Seit Montag, 8. Februar 2021, 08.30 Uhr, ist die Einsprache unterwegs. Den Text finden Sie unter dem grünen Balken.
Vielleicht möchten Sie aber gerne eine eigene Einsprache machen. Wenn Sie von der Wasserstoffproduktion persönlich betroffen sind, z.B. weil sie im Sternenfeld-Quartier wohnen, dann sollten Sie das tun. Hier finden Sie ein Merkblatt des Kantons zum Einspracheverfahren.
Sie können aber auch einfach den untenstehenden Text oder Teile davon übernehmen. Endlich ist auch einmal das Abschreiben ausdrücklich gestattet.
Was Sie in Ihrer Einsprache weiter anführen könnten:
• Umweltverträglichkeitsprüfung?
• Besser sichtbare Aussteckprofile auf der Kraftwerkinsel
• Fehlendes Verkehrs- und Gefahrengut-Gutachten
• Vielleicht auch Ihre noch viel besseren Ideen
Nun sind wir gespannt, wie die Gemeinde Birsfelden, respektive der Gemeinderat reagiert.
So, das wäre es für heute. Nun abwarten und Tee trinken (oder sonst was).
EINSCHREIBEN
Bauinspektorat
Rheinstrasse 29
Postfach
CH-4410 Liestal
Birsfelden, den 8. Februar 2021
EINSPRACHE GEGEN DAS BAUGESUCH Nr. 0296/2021
Bauherrschaft: IWB, Margarethenstrasse 40, 4002 Basel.
Projekt: Wasserstoffproduktion mit Befüllstation, Parzelle Nr. 1423, 1870BR, Kraftwerkinsel.
Projektverantwortliche Person: Durena AG, Murackerstrasse 6, 5600 Lenzburg 1.
Sehr geehrte Damen und Herren
Hiermit erhebe ich Einsprache gegen das obgenannte Baugesuch.
Als Einwohner von Birsfelden und damit Nutzniesser der Kraftwerkinsel als Naherholungszone bin ich zu einer Einsprache legitimiert. Durch die geplante Wasserstoffanlage auf der Kraftwerkinsel wird die Naherholungszone beschnitten und tangiert daher meine unmittelbaren Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten.
Weitere Einsprachpunkte und Begründungen:
Das geplante Projekt ist nicht zonenkonform. Die Wasserstoffproduktion ist keine Anlage für die öffentliche Energieproduktion und ist auch für die Schifffahrt keine notwendige Einrichtung.
Art. 47 Spezialzone Kraftwerk und Erholungseinrichtungen:
1In dieser Zone sind Bauten und Anlagen im Zusammenhang mit der öffentlichen Energiewirtschaft und dem Betrieb der Schifffahrtsanlagen sowie Erholungseinrichtungen zulässig.
Eine industrielle Wasserstoffproduktion gehört nicht in ein Naherholungsgebiet. Die Anlage ist nicht zonenkonform und gehört auf das nahegelegene Hafenareal. Die Wasserstoffproduktion gefährdet potenziell die Erholungssuchenden auf der Kraftwerkinsel. Wasserstoff ist extrem leicht entzündlich. Das Gas ist leichter als Luft und reagiert heftig mit Luft, Sauerstoff, Halogenen und starken Oxidationsmitteln. Hohe Konzentrationen von Wasserstoff in der Luft führen zur Verdrängung von Sauerstoff mit der Gefahr von Bewusstlosigkeit oder Tod von Erholungssuchenden.
Im Hafen gibt es bereits etliche Störfall-Zonen, da wäre die Wasserstoffproduktion gut aufgehoben und könnte adäquat ins Sicherheitskonzept des Hafens (-> Feuerwehr, -> ABC-Wehr) eingepasst werden. TÜV-Süd (Deutschland) bewertet die Gefahr von Wasserstoff analog wie Erdöl, Erdgas oder Uran. Der produzierte Wasserstoff muss daher als »Gefahrengut« deklariert und mit entsprechenden Auflagen versehen werden.
Keine hinreichende Erschliessung für industrielle Nutzung:
Die Brücke über die Schleusenanlage ist zwar Lastwagen tauglich, aber nur für den Kraftwerksbetrieb. Funktional hat sie heute primär die Aufgabe eines Fuss- und Veloweges. So ist es auch im kommunalen Strassennetzplan festgelegt. Die Sammelstrasse Hofstrasse hört einige Meter vor der Schleusenbrücke auf. Um die Schleusenbrücke zu einer industriellen Sammelstrasse ausbauen zu können, müsste der Strassennetzplan von der Gemeindeversammlung mutiert werden. Die heutige Fahrbahnbreite beträgt 3,5 m und ist für eine Industrieerschliessung ungeeignet, die beiden Trottoirs je 1,5 m. Die heutige Nutzung als Fuss- und Radweg und als Aussichtsplattform für die beliebte Beobachtung der Schleusenaktivitäten erfordern einen anderen Ausbaugrad der Brücke. Der LKW-Verkehr gefährdet die FussgängerInnen und Velofahrer. Zudem führt der LKW-Verkehr durch Quartierstrassen zu einer weiteren Gefährdung der Bevölkerung.
Im nahegelegenen Hafenareal wäre ein zusätzliches LKW-Aufkommen unproblematisch. Das Strassennetz ist entsprechend konzipiert. Zudem kann der LKW-Verkehr unmittelbar über die Autobahn abgewickelt werden.
Denkmalpflegerische Bedenken:
Das neue Produktionsgebäude wird mit seiner Höhe die Sicht auf die Turbinenhalle verdecken. Damit wird die Schutzwürdigkeit der Turbinenhalle stark tangiert. Die Architektur von Hans Hofmann brilliert u.a. durch die Transparenz der Architektur. Die Transparenz des Baus ist aber nicht nur von der Fernsicht her gedacht: »Nicht nur sollte die Landschaft gleichsam durch die Halle blicken, sondern auch der Bürger und Stromabnehmer sollte in das Innere der Halle schauen können«.
Diese Transparenz wird durch den neuen Gebäuderiegel mit der bisherigen Schnitzelheizanlage und der neuen Wasserstoffproduktionsanlage stark und über Gebühr eingeschränkt. Das mindert die Ausstrahlung der Architektur des singulären Industriebaus erheblich.
Die Kraftwerkinsel war bewusst als Naherholungszone für die Öffentlichkeit angelegt worden. Sie ist Teil der Gesamtanlage. Bauliche Eingriffe jeglicher Art mindern diese Naherholungszonen und sind ein erheblicher Eingriff in die öffentliche Nutzung. Wie man aus den vorliegenden Plänen ersehen kann, muss der Rundweg verkürzt und neu verlegt werden. Die Ergänzung mit einer »Fischaufstiegshilfe« parzelliert die Grünfläche über Gebühr. Offensichtlich sollen auch Teile des Areals rund um die Wasserstoffproduktionsanlage eingezäunt werden. Damit wird in die Gesamtkonzeption der Landschaftsarchitektur, welche vom Stadtgärtner und Planer R. Arioli bewusst als öffentlicher Park konzipiert wurde, eingegriffen und die Harmonie der Anlage zerstört.
Zusammenfassung:
Eine industrielle Wasserstoffproduktion gehört nicht in eine Naherholungszone. Sie ist daselbst nicht zonenkonform. Eine industrielle Wasserstoffproduktion gehört in ein Industriegebiet. Das nahegelegene Hafenareal ist dafür in jedem Fall bestens geeignet.
Ich hoffe, dass Sie der Einsprache stattgeben können und die Initianten und Antragsteller dazu bewegen können sich Alternativen im Birsfelder Hafenareal zu überlegen.
Mit freundlichen Grüssen
Christoph Meury,
Hardstrasse 20, 4127 Birsfelden
Die Einsprache wird mitgetragen von
Franz Büchler, Liestalerstrasse 2, 4127 Birsfelden und
Gabriela Grellinger, Hardstrasse 20, 4127 Birsfelden,
Ueli Kaufmann, Hardstrasse 18, 4127 Birsfelden
Christoph Meury
Feb 9, 2021
Ergänzende Informationen: Gegen die Pläne der IWB, auf der Birsfelder Kraftwerkinsel Wasserstoff herzustellen, regt sich immer mehr Opposition. Es könnte sogar zu einem Rechtsstreit kommen. Michel Ecklin / 08.02.2021 / bz
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https://www.bzbasel.ch/basel/baselland/birsfelden-wasserstofffabrik-neben-liegewiesen-sogar-der-gemeinderat-legt-vielleicht-einsprache-ein-ld.2097070
Rosa Lachenmeier
Feb 13, 2021
Danke für die Arbeit!