Bemerkenswert bei der Gestal­tung der Pro­porzwahlregeln ist die den Wäh­lerin­nen und Wäh­lern gewährte Frei­heit, Kan­di­datin­nen und Kan­di­dat­en zu stre­ichen, dop­pelt aufzuschreiben (kumulieren) oder von anderen Parteilis­ten zu übernehmen (panaschieren). Damit bes­tim­men nicht vor allem die Parteien, son­dern das Schweiz­er­volk, welche Per­so­n­en in den Nation­al­rat gewählt wer­den. Nach­fol­gend Ihre Möglichkeit­en:

1. Möglichkeit:
Ver­wen­den Sie den vorge­druck­ten Wahlzettel ein­er Partei, ohne ihn zu verän­dern.

Das freut die Partei sich­er. Die von Ihnen gewählte Partei erhält so viele Stim­men, wie im Kan­ton Sitze zu vergeben sind (Parteis­tim­men). Leere Lin­ien zählen auch als Parteis­tim­men. Die Kan­di­dieren­den erhal­ten die entsprechen­den Kan­di­daten­stim­men.

2. Möglichkeit:
Sie kön­nen eine oder mehrere Per­so­n­en auf dem Wahlzettel stre­ichen.

Sie stre­ichen ein­fach alle Angaben zu ein­er Per­son durch: Num­mer, Vor­name, Name, usw.
Die gestrich­ene Per­son erhält keine Kan­di­daten­stimme, aber die gestrich­ene Möglichkeit bleibt als Parteis­timme (Lis­ten­stimme) erhal­ten.

3. Möglichkeit:
Sie kön­nen der­sel­ben Per­son zwei Stim­men geben, sie kön­nen kumulieren.

Schreiben Sie dafür den Namen ein­er Kan­di­datin von Hand ein zweites Mal auf den Zettel. Am besten in die Lücke unter der betr­e­f­fend­en Per­son. Darum sind die Lück­en zwis­chen den einzel­nen Per­so­n­en auch etwas gröss­er!
Aber Achtung: Jede Per­son darf nur zweimal vorkom­men! Und auf der Liste dür­fen nicht mehr Per­so­n­en ste­hen als Sitze zur Ver­fü­gung ste­hen. Kom­men zuviele Sitze auf ein­er Liste vor, wird von unten an der Liste mit stre­ichen begonnen. Das ist der einzige Grund möglichst oben auf der Liste zu ste­hen.

4. Möglichkeit:
Sie kön­nen auch Per­so­n­en von anderen Lis­ten in eine Liste ein­fü­gen, Sie kön­nen panaschieren.

Schreiben Sie dafür den Namen ein­er Kan­di­datin ein­er anderen Liste von Hand ein auf den Zettel. Am besten in die Lücke unter ein­er Per­son. Darum sind die Lück­en zwis­chen den einzel­nen Per­so­n­en auch etwas gröss­er!
Aber Achtung:
Jede Per­son darf nur zweimal vorkom­men! Und auf der Liste dür­fen nicht mehr Per­so­n­en ste­hen als Sitze zur Ver­fü­gung ste­hen. Kom­men zuviele Sitze auf ein­er Liste vor, wird von unten an der Liste mit stre­ichen begonnen. Der einzige Grund möglichst oben auf der Liste zu ste­hen.

5. Möglichkeit:
Sie kön­nen auf der gle­ichen Liste auch kumulieren und panaschieren.

Alle Kan­di­datin­nen und Kan­di­dat­en, die am Schluss auf Ihrem Wahlzettel ste­hen, erhal­ten je eine Kan­di­daten­stimme (zwei im Fall der Kumu­la­tion). Die von Ihnen gewählte Liste erhält so viele Stim­men, wie Ihrem Kan­ton Nation­al­ratssitze zuste­hen. Für jede Per­son von ein­er anderen Liste, die Sie durch Panaschieren wählen, erhält die von Ihnen gewählte Liste aber eine Stimme weniger. Diese Stimme geht an die Liste, der die von Ihnen panaschierte Per­son ange­hört.

6. Möglichkeit:
Füllen Sie den leeren Wahlzettel aus.

• Bere­ich für den Lis­ten­na­men: Sie kön­nen diesen Bere­ich leer lassen oder hier den Namen oder die Num­mer ein­er Liste auf­schreiben, die sie aus den vorge­druck­ten Lis­ten auswählen.
• Lin­ien für die Kan­di­datin­nen und Kan­di­dat­en: Schreiben Sie hier von Hand die Namen und Num­mern der Per­so­n­en auf, die sie wählen wollen. Sie müssen sie aus den Per­so­n­en auswählen, die auf den vorge­druck­ten Lis­ten aufge­führt sind. Also auch keine Phan­tasien­amen …
• Sie kön­nen auch auf dem leeren Wahlzettel kumulieren. Beacht­en Sie aber, dass der Name der gle­ichen Kan­di­datin oder des gle­ichen Kan­di­dat­en nur zweimal aufgeschrieben wer­den darf.
Alle Kan­di­datin­nen und Kan­di­dat­en, die am Schluss auf Ihrem Wahlzettel ste­hen, erhal­ten je eine Kan­di­daten­stimme (zwei im Fall der Kumu­la­tion). Wenn Sie im Kopf­bere­ich des Wahlzet­tels den Namen ein­er Liste ein­tra­gen, zählen auch die leer gelasse­nen Lin­ien als Stim­men für diese Liste (Zusatzs­tim­men). Andern­falls zählen die leeren Lin­ien nicht für eine Liste (keine abgegebe­nen Stim­men).

7. Möglichkeit:
Ver­wen­den Sie den leeren Wahlzettel und lassen Sie ihn leer.

Wenn Sie an der Wahl teil­nehmen möcht­en, aber nicht für eine Liste oder eine Kan­di­datin oder einen Kan­di­dat­en stim­men wollen, kön­nen Sie den leeren Wahlzettel ver­wen­den und ihn unverän­dert, das heisst leer lassen.
Leere Wahlzettel haben kein­er­lei Ein­fluss auf das Wahlergeb­nis. Sie wer­den aber bei der Berech­nung der Wahlbeteili­gung berück­sichtigt.

8. Möglichkeit: Keine Wahl
Sie gehören dann zur Mehrheit der Basel­bi­eter Bevölkerung. Bei den Nation­al­ratswahlen 2015 war die Stimm­beteili­gung bei 46,81%, bei den Stän­der­atswahlen gar nur 44,48%.

In Birs­felden beteiligten sich beim Nation­al­rat 41,06%, beim Stän­der­at gar nur 37,89%.
Sowohl im Kan­ton, wie auch in Birs­felden, gibt es eine nichtwäh­lende, schweigende (?) Mehrheit. Über die Gründe kön­nen wir nur rät­seln. Offen­bar geht ihnen die Poli­tik, wie sagt man so unschön, ein­fach am Arsch vor­bei.

 

Chilbi: Der Montag danach
Wahlunterlagen eingetroffen

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