Der Bun­desrat hat heute an ein­er ausseror­dentlichen Sitzung fol­gende kleine Änderun­gen vorgenom­men. Dies wahrschein­lich um die immer wieder lancierten Forderun­gen der Mass­nah­mengeg­n­er von economiesu­isse bis Quer­denker etwas zu beruhigen …

Coro­n­avirus:
Quar­an­täne und Home­of­fice-Pflicht gel­ten bis Ende Feb­ru­ar; übrige Massnahmen
pro­vi­sorisch bis Ende März

Bern, 19.01.2022 — Der Bun­desrat ver­längert angesichts der anges­pan­nten Lage in den Spitälern die Mass­nah­men gegen die Aus­bre­itung des Coro­n­avirus. Dies hat er an sein­er Sitzung vom 19. Jan­u­ar 2022 entsch­ieden. Die Home­of­fice-Pflicht gilt neu bis Ende Feb­ru­ar, eben­so die Kon­tak­tquar­an­täne. Die 2G- und die 2Gplus-Regel für gewisse Innen­räume, die aus­geweit­ete Maskenpflicht innen, die 3G-Regel für Ver­anstal­tun­gen draussen ab 300 Per­so­n­en sowie die Ein­schränkung pri­vater Tre­f­fen gel­ten pro­vi­sorisch bis Ende März; der Bun­desrat über­prüft aber laufend, ob die Entwick­lung der Pan­demie eine frühere Aufhe­bung der Mass­nah­men zulässt. Ausser­dem verkürzt der Bun­desrat per Ende Jan­u­ar die Gültigkeit der Impf- und Gene­se­nen­z­er­ti­fikate auf 270 Tage.

Der Bun­desrat hat am 17. Dezem­ber 2021 weit­ge­hende inschränkun­gen beschlossen, unter anderem die 2G- und die 2Gplus-Regel in gewis­sen Innen­räu­men, die Ein­schränkung pri­vater Tre­f­fen und die Home­of­fice-Pflicht. Diese Mass­nah­men sind bis am 24. Jan­u­ar 2022 befris­tet, eben­so die aus­geweit­ete Zer­ti­fikat­spflicht, die der Bun­desrat im Sep­tem­ber 2021 beschlossen hatte.

Angesichts der weit­er­hin anges­pan­nten Lage in den Spitälern ver­längert der Bun­desrat nach Kon­sul­ta­tion der Kan­tone, der Sozial­part­ner, der Par­la­mentskom­mis­sio­nen und der betrof­fe­nen Ver­bände die Home­of­fice-Pflicht bis Ende Feb­ru­ar und die restlichen Mass­nah­men bis Ende März
2022. Alle Kan­tone haben sich in der Kon­sul­ta­tion grund­sät­zlich für eine Ver­längerung der Mass­nah­men aus­ge­sprochen. Der Bun­desrat über­prüft laufend, ob die Entwick­lung der Pan­demie eine frühere Aufhe­bung der Mass­nah­men zulässt. An sein­er Sitzung vom 2. Feb­ru­ar 2022 wird er mögliche Lockerun­gen der Mass­nah­men diskutieren.

Kon­tak­tquar­an­täne bis Ende Feb­ru­ar befristet 
Nach der Kon­sul­ta­tion hat der Bun­desrat auch beschlossen, die Kon­tak­tquar­an­täne bis Ende Feb­ru­ar zu befris­ten. Der Bun­desrat hat die
 Quar­an­täne am 12. Jan­u­ar 2022 bere­its stark eingeschränkt. Sie gilt nur noch für Per­so­n­en, die im gle­ichen Haushalt wohnen oder ähn­lichen regemäs­si­gen und engen Kon­takt haben. Das Ansteck­ungsrisiko ist in diesen Fällen weit­er­hin hoch. Die Quar­an­täne leis­tet deshalb einen wichti­gen Beitrag dazu, dass Per­so­n­en das Virus nicht weit­er­ver­bre­it­en, etwa am Arbeit­sort. Von der Kon­tak­tquar­an­täne aus­geschlossen sind zudem Per­so­n­en, die in den let­zten vier Monat­en geimpft wor­den oder gene­sen sind.

Gültigkeits­dauer des Zer­ti­fikats wird auf 270 Tage verkürzt 
Der Bun­desrat verkürzt zudem ab dem 31. Jan­u­ar 2022 die Gültigkeits­dauer aller Impfz­er­ti­fikate von 365 auf 270 Tage. Damit bleibt das
 Zer­ti­fikat in der EU weit­er­hin anerkan­nt. Ana­log dazu sind auch die Gene­se­nen­z­er­ti­fikate noch 270 Tage gültig.

Anpas­sun­gen des Testregimes bei der Ein­reise in die Schweiz 
Ab Sam­stag, 22. Jan­u­ar, müssen geimpfte und gene­sene Per­so­n­en vor der Ein­reise in die Schweiz keinen neg­a­tiv­en PCR- oder Anti­gen-Schnell­tests mehr vor­weisen. Für nicht geimpfte und nicht gene­sene Per­so­n­en wird der Test vor der Ein­reise in die Schweiz beibehal­ten. Dage­gen wird auf­grund der beschränk­ten Testka­paz­itäten im Inland kün­ftig auf die Pflicht eines zweit­en Tests vier bis sieben Tage nach
der Ein­reise verzichtet. Damit gilt für die Ein­reise in die Schweiz die 3G-Regel. Das Pas­sen­ger Loca­tor Form (PLF) muss neu nur noch von Per­so­n­en aus­ge­füllt wer­den, die mit dem Flugzeug oder Fer­n­verkehrs­bussen in die Schweiz reisen.

Punk­tuelle Anpas­sun­gen nach der Konsultation 
Nach der Kon­sul­ta­tion hat der Bun­desrat unter anderem auch fol­gende Anpas­sun­gen beschlossen, gültig ab dem 25. Jan­u­ar 2022:
• Die Pflicht zur Erhe­bung von Kon­tak­t­dat­en wird angesichts der eingeschränk­ten Kon­tak­tquar­an­täne aufge­hoben. Bish­er bestand diese
Pflicht noch in Diskotheken und bei bes­timmten Ver­anstal­tun­gen mit max­i­mal 50 Per­so­n­en in Innen­räu­men ohne Zugangs­beschränkung (zum Beispiel religiöse Veranstaltungen).
• Hin­re­ichende kan­tonale Kapaz­itäten für das Con­tact Trac­ing sind angesichts der aktuell hohen Fal­lzahlen und der eingeschränk­ten Kon­tak­tquar­an­täne keine Voraus­set­zung mehr, damit die Kan­tone Grossver­anstal­tun­gen bewil­li­gen können.
• Weit­ere Anpas­sun­gen betr­e­f­fen die kan­tonalen Aus­nah­men von der Pflicht zur Zugangs­beschränkung an Grossver­anstal­tun­gen im Freien, die 3G-Regel für eid­genös­sis­che Matu­rität­sprü­fun­gen, die Ver­längerung der Frist für die Ausstel­lung eines Zer­ti­fikats für Per­so­n­en, die sich aus
medi­zinis­chen Grün­den wed­er impfen noch testen lassen kön­nen und die Anpas­sung der Covid-19-Verord­nung Erwerbsausfall.

Keine Änderung der Maskenpflicht 
Auf­grund der Kon­sul­ta­tion­sergeb­nisse verzichtet der Bun­desrat auf weit­ere Anpas­sun­gen, zum Beispiel auf Änderun­gen der Iso­la­tion­sregeln, auf eine Ver­schär­fung der Maskenpflicht oder ein Ver­bot von Präsen­zun­ter­richt an Hochschulen. Er verzichtet auch auf eine Ver­schär­fung der nationalen Regeln für Grossver­anstal­tun­gen, wie eine Sitzpflicht für die Kon­suma­tion oder Kapaz­itäts­beschränkun­gen, wie von ver­schiede­nen Kan­to­nen gefordert.

Neue Pri­or­isierung für PCR-Test 
Das Bun­de­samt für Gesund­heit wird den Kan­to­nen auf­grund des hohen Bedarfs für Tests und den bere­its stark aus­ge­lasteten Laborka­paz­itäten fol­gende neue Pri­or­isierungsrei­hen­folge für PCR-Tests empfehlen:
1. Risikop­er­so­n­en mit Symp­tomen oder Risikop­er­so­n­en nach Kon­takt zu ein­er pos­i­tiv getesteten Person
2. Repet­i­tive Tes­tung in Gesund­heitsin­sti­tu­tio­nen (Spitäler und Kliniken, Alters- und Pfle-geheime, Behindertenheime)
3. Repet­i­tive Tes­tung in kri­tis­chen Infra­struk­turen (Def­i­n­i­tion durch Kantone)
4. Tes­tung von symp­to­ma­tis­chen Per­so­n­en (auch mit Anti­gen-Schnell­tests möglich)
5. Repet­i­tive Tes­tung an Schulen
6. Repet­i­tive Tes­tung in Betrieben
7. Testen zwecks ein­er beru­flichen oder pri­vat­en Reise (sofern PCR zwingend)
8. Testen auf Wun­sch (für Testzertifikate)

Um die PCR-Testka­paz­itäten zusät­zlich zu ent­las­ten, führt ab dem 24. Jan­u­ar vorüberge­hend auch ein pos­i­tiv­er Anti­gen-Schnell­test zu einem Schweiz­er Zer­ti­fikat für Gene­sene. Dieses ist für 270 Tage und auss­chliesslich in der Schweiz gültig.

Mattiello am Mittwoch 22/3
Die Schweiz in Europa 30

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