Ein wohl sel­te­ner Fall: Der Gemein­de­rat hat zu Trak­tan­dum 2 der Gemein­de­ver­samm­lung vom 16. Dezem­ber 2019 einen Ände­rungs­an­trag (Medi­en­mit­tei­lung):
»An der Gemein­de­ver­samm­lung vom 16. Dezem­ber wird unter dem Trak­tan­dum 2 das „Regle­ment zur För­de­rung eines viel­fäl­ti­gen Woh­nungs­an­ge­bots“ behandelt. 
Nach Erstel­lung und Ver­sand der Erläu­te­run­gen wur­de der Gemein­de­rat sei­tens einer Birs­fel­der Wohn­bau­ge­nos­sen­schaft auf eine Schwä­che im Regle­ment hin­ge­wie­sen. Im § 2, Absatz 2 wer­den als gemein­nüt­zi­ge Bau­trä­ger­schaf­ten sol­che ver­stan­den, wel­che im Sin­ne des Bun­des­ge­set­zes über die direk­te Bun­des­steu­er steu­er­be­freit sind. 
Zahl­rei­che Bau­ge­nos­sen­schaf­ten sind, und damit geht die Defi­ni­ti­on am Ziel vor­bei, aus ver­schie­de­nen Grün­den nicht steu­er­be­freit. Der Gemein­de­rat hat sich des­halb ent­schie­den, zuhan­den der Gemein­de­ver­samm­lung vom 16. Dezem­ber 2019 einen Ände­rungs­an­trag zum vor­lie­gen­den Regle­ments­ent­wurf einzubringen.«

Die genau­en Grün­de und die Erläu­te­run­gen dazu fin­den Sie in die­sem Änderungsantrag. Als Antrag­stel­ler des Regle­ments fin­de ich die Ände­rung sinn­voll und emp­feh­le sie.

Tür.li 10
Mattiello am Mittwoch 50/19

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