Der Anspruch der Gemeinde ist edel: Rest­los alle Regle­mente wer­den nach Ver­al­tetem durch­forstet, auf Wider­sprüche geprüft und nöti­gen­falls in ein­er rev­i­dierten Ver­sion dem Sou­verän in Form ein­er Gemein­de­v­er­samm­lungsvor­lage serviert. Nach dem Ver­wal­tungs- und Organ­i­sa­tion­sre­gle­ment ist die Rei­he nun an der Mut­ter aller Kom­mu­nalge­set­ze: die Gemein­de­ord­nung wird teil­re­v­i­diert. Sie bildet die Spitze der Pyra­mide und regelt die ganz wichti­gen Dinge rund um die poli­tis­chen Gremien in der Gemeinde. So ste­ht da unter anderem auch drin, ob die Gemeinde nun ordentlich (Gemein­de­v­er­samm­lung) oder gar ausseror­dentlich (Ein­wohn­errat) organ­isiert ist. Das hat­te bekan­ntlich vor knapp zwei Jahren zu hefti­gen Diskus­sio­nen geführt. Doch nun heisst es im Erläuterung­s­text:

§ 1 Organ­i­sa­tion­styp: unverändert

Dieses heisse Eisen scheint man also nicht nochmals anfassen zu wollen und deshalb hat der Gemein­der­at entsch­ieden, die ordentliche Ord­nung so beizube­hal­ten und nur ein klas­sis­ches Face-Lift­ing in Form ein­er Teil­re­vi­sion durchzuführen. Ob danach aber trotz­dem mehr Ord­nung herrschen wird?

Vor­erst sich­er nicht! Erstens muss nach der Gemein­de­v­er­samm­lung das ganze stimm­berechtigte Dorf an die Urne, weil das oblig­a­torische Ref­er­en­dum ruft. Zweit­ens gilt die Ord­nung auch im Falle eines dop­pel­ten “JAs” erst ab dem 1.7.2016, dem Beginn der neuen Leg­is­laturpe­ri­ode. Und drit­tens gibt es noch genü­gend Revi­sions­be­darf in anderen Regle­menten, da längst noch nicht alle Wider­sprüche aus­ge­merzt sind. Gemein­de­v­er­samm­lungs-Stam­mgäste wis­sen, dass die momen­tan etwas akut scheinende Revi­sioni­tis eigentlich ein Dauerzu­s­tand ist. Und viel mehr als Regle­mente, Kred­ite, Bud­gets und Rech­nun­gen gutheis­sen kann sie schliesslich auch gar nicht, die Gemeindeversammlung.

Beschränken wir uns also darauf, was die Gemein­de­v­er­samm­lung darf: Im konkreten Fall der Gemein­de­ord­nung sie darf zum Beispiel (Änderungs-) Anträge stellen. Davon hat die SVP-Sek­tion heftig Gebrauch gemacht und bringt gle­ich mehrere Vorschläge, über die abges­timmt wer­den kann bzw. muss. Der Wichtig­ste darunter: Nicht mehr der Gemein­de­präsi­dent, son­dern ein Ver­samm­lung­spräsi­dent aus den Rei­hen des gemeinen Volkes, soll die Mon­tags-Debat­ten leit­en. Der Vorschlag hat doch was, zumin­d­est wenn man die Schus­slin­ien bedenkt, in welch­er sich manche Ex-Präsi­den­ten bewegten bzw. zu bewe­gen geglaubt hatten…

Doch in der Vor­lage geht es auch noch um Zahlen. Neu sollen beispiel­sweise plan­mäs­sige Baukred­ite erst ab einem Betrag von Fr. 1’000’000.- als Son­der­vor­lage erscheinen und der Gemein­der­at darf gemäss Vorschlag kün­ftig eigen­ständig über Einze­laus­gaben bis Fr. 50’000.- entschei­den. Auf die Argu­mente für diese Änderun­gen darf man ges­pan­nt sein. Denn in let­zter Zeit (gefühlte fünf Jahre, bitte nicht behaften…) wurde die 30’000er Lim­ite ein­mal erre­icht (Sig­nalan­lage Fried­hof­s­trasse) und bei manchen Bau-Kred­iten wün­schte man sich manch­mal schon jet­zt, es täte wenig­stens jemand aus dem Gemein­der­at ein­mal nach­fra­gen, für was das Geld eigentlich genau aus­gegeben wer­den soll. Die Zahl der Son­der­vor­la­gen war bish­er jeden­falls erträglich und man hat­te wenig­stens ein biss­chen das Gefühl, man könne auch etwas mitentschei­den. Beim Muse­um­slift beispiel­sweise wer­den einige dere­inst behaupten kön­nen, den Keller­an­schluss ermöglicht zu haben — voraus­ge­set­zt sie erleben die Eröff­nung noch. Inter­es­san­ter­weise gab es zu den oben­ge­nan­nten Beträ­gen in der Vernehm­las­sung einige kri­tis­che Stim­men, doch

Der Gemein­der­at hält an seinem Vorschlag fest.

Gut, das ist legit­im. Auch bei ein­er Vernehm­las­sung. Schön ist aber dann die Antwort zum Vernehm­las­sungsvorschlag der Per­son A (Name der birsfälder.li-Redak­tion bekan­nt), die anregt, eine Amt­szeitbeschränkung einzuführen:

Zusät­zlich­er Punkt, welch­er nicht Teil der Vernehm­las­sung war und deshalb nicht berück­sichtigt wer­den kann.

Ist es nicht der Zweck ein­er Vernehm­las­sung auch neue Vorschläge zu prüfen? Kün­ftig wäre eine Antwort im Sinne von “Danke für den Vorschlag, aber der Gemein­der­at ist dage­gen” vielle­icht ehrlich­er. Aber keine Angst: Es soll trotz Teil­re­vi­sion und entsprechen­der War­nung im Erläuterung­s­text möglich sein, am Ver­samm­lungsabend selb­st noch Anträge zu stellen. Vielle­icht find­en sich im Volk noch ein paar Anhänger/innen der oben­ge­nan­nten Idee, die nicht direkt selb­st davon betrof­fen wären oder nach 16 Jahren Gemein­der­at die Nase voll haben…

Der nahende Gemein­de­v­er­samm­lungsabend kön­nte also trotz Mono­trak­tan­dum ein span­nen­der wer­den. Und anson­sten hil­ft gegen Entzugser­schei­n­un­gen der angekündigte Dop­pelabend im Dezem­ber mit zwei Ver­samm­lun­gen, inkl. HRM2-IAFP und Pen­sion­skassen­lö­sun­gen (so ver­sprechen es jeden­falls die Gerüchte).

08.09.2013
Geschichten aus dem Schildaerwald

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