Mit der Kurz­zusam­men­fas­sung haben wir bere­its über die Resul­tate der let­zten Gemein­de­v­er­samm­lung berichtet. Resul­tatemäs­sig war es – wie der Titel ver­rät – ein Durch­marsch des Gemein­der­ates. Poli­tisch gese­hen war der Abend aber erst so etwas wie die Vor­runde. Im Halb­fi­nale im Herb­st dieses Jahres soll es um mehr gehen. Der Quartier­plan Bir­seck­strasse soll am 27. Sep­tem­ber trak­tandiert wer­den. Und um den Zen­trum­squartier­plan geht es dann im grossen Finale am 13. Dezem­ber. Wenn es die Pan­demielage zulässt wahrschein­lich kaum vor hal­bleeren Rängen…

Auch wenn Kol­lege Franz die Mit­teilun­gen des Gemein­der­ates langfädig fand: Sie hat­ten es in sich. Und damit ist nicht nur die Ter­min­pla­nung der Quartier­pläne gemeint. Neben­bei erfuhr man auch, was hin­ter vorge­hal­tener Hand schon lange gemunkelt wurde. Das Birs­felder Alter­szen­trum, ab dem Neubau bis vor Kurzem das teuer­ste Heim im Kan­ton, ist überdi­men­sion­iert. Es wer­den nun defin­i­tiv Abteilun­gen geschlossen. Und im Ver­bund wird geplant, dass eine Spezial­isierung umge­set­zt ist. Damit scheint klar, dass die Ver­sorgungsre­gio­nen kün­ftig viel knap­per pla­nen. Was das heisst, wis­sen wir ja vom alljährlichen Stre­it um die Klassen­bil­dung bei den Sekundarschulen.

Aber nun zu den eigentlichen Trak­tanden der Ver­samm­lung. Zumin­d­est die nicht erhe­blichen Anträge sind trotz­dem noch kurz nachzubesprechen:

  • Die Parzelle 1550 bleibt in der «Spezial­zone Kraftwerk und Erhol­ung­sein­rich­tun­gen». Eine Wohnüber­bau­ung ist dort ohne eine durch die Gemein­de­v­er­samm­lung zu bewil­li­gende Umzo­nung nicht möglich. Der Gemein­der­at hegt keine solche Pläne und würde sich in der aktuellen Zusam­menset­zung auch nicht gesprächs­bere­it zeigen, falls die Kraftwerk Birs­felden AG doch mal wieder mit so einem Vorschlag käme. Geschützt ist die Parzelle mit dem Resul­tat der Gemein­de­v­er­samm­lung nun nicht weit­er, ins­beson­dere eben nicht gegen weit­ere “Baut­en und Anla­gen im Zusam­men­hang mit der öffentlichen Energiewirtschaft und dem Betrieb der Schiff­fahrt­san­la­gen sowie Erhol­ung­sein­rich­tun­gen”. Dass eine Wasser­stoff­pro­duk­tion­san­lage gemäss Bauin­spek­torat nicht als Bau der öffentlichen Energiewirtschaft gilt, wis­sen wir seit Kurzem. Wir als Gemeinde soll­ten das Zonen­re­gle­ment in diesem Bere­ich aber deut­lich­er for­mulieren, son­st wird es immer wieder zu solchen Schar­mützeln kom­men, wie das mit den IWB. Das gin­ge sich­er so, dass Bun­desricht­pläne und inter­na­tionale Wasser­nutzungspläne nicht tang­iert werden.
  • Ein strik­tes und vor allem sauber for­muliertes Feuer­w­erksver­bot hätte Birs­felden wieder ein­mal ins nationale Ram­p­en­licht stellen kön­nen. Knapp wurde dieser Vorschlag ver­wor­fen. Ver­bote sind zwar nicht beson­ders inno­v­a­tiv. Früher oder später wird aus Umweltschutz­grün­den aber in diesem Bere­ich sich­er noch eine Regelung kom­men. Die Vor­re­it­er­rolle wird Birs­felden nun nicht haben. Den Auss­chlag hat unter anderem auch die mobil­isierte Entourage des bekan­nten Birs­felder Feuer­w­erksverkauf­s­standes gegeben. Der Neuauszäh­lungsstre­it hätte mit dem gle­ichen Resul­tat geen­det, wenn neu aus­gezählt wor­den wäre. Schade übri­gens, dass Patrick Rüegg nicht da war. Er hätte mit Sicher­heit gewust, wie mit ein­er geforderten Neuauszäh­lung umzuge­hen wäre.

Für die Entschei­de der restlichen Trak­tanden nochmals der Ver­weis auf die Kurz­fas­sung (oder das offizielle Pro­tokoll).

Ja, ja, ja, ja, ja, ja, ja, ja …
Mattiello am Mittwoch 21/26

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