Am Fre­itag den 18.1.2019  um 09.45 Uhr soll in Liestal die Peti­tion „Keine vier­spurige Schnell­strasse — Für den Schutz des Hard­waldes“  abgegeben, ein­gere­icht, hin­ter­lassen, übergeben  wer­den. Eine Peti­tion, die wir als verkehrs­ge­plagte Birs­felder voll und ganz unter­stützen, auch die Redak­tion des “birsfälder.li”. Soviel zum Eintreten.

Aber:

Eine Peti­tion kann dur­chaus auch von ein­er Einzelper­son ein­gere­icht wer­den, auch von Kindern, auch von Aus­län­dern mit Wohn­sitz in Basel­land, von einem Einzel­nen, als Vertreter ein­er Gruppe, von einem Vere­in. Sie kann auch von all den Erwäh­n­ten unter­schrieben wer­den. Die Anzahl der Unter­schreiben­den, oder gar deren Stimm­berech­ti­gung wird auf den Gemein­den nicht über­prüft (anders als bei Ini­tia­tiv­en oder Ref­er­en­den). Da diese Kon­trolle wegfällt, kann eine Peti­tion von ein­er Per­son mehrfach unter­schrieben wer­den, was gefälschte Unter­schriften obso­let macht obwohl auch dies möglich wäre.

Mit anderen Worten; es geht bei ein­er  Peti­tion auss­chliesslich um Glaub­würdigkeit des Anliegens und Rel­e­vanz für den einzel­nen und/oder die Gesellschaft.

Die Peti­tion­skom­mis­sion, Beg­nadi­gungs- und Ein­bürgerungskom­mis­sion, so der ganze, kom­plizierte Titel, prüft die Eingabe.
Bere­its der Präsi­dent ver­weist Einzelne an andere Stellen, falls die Prob­lematik ausser­halb des Lan­drats erledigt wer­den kann. Zum Beispiel leit­et er das Anliegen des oder der Peten­ten an den Ombuds­mann weiter.

In mein­er neun­jähri­gen Zeit als Kom­mis­sion­s­mit­glied (davon 7 Jahre als Präsi­dent) erin­nere ich mich an diese 5 Einzel-Eingaben:

1. Eine Stu­dentin bat um die Bezahlung des Schul­geldes für eine Aus­bil­dung die nur in zwei anderen Kan­to­nen ange­boten wurde.

2. Eine Witwe klagte gegen den Entscheid ein­er Versicherung.

3. Ein Unternehmer klagte gegen einen amtlichen Konkursbeschluss.

4. Ein Beruf­schauf­feur beklagte den Entzug seines Führerscheins.

5. Ein verurteil­ter Delin­quent ersuchte nach Absitzen sein­er Strafe um eine nachträgliche Begnadigung.

Die Peti­tion­skom­mis­sion bringt der­ar­tige Eingaben mit einem Antrag in den Lan­drat, und da prak­tisch alle Frak­tio­nen in der Kom­mis­sion vertreten sind, wird dem Antrag in der Regel vom Rat zuges­timmt. Bei den oben erwäh­n­ten wurde dem Kom­mis­sion­santrag in allen Fällen zuges­timmt, 2 mal pos­i­tiv für den Peten­ten, 3 mal negativ.

Warum diese aus­führliche Einlassung?

In der BaZ vom 15.1. wird die Birs­felder Lan­drätin Désirée Jaun „zitiert“ , die „nor­maler­weise von 500‑1000 Unter­schriften“ für eine Peti­tion spricht. Wie die obi­gen Beispiele zeigen, trifft das nicht zu. Vielle­icht hat sich ja auch der Jour­nal­ist verhört.

Dass der Geset­zge­ber oder Ver­fas­sungs­ge­ber Unter­schrifts-Knautschzo­nen von 500‑1000 fes­tlegt, ist mir neu.

Was ich mich über­haupt frage:

Hät­ten amtierende Lan­dräte nicht schnellere, wirk­samere und nicht zulet­zt schneller wirk­same Werkzeuge für das gle­iche Anliegen?
So bliebe die Peti­tion als zweit­er, drit­ter  oder let­zter Pfeil im Köcher.
Jet­zt ist dieser Pfeil  poli­tisch bere­its verschossen.
Schade!

 

Vor 100 Jahren wurde Rosa Luxemburg ermordet
Mattiello am Mittwoch 3/19

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