Da gab es einen Artikel, der handelte davon, welche Vorteile man geimpften Menschen geben könnte, respektive auf was nicht geimpfte Menschen allenfalls verzichten müssten. Und bald kamen dann die drei ominösen Worte des Titels: Impfpflicht, Impfobligatorium, Impfzwang. Und die Leserbriefe überschlugen sich …
Aber eigentlich geht es nur um zwei Ausdrücke: Die Impfpflicht der Deutschen ist das Impfobligatorium der Schweiz. Für uns im Weiteren also Impfobligatorium und Impfzwang.
Versuchen wir einmal zuerst den rechtlichen Weg zu gehen:
Impfzwang
Impfzwang bedeutet, dass jemand zu einer Impfung gezwungen wird. Eine Impfung durchgeführt gegen den eigenen Willen. Das gibt es in der Schweiz nicht, dazu fehlen die gesetzlichen Grundlagen. In der Verordnung zum Epidemiegesetz ist sogar ausdrücklich festgehalten, dass Impfen nicht mit physischem Zwang erfolgen darf.
Dass gewisse Impfgegner vom psychischem Zwang reden, mag durchaus möglich sein, dass das so empfunden wird. Nur welche gesellschaftlichen Konventionen schliessen diesen »psychischen Zwang« denn nicht ein?
Impfobligatorium
Impfobligatorium heisst, man kann niemanden zu einer Impfung zwingen. Aber Personen dürfen in einer gewissen Position nur arbeiten, wenn sie geimpft sind. Wenn sie nicht geimpft sind, können sie gewisse Positionen einfach nicht einnehmen. Das kann bedeuten, dass ein Arbeitgeber, eine Arbeitgeberin diese Person an einen anderen Arbeitsplatz versetzt — oder wenn das im Extremfall nicht möglich ist entlässt.
Das Epidemiegesetz sieht vor, dass die Kantone ein Impfobligatorium nur erlassen dürfen, wenn die öffentliche Gesundheit erheblich gefährdet ist und das Volk nicht anders geschützt werden kann. Dabei muss genau definiert werden, welche Personen dem Obligatorium unterliegen. Sobald die Gefahr nicht mehr besteht, muss das Obligatorium aufgehoben werden.
Dabei muss auch vorab berücksichtigt werden, ob die Impfmittel für alle, die das wünschen, vorhanden sind!
Es kann niemand bestraft werden, der sich nicht impfen lässt.
Oft wird auch mit dem Begriff der »körperlichen Integrität« gestritten, was heisst: Ich bestimme selbst was ich meinem Körper an Gutem / Schlechtem / Schädlichem / Nützlichem zumuten will.
Da gäbe es noch einige Streitfelder wie die Strahlenbelastung von AKWs und Antennen, die Auspuffgase von Verbrennungsmotoren, die Pestizide im Trinkwasser, usw., die man in der gleichen Kategorie bekämpfen müsste.
Wer darf nun eine Impfung verlangen?
Bund und Kantone
• Gemäss dem bestehenden Gesetz dürfen die Kantone für bestimmte Krankheiten ein generelles Impfobligatorium erlassen.
• Diese Bestimmung zum Impfobligatorium wird stark eingeschränkt, wenn das Volk dem neuen Gesetz zustimmt:
1. Betroffene Personengruppen müssen bezeichnet werden und das Impfobligatorium auf diese Personengruppe beschränkt sein.
2. Es muss eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Gesundheit bestehen.
• Das neue Gesetz sieht vor, dass in besonderen und ausserordentlichen Lagen auch der Bund ein Impfobligatorium erlassen darf, wobei die gleichen Auflagen wie für die Kantone gelten.
Ein Impfzwang ist weder im alten noch im neuen Gesetz vorgesehen.
Arbeit
In einem Arbeitsverhältnis besteht zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden ein Vertrag. Für einen Impfzwang müsste eine ausdrückliche Impfpflicht festgeschrieben sein. Dies ist wohl sehr selten der Fall, könnte aber in neuen Arbeitsverträgen auftauchen. Möglich wäre auch eine Verpflichtung über das Weisungsrecht. Dieses gibt dem Arbeitgeber das Recht, Weisungen über das Verhalten am Arbeitsplatz zu erlassen.
Man kann zwar nicht pauschal das gesamte Personal verpflichten, sich impfen zu lassen. Wer aber eine exponierte Tätigkeit ausübt und ständigen Kontakt zu vulnerablen Personen pflegt, für den ist es ausnahmsweise möglich, über das Weisungsrecht eine Impfpflicht anzuordnen.
Wer sich in einem solchen Fall verweigert, begeht letztlich eine Verletzung der arbeitsrechtlichen Pflicht. Eine Versetzung im Betrieb oder gar eine Kündigung durch den Arbeitgeber könnte erfolgen.
Freizeit
Für Fitnessstudios, Kinos, Theater, Festivals, etc. also private Unternehmen, sind nicht verpflichtet Kunden anzunehmen. Sie können eine Impfung verlangen.
Öffentlicher Verkehr
Konzessionierte Unternehmen wie Bahn, Tram und Busse haben durch die Konzession eine Transportpflicht. Sie können keine Impfung verlangen, aber z.B. eine Maskenpflicht erlassen.
Fliegen
Private Fluggesellschaften können eine Impfpflicht voraussetzen.
So, jetzt könnten wir diskutieren:
Dürfen Geimpfte Privilegien bekommen, in Anspruch nehmen?
Dürfen Nichtgeimpfte verlangen, dass keine Unterscheidungen gemacht werden dürfen?
Hans-Jörg Beutter
Apr. 13, 2021
mal von der andren seite her …
ich habe wie erwähnt schon an entlegeneren orten dieser welt gelebt … und da gab’s all diese herrlich exotischen krankheiten noch völlig naturbelassen …
polio, masern … gar lepra – eine wahre wonne für jeden vergifteten impfzögerling.
vielleicht sollte man nebst all der trötzelei bezüglich »zwangsimpfung« auch mal dran denken, dass sich andere diese abgehobene luxusdiskussion nicht mal im traum vorstellen können …
(und einfachheitshalber an irgendeiner trivialen virus- oder bakterien-infektion ruhig abnippeln)
wir haben die wahl – andre weniger.
sind wir deswegen vernünftiger: ich vermute nicht!
ibis
Apr. 13, 2021
Genau! Wie privillegiert wir doch sind, wird klar, wenn man bedenkt, dass ein Land wie Niger hofft, bis 2023 30% seiner Bevölkerung impfen zu können. Und wir regen uns über einen fiktiven Impfzwang auf.
Oder darüber, dass Geimpfte angebliche Vorteile bekommen — dabei geht’s schlicht darum, dass für sie bestimmte Einschränkungen nicht mehr nötig oder gerechtfertigt sind.
Gerade neulich eine Diskussion mit einer Frau, die sich lauthals über die Coronamassnahmen und das viel zu langsame Impftempo aufgeregt hat und gleichzeitig betonte, sie selbst würde sich auf keinen Fall impfen lassen.
Da kann man dann irgendwie nicht mehr viel sagen dazu.…