Bemer­kens­wert bei der Gestal­tung der Pro­porz­wahl­re­geln ist die den Wäh­le­rin­nen und Wäh­lern gewähr­te Frei­heit, Kan­di­da­tin­nen und Kan­di­da­ten zu strei­chen, dop­pelt auf­zu­schrei­ben (kumu­lie­ren) oder von ande­ren Par­tei­lis­ten zu über­neh­men (pana­schie­ren). Damit bestim­men nicht vor allem die Par­tei­en, son­dern das Schwei­zer­volk, wel­che Per­so­nen in den Natio­nal­rat gewählt wer­den. Nach­fol­gend Ihre Möglichkeiten:

1. Mög­lich­keit:
Ver­wen­den Sie den vor­ge­druck­ten Wahl­zet­tel einer Par­tei, ohne ihn zu verändern.

Das freut die Par­tei sicher. Die von Ihnen gewähl­te Par­tei erhält so vie­le Stim­men, wie im Kan­ton Sit­ze zu ver­ge­ben sind (Par­tei­stim­men). Lee­re Lini­en zäh­len auch als Par­tei­stim­men. Die Kan­di­die­ren­den erhal­ten die ent­spre­chen­den Kandidatenstimmen.

2. Mög­lich­keit:
Sie kön­nen eine oder meh­re­re Per­so­nen auf dem Wahl­zet­tel streichen.

Sie strei­chen ein­fach alle Anga­ben zu einer Per­son durch: Num­mer, Vor­na­me, Name, usw.
Die gestri­che­ne Per­son erhält kei­ne Kan­di­da­ten­stim­me, aber die gestri­che­ne Mög­lich­keit bleibt als Par­tei­stim­me (Lis­ten­stim­me) erhalten.

3. Mög­lich­keit:
Sie kön­nen der­sel­ben Per­son zwei Stim­men geben, sie kön­nen kumulieren.

Schrei­ben Sie dafür den Namen einer Kan­di­da­tin von Hand ein zwei­tes Mal auf den Zet­tel. Am bes­ten in die Lücke unter der betref­fen­den Per­son. Dar­um sind die Lücken zwi­schen den ein­zel­nen Per­so­nen auch etwas grösser!
Aber Ach­tung: Jede Per­son darf nur zwei­mal vor­kom­men! Und auf der Lis­te dür­fen nicht mehr Per­so­nen ste­hen als Sit­ze zur Ver­fü­gung ste­hen. Kom­men zuvie­le Sit­ze auf einer Lis­te vor, wird von unten an der Lis­te mit strei­chen begon­nen. Das ist der ein­zi­ge Grund mög­lichst oben auf der Lis­te zu stehen.

4. Mög­lich­keit:
Sie kön­nen auch Per­so­nen von ande­ren Lis­ten in eine Lis­te ein­fü­gen, Sie kön­nen panaschieren.

Schrei­ben Sie dafür den Namen einer Kan­di­da­tin einer ande­ren Lis­te von Hand ein auf den Zet­tel. Am bes­ten in die Lücke unter einer Per­son. Dar­um sind die Lücken zwi­schen den ein­zel­nen Per­so­nen auch etwas grösser!
Aber Achtung:
Jede Per­son darf nur zwei­mal vor­kom­men! Und auf der Lis­te dür­fen nicht mehr Per­so­nen ste­hen als Sit­ze zur Ver­fü­gung ste­hen. Kom­men zuvie­le Sit­ze auf einer Lis­te vor, wird von unten an der Lis­te mit strei­chen begon­nen. Der ein­zi­ge Grund mög­lichst oben auf der Lis­te zu stehen.

5. Mög­lich­keit:
Sie kön­nen auf der glei­chen Lis­te auch kumu­lie­ren und panaschieren.

Alle Kan­di­da­tin­nen und Kan­di­da­ten, die am Schluss auf Ihrem Wahl­zet­tel ste­hen, erhal­ten je eine Kan­di­da­ten­stim­me (zwei im Fall der Kumu­la­ti­on). Die von Ihnen gewähl­te Lis­te erhält so vie­le Stim­men, wie Ihrem Kan­ton Natio­nal­rats­sit­ze zuste­hen. Für jede Per­son von einer ande­ren Lis­te, die Sie durch Pana­schie­ren wäh­len, erhält die von Ihnen gewähl­te Lis­te aber eine Stim­me weni­ger. Die­se Stim­me geht an die Lis­te, der die von Ihnen pana­schier­te Per­son angehört.

6. Mög­lich­keit:
Fül­len Sie den lee­ren Wahl­zet­tel aus.

• Bereich für den Lis­ten­na­men: Sie kön­nen die­sen Bereich leer las­sen oder hier den Namen oder die Num­mer einer Lis­te auf­schrei­ben, die sie aus den vor­ge­druck­ten Lis­ten aus­wäh­len.
• Lini­en für die Kan­di­da­tin­nen und Kan­di­da­ten: Schrei­ben Sie hier von Hand die Namen und Num­mern der Per­so­nen auf, die sie wäh­len wol­len. Sie müs­sen sie aus den Per­so­nen aus­wäh­len, die auf den vor­ge­druck­ten Lis­ten auf­ge­führt sind. Also auch kei­ne Phantasienamen …
• Sie kön­nen auch auf dem lee­ren Wahl­zet­tel kumu­lie­ren. Beach­ten Sie aber, dass der Name der glei­chen Kan­di­da­tin oder des glei­chen Kan­di­da­ten nur zwei­mal auf­ge­schrie­ben wer­den darf.
Alle Kan­di­da­tin­nen und Kan­di­da­ten, die am Schluss auf Ihrem Wahl­zet­tel ste­hen, erhal­ten je eine Kan­di­da­ten­stim­me (zwei im Fall der Kumu­la­ti­on). Wenn Sie im Kopf­be­reich des Wahl­zet­tels den Namen einer Lis­te ein­tra­gen, zäh­len auch die leer gelas­se­nen Lini­en als Stim­men für die­se Lis­te (Zusatz­stim­men). Andern­falls zäh­len die lee­ren Lini­en nicht für eine Lis­te (kei­ne abge­ge­be­nen Stimmen).

7. Mög­lich­keit:
Ver­wen­den Sie den lee­ren Wahl­zet­tel und las­sen Sie ihn leer.

Wenn Sie an der Wahl teil­neh­men möch­ten, aber nicht für eine Lis­te oder eine Kan­di­da­tin oder einen Kan­di­da­ten stim­men wol­len, kön­nen Sie den lee­ren Wahl­zet­tel ver­wen­den und ihn unver­än­dert, das heisst leer las­sen.
Lee­re Wahl­zet­tel haben kei­ner­lei Ein­fluss auf das Wahl­er­geb­nis. Sie wer­den aber bei der Berech­nung der Wahl­be­tei­li­gung berücksichtigt.

8. Mög­lich­keit: Kei­ne Wahl
Sie gehö­ren dann zur Mehr­heit der Basel­bie­ter Bevöl­ke­rung. Bei den Natio­nal­rats­wah­len 2015 war die Stimm­be­tei­li­gung bei 46,81%, bei den Stän­de­rats­wah­len gar nur 44,48%.

In Birs­fel­den betei­lig­ten sich beim Natio­nal­rat 41,06%, beim Stän­de­rat gar nur 37,89%.
Sowohl im Kan­ton, wie auch in Birs­fel­den, gibt es eine nicht­wäh­len­de, schwei­gen­de (?) Mehr­heit. Über die Grün­de kön­nen wir nur rät­seln. Offen­bar geht ihnen die Poli­tik, wie sagt man so unschön, ein­fach am Arsch vorbei.

 

Chilbi: Der Montag danach
Wahlunterlagen eingetroffen

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