Bemerkenswert bei der Gestaltung der Proporzwahlregeln ist die den Wählerinnen und Wählern gewährte Freiheit, Kandidatinnen und Kandidaten zu streichen, doppelt aufzuschreiben (kumulieren) oder von anderen Parteilisten zu übernehmen (panaschieren). Damit bestimmen nicht vor allem die Parteien, sondern das Schweizervolk, welche Personen in den Nationalrat gewählt werden. Nachfolgend Ihre Möglichkeiten:
1. Möglichkeit:
Verwenden Sie den vorgedruckten Wahlzettel einer Partei, ohne ihn zu verändern.
Das freut die Partei sicher. Die von Ihnen gewählte Partei erhält so viele Stimmen, wie im Kanton Sitze zu vergeben sind (Parteistimmen). Leere Linien zählen auch als Parteistimmen. Die Kandidierenden erhalten die entsprechenden Kandidatenstimmen.
2. Möglichkeit:
Sie können eine oder mehrere Personen auf dem Wahlzettel streichen.
Sie streichen einfach alle Angaben zu einer Person durch: Nummer, Vorname, Name, usw.
Die gestrichene Person erhält keine Kandidatenstimme, aber die gestrichene Möglichkeit bleibt als Parteistimme (Listenstimme) erhalten.
3. Möglichkeit:
Sie können derselben Person zwei Stimmen geben, sie können kumulieren.
Schreiben Sie dafür den Namen einer Kandidatin von Hand ein zweites Mal auf den Zettel. Am besten in die Lücke unter der betreffenden Person. Darum sind die Lücken zwischen den einzelnen Personen auch etwas grösser!
Aber Achtung: Jede Person darf nur zweimal vorkommen! Und auf der Liste dürfen nicht mehr Personen stehen als Sitze zur Verfügung stehen. Kommen zuviele Sitze auf einer Liste vor, wird von unten an der Liste mit streichen begonnen. Das ist der einzige Grund möglichst oben auf der Liste zu stehen.
4. Möglichkeit:
Sie können auch Personen von anderen Listen in eine Liste einfügen, Sie können panaschieren.
Schreiben Sie dafür den Namen einer Kandidatin einer anderen Liste von Hand ein auf den Zettel. Am besten in die Lücke unter einer Person. Darum sind die Lücken zwischen den einzelnen Personen auch etwas grösser!
Aber Achtung:
Jede Person darf nur zweimal vorkommen! Und auf der Liste dürfen nicht mehr Personen stehen als Sitze zur Verfügung stehen. Kommen zuviele Sitze auf einer Liste vor, wird von unten an der Liste mit streichen begonnen. Der einzige Grund möglichst oben auf der Liste zu stehen.
5. Möglichkeit:
Sie können auf der gleichen Liste auch kumulieren und panaschieren.
Alle Kandidatinnen und Kandidaten, die am Schluss auf Ihrem Wahlzettel stehen, erhalten je eine Kandidatenstimme (zwei im Fall der Kumulation). Die von Ihnen gewählte Liste erhält so viele Stimmen, wie Ihrem Kanton Nationalratssitze zustehen. Für jede Person von einer anderen Liste, die Sie durch Panaschieren wählen, erhält die von Ihnen gewählte Liste aber eine Stimme weniger. Diese Stimme geht an die Liste, der die von Ihnen panaschierte Person angehört.
6. Möglichkeit:
Füllen Sie den leeren Wahlzettel aus.
• Bereich für den Listennamen: Sie können diesen Bereich leer lassen oder hier den Namen oder die Nummer einer Liste aufschreiben, die sie aus den vorgedruckten Listen auswählen.
• Linien für die Kandidatinnen und Kandidaten: Schreiben Sie hier von Hand die Namen und Nummern der Personen auf, die sie wählen wollen. Sie müssen sie aus den Personen auswählen, die auf den vorgedruckten Listen aufgeführt sind. Also auch keine Phantasienamen …
• Sie können auch auf dem leeren Wahlzettel kumulieren. Beachten Sie aber, dass der Name der gleichen Kandidatin oder des gleichen Kandidaten nur zweimal aufgeschrieben werden darf.
Alle Kandidatinnen und Kandidaten, die am Schluss auf Ihrem Wahlzettel stehen, erhalten je eine Kandidatenstimme (zwei im Fall der Kumulation). Wenn Sie im Kopfbereich des Wahlzettels den Namen einer Liste eintragen, zählen auch die leer gelassenen Linien als Stimmen für diese Liste (Zusatzstimmen). Andernfalls zählen die leeren Linien nicht für eine Liste (keine abgegebenen Stimmen).
7. Möglichkeit:
Verwenden Sie den leeren Wahlzettel und lassen Sie ihn leer.
Wenn Sie an der Wahl teilnehmen möchten, aber nicht für eine Liste oder eine Kandidatin oder einen Kandidaten stimmen wollen, können Sie den leeren Wahlzettel verwenden und ihn unverändert, das heisst leer lassen.
Leere Wahlzettel haben keinerlei Einfluss auf das Wahlergebnis. Sie werden aber bei der Berechnung der Wahlbeteiligung berücksichtigt.
8. Möglichkeit: Keine Wahl
Sie gehören dann zur Mehrheit der Baselbieter Bevölkerung. Bei den Nationalratswahlen 2015 war die Stimmbeteiligung bei 46,81%, bei den Ständeratswahlen gar nur 44,48%.
In Birsfelden beteiligten sich beim Nationalrat 41,06%, beim Ständerat gar nur 37,89%.
Sowohl im Kanton, wie auch in Birsfelden, gibt es eine nichtwählende, schweigende (?) Mehrheit. Über die Gründe können wir nur rätseln. Offenbar geht ihnen die Politik, wie sagt man so unschön, einfach am Arsch vorbei.