Ein wohl seltener Fall: Der Gemeinderat hat zu Traktandum 2 der Gemeindeversammlung vom 16. Dezember 2019 einen Änderungsantrag (Medienmitteilung):
»An der Gemeindeversammlung vom 16. Dezember wird unter dem Traktandum 2 das „Reglement zur Förderung eines vielfältigen Wohnungsangebots“ behandelt.
Nach Erstellung und Versand der Erläuterungen wurde der Gemeinderat seitens einer Birsfelder Wohnbaugenossenschaft auf eine Schwäche im Reglement hingewiesen. Im § 2, Absatz 2 werden als gemeinnützige Bauträgerschaften solche verstanden, welche im Sinne des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer steuerbefreit sind.
Zahlreiche Baugenossenschaften sind, und damit geht die Definition am Ziel vorbei, aus verschiedenen Gründen nicht steuerbefreit. Der Gemeinderat hat sich deshalb entschieden, zuhanden der Gemeindeversammlung vom 16. Dezember 2019 einen Änderungsantrag zum vorliegenden Reglementsentwurf einzubringen.«
Die genauen Gründe und die Erläuterungen dazu finden Sie in diesem Änderungsantrag. Als Antragsteller des Reglements finde ich die Änderung sinnvoll und empfehle sie.