Am Frei­tag den 18.1.2019  um 09.45 Uhr soll in Lies­tal die Peti­ti­on „Kei­ne vier­spu­ri­ge Schnell­stras­se — Für den Schutz des Hard­wal­des“  abge­ge­ben, ein­ge­reicht, hin­ter­las­sen, über­ge­ben  wer­den. Eine Peti­ti­on, die wir als ver­kehrs­ge­plag­te Birs­fel­der voll und ganz unter­stüt­zen, auch die Redak­ti­on des “birsfälder.li”. Soviel zum Eintreten.

Aber:

Eine Peti­ti­on kann durch­aus auch von einer Ein­zel­per­son ein­ge­reicht wer­den, auch von Kin­dern, auch von Aus­län­dern mit Wohn­sitz in Basel­land, von einem Ein­zel­nen, als Ver­tre­ter einer Grup­pe, von einem Ver­ein. Sie kann auch von all den Erwähn­ten unter­schrie­ben wer­den. Die Anzahl der Unter­schrei­ben­den, oder gar deren Stimm­be­rech­ti­gung wird auf den Gemein­den nicht über­prüft (anders als bei Initia­ti­ven oder Refe­ren­den). Da die­se Kon­trol­le weg­fällt, kann eine Peti­ti­on von einer Per­son mehr­fach unter­schrie­ben wer­den, was gefälsch­te Unter­schrif­ten obso­let macht obwohl auch dies mög­lich wäre.

Mit ande­ren Wor­ten; es geht bei einer  Peti­ti­on aus­schliess­lich um Glaub­wür­dig­keit des Anlie­gens und Rele­vanz für den ein­zel­nen und/oder die Gesellschaft.

Die Peti­ti­ons­kom­mis­si­on, Begna­di­gungs- und Ein­bür­ge­rungs­kom­mis­si­on, so der gan­ze, kom­pli­zier­te Titel, prüft die Eingabe.
Bereits der Prä­si­dent ver­weist Ein­zel­ne an ande­re Stel­len, falls die Pro­ble­ma­tik aus­ser­halb des Land­rats erle­digt wer­den kann. Zum Bei­spiel lei­tet er das Anlie­gen des oder der Peten­ten an den Ombuds­mann weiter.

In mei­ner neun­jäh­ri­gen Zeit als Kom­mis­si­ons­mit­glied (davon 7 Jah­re als Prä­si­dent) erin­ne­re ich mich an die­se 5 Einzel-Eingaben:

1. Eine Stu­den­tin bat um die Bezah­lung des Schul­gel­des für eine Aus­bil­dung die nur in zwei ande­ren Kan­to­nen ange­bo­ten wurde.

2. Eine Wit­we klag­te gegen den Ent­scheid einer Versicherung.

3. Ein Unter­neh­mer klag­te gegen einen amt­li­chen Konkursbeschluss.

4. Ein Berufs­chauf­feur beklag­te den Ent­zug sei­nes Führerscheins.

5. Ein ver­ur­teil­ter Delin­quent ersuch­te nach Absit­zen sei­ner Stra­fe um eine nach­träg­li­che Begnadigung.

Die Peti­ti­ons­kom­mis­si­on bringt der­ar­ti­ge Ein­ga­ben mit einem Antrag in den Land­rat, und da prak­tisch alle Frak­tio­nen in der Kom­mis­si­on ver­tre­ten sind, wird dem Antrag in der Regel vom Rat zuge­stimmt. Bei den oben erwähn­ten wur­de dem Kom­mis­si­ons­an­trag in allen Fäl­len zuge­stimmt, 2 mal posi­tiv für den Peten­ten, 3 mal negativ.

War­um die­se aus­führ­li­che Einlassung?

In der BaZ vom 15.1. wird die Birs­fel­der Land­rä­tin Dési­rée Jaun „zitiert“ , die „nor­ma­ler­wei­se von 500‑1000 Unter­schrif­ten“ für eine Peti­ti­on spricht. Wie die obi­gen Bei­spie­le zei­gen, trifft das nicht zu. Viel­leicht hat sich ja auch der Jour­na­list verhört.

Dass der Gesetz­ge­ber oder Ver­fas­sungs­ge­ber Unter­schrifts-Knautsch­zo­nen von 500‑1000 fest­legt, ist mir neu.

Was ich mich über­haupt frage:

Hät­ten amtie­ren­de Land­rä­te nicht schnel­le­re, wirk­sa­me­re und nicht zuletzt schnel­ler wirk­sa­me Werk­zeu­ge für das glei­che Anliegen?
So blie­be die Peti­ti­on als zwei­ter, drit­ter  oder letz­ter Pfeil im Köcher.
Jetzt ist die­ser Pfeil  poli­tisch bereits verschossen.
Schade!

 

Vor 100 Jahren wurde Rosa Luxemburg ermordet
Mattiello am Mittwoch 3/19

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