Vie­le Kri­ti­ker hal­ten es für pro­ble­ma­tisch, dass mit der Initia­ti­ve nur eine Verfassungs‑, jedoch kei­ne Geset­zes­än­de­rung erreicht wer­den kann. Denn das kann bewir­ken, dass in die Bun­des­ver­fas­sung Arti­kel auf­ge­nom­men wer­den, die nicht ver­fas­sungs­wür­dig sind. So könn­te das Ver­bot von Waf­fen­plät­zen in Moor­ge­bie­ten, die Rege­lung von Zweit­woh­nun­gen oder gewis­se Klei­der- und Bau­vor­schrif­ten auch aus­ser­halb der Ver­fas­sung auf Geset­zes­stu­fe gere­gelt werden.
Da die­se Mög­lich­keit, wie wir im letz­ten Arti­kel gese­hen haben, vom Volk zuerst gewollt, dann aber abge­lehnt wur­de, bleibt auf der Stu­fe Initia­ti­ven nur die Ver­fas­sung übrig …

Die Ver­fas­sung steht über dem Gesetz, dar­um sind die Hür­den für Ver­än­de­run­gen hoch. Eine Ände­rung der Ver­fas­sung braucht immer eine Mehr­heit von Volk und Stän­den (Stän­de­mehr). Bei Geset­zen braucht es nur eine ein­fa­che Volks­mehr­heit und dies nur, wenn das Refe­ren­dum dage­gen ergrif­fen wird.

Doch so ein­fach das in der Theo­rie aus­sieht, so schwie­rig ist dies in der Pra­xis. Wer ein Gesetz ändern oder ein neu­es ein­füh­ren will, muss sich auf einen län­ger dau­ern­den, zähen Pro­zess ein­las­sen. Alle wol­len dabei mit­re­den, von der Ver­si­che­rungs­lob­by über ave­nir suis­se bis zur SVP wol­len alle ihre Inter­es­sen ein­brin­gen, sei dies wäh­rend der Ent­ste­hung des Geset­zes oder in der fol­gen­den Ver­nehm­las­sung. Natio­nal­rats- und Stän­de­rats­kom­mis­sio­nen erar­bei­ten Ände­run­gen oder Gegen­vor­schlä­ge und im Par­la­ment wer­den die­se in meh­re­ren Durch­gän­gen bera­ten, bis sie schluss­end­lich beschlos­sen wer­den — oder auch nicht. Und am Schluss kommt dann noch das Referendum.

Oder wie es Andre­as Linn und Peter Noll schon 1956 (!) formulierten:
»Die gegen­wär­ti­ge Ent­wick­lung ver­schiebt die Gewich­te mehr und mehr vom par­la­men­ta­ri­schen Gesetz­ge­ber zu den vor­be­ra­ten­den Instan­zen; die wich­ti­gen Ent­schei­dun­gen fal­len meist schon in den Kom­mis­sio­nen und kön­nen in der par­la­men­ta­ri­schen Bera­tung kaum mehr grund­sätz­lich infra­ge gestellt wer­den, weil sonst die gan­ze müh­sam erar­bei­te­te Ver­stän­di­gungs­lö­sung zu Fall käme.«

Eine Ver­fas­sungs­än­de­rung, kann jedoch ohne Kon­sul­ta­ti­on von Drit­ten einen eige­nen Text ver­fas­sen, 100 000 Unter­schrif­ten sam­meln und auf eine Volks­mehr­heit spekulieren.Die Chan­cen für Ver­fas­sungs­in­itia­ti­ven sind gestie­gen. Gleich­zei­tig aber ist es in der Schweiz schwie­ri­ger gewor­den, Mehr­hei­ten für Geset­zes­re­vi­sio­nen zu gewin­nen – gera­de wenn es um die Reform der AHV oder der Kran­ken­kas­sen geht. Aus die­sen Grün­den gehen in der Pra­xis Ver­fas­sungs­än­de­run­gen oft viel schlan­ker über die Büh­ne als Gesetzesrevisionen.

Was wäre denn nun eine Lösung?
Viel­leicht bräuch­te es anstel­le der Ver­fas­sungs­in­itia­ti­ve und der Geset­zes­in­itia­ti­ve ein­fach eine »Initia­ti­ve des Volks­wil­lens«. In der wird pos­tu­liert, dass etwas in einer bestimm­ten Rich­tung gere­gelt oder ver­än­dert wer­den muss. Wie die­se Ände­rung oder Rege­lung dann in die Geset­zes­wer­ke auf­ge­nom­men wird, müs­sen Bun­des­rat und Par­la­ment zusam­men »aus­jas­sen«. Ist es etwas Ver­fas­sungs­wür­di­ges, dann in der Ver­fas­sung, sonst in einem Gesetz oder allen­falls gar »nur« in einer Verordnung.

Wäre das eine Lösung? Wer weiss weiter?

Impfpflicht? Impfobligatorium? Impfzwang?
Vorne hui

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