­pro­ben, bei denen bereits heu­te kei­ne Mas­ken­pflicht besteht, soll künf­tig der Zugang auf Per­so­nen mit Covid-Zer­ti­fi­kat ein­ge­schränkt wer­den. Die­se Beschrän­kung gilt nicht für Kin­der und Jugend­li­che unter 16 Jah­ren und für bestän­di­ge Grup­pen von maxi­mal 30 Per­so­nen, die in abge­trenn­ten Räum­lich­kei­ten regel­mäs­sig zusam­men trai­nie­ren oder proben.

Kon­takt­da­ten­er­he­bung in Dis­ko­the­ken und Tanzlokalen

Für Dis­ko­the­ken und Tanz­lo­ka­len besteht heu­te bereits eine Zer­ti­fi­kats­pflicht. Neu soll als zusätz­li­che Mass­nah­me eine obli­ga­to­ri­sche Kon­takt­da­ten­er­he­bung ein­ge­führt wer­den, um das Con­ta­ct Tra­cing zu vereinfachen.
Nut­zung des Zer­ti­fi­kats im Arbeits­be­reich wird geklärt

Der Bun­des­rat schlägt zudem vor, den Ein­satz des Zer­ti­fi­kats im Arbeits­be­reich in der Ver­ord­nung zu klä­ren. Es soll expli­zit fest­ge­hal­ten wer­den, dass die Arbeit­ge­ber das Vor­han­den­sein eines Zer­ti­fi­kats prü­fen dür­fen, wenn dies der Fest­le­gung ange­mes­se­ner Schutz­mass­nah­men oder der Umset­zung des Test­kon­zepts dient.

Bun­des­rat passt Test­stra­te­gie an

Der Bun­des­rat hat heu­te zudem die natio­na­le Test­stra­te­gie ange­passt. Das Tes­ten bleibt eine wich­ti­ge Mass­nah­me, um die Pan­de­mie zu kon­trol­lie­ren, Über­tra­gungs­ket­ten zu unter­bre­chen und eine Über­be­las­tung der Spi­tal­struk­tu­ren zu ver­hin­dern. Dazu soll ins­be­son­de­re das repe­ti­ti­ve Tes­ten in Schu­len und Betrie­ben wei­ter­ge­führt wer­den. Die­se repe­ti­ti­ven Tests wer­den wei­ter­hin vom Bund finanziert.

Covid-Zer­ti­fi­kat: Kos­ten für prä­ven­ti­ve Tests müs­sen sel­ber getra­gen werden

Ab dem 1. Okto­ber 2021 müs­sen Per­so­nen, die sich tes­ten las­sen, um ein Zer­ti­fi­kat zu erhal­ten, den Test sel­ber bezah­len. Alle Per­so­nen, die sich imp­fen las­sen wol­len, konn­ten das inzwi­schen tun. Der Bun­des­rat erach­tet es nun nicht mehr als die Auf­ga­be der All­ge­mein­heit, die Test­kos­ten für Per­so­nen zu über­neh­men, die nicht geimpft oder nicht gene­sen sind. Die Mög­lich­keit zur kos­ten­lo­sen Imp­fung besteht weiterhin.

Aus­nah­men für Per­so­nen mit Sym­pto­men und Jugendliche

Tests für Per­so­nen mit Sym­pto­men wer­den wei­ter­hin vom Bund über­nom­men. Aller­dings berech­ti­gen die­se nicht zum Erwerb eines Zer­ti­fi­kats. Anti­gen-Schnell­tests für Per­so­nen, die sich aus gesund­heit­li­chen Grün­den nicht imp­fen las­sen kön­nen sowie Tests für Kin­der und Jugend­li­che unter 16 Jah­ren wer­den wei­ter­hin vom Bund bezahlt. Auch wer eine Gesund­heits­ein­rich­tung, etwa ein Alters- oder Pfle­ge­heim oder ein Spi­tal, besucht, kann sich wei­ter­hin gra­tis tes­ten las­sen. Der Schutz von Per­so­nen mit hohem Risi­ko ist beson­ders wich­tig. Bei einem nega­ti­ven Test­re­sul­tat wird anstel­le eines Zer­ti­fi­kats eine Beschei­ni­gung ausgestellt.

Pool­tests für alle offen

Neu will der Bund die Mög­lich­keit schaf­fen, dass sich Per­so­nen ohne Sym­pto­me auf eige­ne Kos­ten in einer Apo­the­ke mit einem Spei­chel-PCR-Pool­test tes­ten las­sen kön­nen. Die­se Tests haben den Vor­teil, dass sie aus­sa­ge­kräf­ti­ger sind als Anti­gen-Schnell­tests. Auch wird es mög­lich sein, sich zuhau­se selbst eine PCR-Spei­chel­pro­be zu ent­neh­men. Dabei muss die Ent­nah­me der Pro­be kon­trol­liert und die Iden­ti­tät der Per­son klar sein.

Ergeb­nis­se der Konsultation

Die über­wie­gen­de Mehr­heit der Kan­to­ne und Sozi­al­part­ner sowie auch die zustän­di­ge Kom­mis­si­on des Natio­nal­rats war mit der Wei­ter­ent­wick­lung der Test­stra­te­gie ein­ver­stan­den. Ins­be­son­de­re begrüss­ten sie die wei­ter­füh­ren­de Finan­zie­rung von repe­ti­ti­ven Tests in Schu­len und in Betrie­ben. Sie schlu­gen jedoch Ände­run­gen bei der Ver­gü­tung der Tests und stren­ge­re Bestim­mun­gen zur Vor­beu­gung vor Miss­brauch vor. Der Bun­des­rat ist den Anlie­gen teil­wei­se nach­ge­kom­men. So sol­len sich Jugend­li­che neu bis zum 16. Alters­jahr gra­tis tes­ten las­sen kön­nen. Gleich­zei­tig soll das Zer­ti­fi­kat für Per­so­nen ab 16 Jah­ren nur noch dann aus­ge­stellt wer­den, wenn der Test selbst bezahlt wurde.

Aus­wei­tung der Abwassertests

Im Wei­te­ren hat der Bun­des­rat ent­schie­den, die sys­te­ma­ti­sche Tes­tung des Abwas­sers von Klär­an­la­gen auf Spu­ren von Coro­na-Viren aus­zu­wei­ten. Damit wird ein Sied­lungs­ge­biet erfasst, in dem rund 60 Pro­zent der Bevöl­ke­rung leben. Hin­zu kom­men epi­de­mio­lo­gisch wich­ti­ge Tou­ris­mus­ge­bie­te. Loka­le Aus­brü­che kön­nen so schnell ent­deckt und ent­spre­chen­de Mass­nah­men ein­ge­lei­tet werden.

Imp­fung für Aus­land­schwei­ze­rin­nen und ‑schwei­zer

Der Bun­des­rat hat heu­te auch eine Ände­rung der Epi­de­mi­en­ver­ord­nung beschlos­sen. Damit kön­nen sich Aus­land­schwei­ze­rin­nen und Aus­land­schwei­zer, deren enge Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge (Ehe­part­ne­rin oder Ehe­part­ner, Kin­der, Eltern und Schwie­ger­el­tern im sel­ben Haus­halt) sowie Grenz­gän­ge­rin­nen und Grenz­gän­ger ohne obli­ga­to­ri­sche Kran­ken­pfle­ge­ver­si­che­rung in der Schweiz imp­fen las­sen. Wie von den Kan­to­nen gefor­dert, wer­den die­se Impf­kos­ten vom Bund übernommen.

Die Fall­zah­len in Birsfelden:
06 Fäl­le am 7. Juni 2021
28 Fäl­le am 9. August 2021
38 Fäl­le am 16. August 2021
28 Fäl­le am 23. August 2021, das bedeu­tet eine 7‑Ta­ge-Inzi­denz von 266. In Deutsch­land wäre bei die­ser Inzi­denz wohl alles wie­der geschlos­sen. Auch die Schulen …

Zum Ver­gleich unse­re unmit­tel­ba­ren Nachbarn:
Die Land­krei­se Lör­rach und Walds­hut haben eine 7‑Ta­ge-Inzi­denk von etwa 75!

Und die Weis­heit zur Sache:

Der Krug geht zum Brun­nen bis der Hen­kel abbricht.
Oder so.

Mattiello am Mittwoch 21/35
Die Schweiz in Europa 9

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