Alle Kinder, überall auf dieser Welt, haben ein Recht auf Bildung, ein Recht auf Gesundheit und ein Recht auf Fürsorge. Das können viele Staaten in Afrika, Asien und Südamerika nicht immer gewährleisten.
Das darf aber noch lange nicht heissen, dass grosse Konzerne mit Hauptsitz in der Schweiz diese Rechte noch zusätzlich sabotieren, nur weil die mangelhafte staatliche Organisation oder nicht vorhandene Gesetze dies begünstigen.
Hier ist schlicht und einfach Anstand gefordert!
Woher kommen z. B. die Schweizer Goldimporte aus dem westafrikanischen Togo, das über gar keine solchen Vorkommen verfügt? Gestützt auf Zeugenaussagen und exklusive Dokumente deckte Public Eye im September 2015 auf, dass das Gold aus kleingewerblichen Minen in Burkina Faso stammt, wo zehntausende Kinder es unter lebensgefährlichen Bedingungen aus dem Boden holen. Das kostbare Gut wird nach Togo geschmuggelt, von wo es eine Genfer Handelsfirma importiert und an die Tessiner Raffinerie Valcambi weiter verkauft. Der Fall zeigt die Notwendigkeit einer gesetzlichen Sorgfaltsprüfungspflicht für Schweizer Unternehmen.
Die wahre Geschichte hinter dem «togolesischen» Gold, das in der Schweiz raffiniert wird, zeigt einmal mehr, wie ungenügend freiwillige Massnahmen der Unternehmen sind, um Menschenrechtsverletzungen zu verhindern. Der Bundesrat hat zwar die Risiken im Zusammenhang mit dem Goldsektor anerkannt und unterstrichen, es sei wichtig, die Qualitätsstandards in Bezug auf Transparenz und Verantwortung zu verbessern. Doch trotz dieses wachsenden Bewusstseins bleiben die Massnahmen, damit kein durch Korruption, Umweltschäden oder Verletzung von Menschenrechten verschmutztes Gold in die Schweiz importiert wird, noch ungenügend.
Bilder: Screeshot bei publiceye.ch, konzern-initiative.ch und Deutsche Bundesbank