2012 wur­de mit dem Raum­pla­nungs­ge­setz des Bun­des vor­ge­schrie­ben, dass bei neu oder dau­er­haft der Bau­zo­ne zuge­wie­se­nem Boden eine Mehr­wert­ab­ga­be von min­des­tens 20% erho­ben wird.

2013 hat­te Mün­chen­stein beschlos­sen bei wert­er­hö­hen­den Zonen­plan­än­de­run­gen einen Mehr­wert­an­teil abzu­schöp­fen. Regie­rungs­rat und Kan­tons­ge­richt haben dies abge­lehnt. Das Bun­des­ge­richt hat am 16. Novem­ber 2016 aber fest­ge­hal­ten, dass die Gemein­de das machen kann, solan­ge der Kan­ton die­se Kom­pe­tenz nicht selbst wahrnimmt.

Am 13. Dezem­ber 2016 hat die Regie­rung dann dem Land­rat eine Vor­la­ge zuge­stellt, die eine Abgel­tung von Pla­nungs­mehr­wer­ten regeln soll. Die hat­ten wohl Angst bekom­men, nichts abzu­be­kom­men — und dies 4 Jah­re nach Inkraft­tre­ten des Bundesgesetzes!

Und jetzt im Febru­ar 2019, also 7 Jah­re nach Inkraft­tre­ten der Bun­des­re­ge­lung het­zen uns der Regie­rungs­rat und der Land­rat ihrer Rege­lung zuzu­stim­men, sie­he Abstimmungsbüchlein, weil sonst am 1. Mai 2019 ein Ein­zo­nungs­stopp ver­fügt wird.
Und das mit einer Rege­lung, die die Gemein­den wie­der ein­mal finan­zi­ell übers Ohr haut, zuguns­ten des Kan­tons wie meis­tens — und zuguns­ten der Haus- und Land­ei­gen­tü­mer. Irgend­wie sol­len offen­bar die Gemein­den die Kan­tons­fi­nan­zen sanie­ren, dabei macht dies ja scheint’s schon die bür­ger­li­che Mehr­heit in Regie­rung und Landrat 😉

Um was geht es?

Da will sich also der Kan­ton 75% der Pla­nungs­mehr­wert­ab­ga­ben unter den Nagel reis­sen. Dies unter dem Vor­wand bei ent­schä­di­gungs­pflich­ti­gen Rück­zo­nun­gen einen Aus­gleich schaf­fen zu können.
Da gibt es also Gemein­den, die haben zu viel Bau­land ein­ge­zont. Wenn sie Rück­zo­nen müs­sen, bekom­men die Land­be­sit­zer eine Rück­erstat­tung aus die­sem Sammelkessel.
Aber nicht nur das: Das Gesetz unter­sagt es den Gemein­den auch auf Mehr­wer­te durch Auf­zo­nung oder Umzo­nung von Bau­zo­nen eine Abga­be zu ver­lan­gen. So ganz im Sin­ne der Bauland‑, Haus- und Immo­bi­li­en­be­sit­zer, so ganz im Sin­ne »the poor stay poor and the rich get rich« (Leo­nard Cohen).

Nun wird Birs­fel­den kaum ein­mal in die Lage kom­men, bei Bau­land Rück­zo­nun­gen vor­zu­neh­men. Das Auf­zo­nen von Grund­stü­cken wird eher die Regel sein, eine Mehr­wert­ab­ga­be dafür aber ver­bie­tet der Kanton.
Aber 75% der Mehr­wert­ab­ga­be gehen an den Kan­ton, obwohl er dafür nichts für Birs­fel­den leistet.
Gemein­den jedoch, die eine Rück­zo­nung vor­neh­men müs­sen, weil sie frü­her zu gross­zü­gig Ein­zo­nun­gen vor­ge­nom­men haben, wer­den dann die fäl­lig wer­den­de Rück­erstat­tung z.B. von Birs­fel­den bezahlt bekommen 🙂

In der Ver­nehm­las­sung wur­de vor allem auch das Fest­hal­ten an den mini­ma­len 20% des Mehr­werts rekla­miert und zwi­schen 30–50% Mehr­wert­ab­ga­be ver­langt. Dar­über haben sich Regie­rungs- und Land­rat gross­zü­gig hin­weg gesetzt.

Wie sahen dies den »unse­re Land­ra­ten­den« des Wahl­krei­ses Birsfelden/Muttenz?

Da ja die­ses Jahr auch bald Land­rats­wah­len sind, schau­en wird doch ein­mal die Prä­fe­ren­zen unse­rer Land­ra­ten­den im Wahl­kreis Muttenz/Birsfelden an:
Die Ja-Sager zu die­sem Gesetz waren Simon Ober­beck CVP, Chris­tof Hilt­mann FDP, Domi­nik Strau­mann SVP und Ani­ta Bie­dert SVP.
Die Nein-Sager waren Sara Fritz EVP, Jürg Wie­de­mann G‑U, Dési­rée Jaun SP, Roman Brun­ner SP und Kath­rin Schwei­zer SP.

Mei­ne Mei­nung zur Sache

Die Basel­bie­ter Stimm­bür­ge­rin­nen und Stimm­bür­ger stimm­ten den Ände­run­gen des Raum­pla­nungs­ge­set­zes in der Volks­ab­stim­mung vom 3. März 2013 mit einer Mehr­heit von über 70% zu und spra­chen sich damit expli­zit dafür aus, dass das zuvor nicht ver­bind­lich vor­ge­schrie­be­ne Prin­zip der Mehr­wert­ab­ga­be in der gan­zen Schweiz zwin­gend ein­ge­führt wer­den muss. Dass sich Regie­rungs- und Land­rat zu einer Mini­mal­lö­sung ent­schie­den haben, ist schlicht und ein­fach nicht ver­ständ­lich, nicht haltbar.
Dass den Gemein­den in die­sem Gesetz schlicht und ein­fach ver­bo­ten wird (die Gemein­den sind nicht berech­tigt, wei­ter­ge­hen­de Mehr­wert­ab­ga­ben zu erhe­ben) indi­vi­du­el­le Abga­ben ein­zu­füh­ren, z.B. auf Auf­zo­nun­gen oder Umzo­nun­gen, ist schlicht und ein­fach nicht ver­ständ­lich. Gab es da nicht ein­mal das Wort Gemein­de­au­to­no­mie? Oder zählt die­ses Wort nur, wenn es dar­um geht, dass die Gemein­de für etwas bezah­len muss?
Auch die Auf­tei­lung der geplan­ten Mehr­wert­ab­ga­be (25% Gemein­den und 75% Kan­ton) zeigt ein­mal mehr, dass die Gemein­den wie Kühe gemol­ken wer­den. Sind es doch die Gemein­den, die bei Ein‑, Auf- und Umzo­nun­gen für die ent­spre­chen­de Infra­struk­tur auf­kom­men müssen …
Ich plä­die­re dafür, dass zu die­sem für die Gemein­den nach­tei­li­gen Gesetz ein NEIN in die Abstim­mungs­ur­ne gelegt wird. Ich den­ke, wenn 70% der Basel­bie­ter Stim­men­den das Raum­pla­nungs­ge­setz für gut und zweck­dien­lich gefun­den haben, dann soll auch der Kan­ton Basel-Land­schaft etwas dazu leis­ten, und zwar nicht nur das Minimum.
Zwei Gemein­de­prä­si­den­ten haben dazu je ihre ganz eige­ne Mei­nung, sehen und hören Sie selbst. Aus­nahms­wei­se kann ich die Mei­nung unse­res FDP-Gemein­de­prä­si­den­ten zu die­sem The­ma nicht teilen …

Und noch ein Blick in die Zukunft

Eigent­lich woll­te sich der Kan­ton von allen Mehr­wert­ab­ga­ben bei Pla­nungs­mehr­wer­ten aus­neh­men. Das wur­de teil­wei­se mit einem Gum­mi­ar­ti­kel verhindert:
»Der Kan­ton, die Einwohner‑, Bürger‑, Bur­ger­ge­mein­den und Lan­des­kir­chen sowie die Stif­tung Kir­chen­gut sind von der Mehr­wert­ab­ga­be befreit, sofern die betrof­fe­nen Grund­stü­cke unmit­tel­bar der Erfül­lung einer öffent­li­chen Auf­ga­be dienen.«
Tja, was ist die Erfül­lung einer öffent­li­chen Aufgabe?

Den­ken wir nur ein­mal an den Birs­fel­der Hafen. Das www.birsfälder.li hat sich mit der Zukunft des Hafens aus­ein­an­der­ge­setzt. Am 24. März 2014 und am 31. Okto­ber 2017, hier kön­nen Sie etwas über die Zukunft des Birs­fel­der Hafens lesen. Wir mei­nen, er habe über kurz oder lang kei­ne mehr.
Auch Sven Frey hat sich vor eini­ger Zeit dir Zukunft des Hafens vor­ge­stellt und selbst die Gemein­de Birs­fel­den war nicht untä­tig. Die Resul­ta­te sehen Sie hier, links die Idee von Sven Frey und rechts die Idee der Raum­pla­ner Wirz-Vol­pa­to­Hatz, hier noch etwas umfassender.

Neh­men wir ein­mal an, die Hafen­wirt­schaft muss wegen man­geln­der Erreich­bar­keit durch die Schiff­fahrt wirk­lich abspe­cken oder mit der Zeit fast ganz schlies­sen. Dann wird das Land des Kan­tons Basel-Land­schaft nicht mehr Gewer­be- oder Was-sonst-noch-Gebiet sein, son­dern wird umge­zont in eine Wohn­zo­ne W5-20 oder so. Nun soll also die Gemein­de kei­nen Mehr­wert abschöp­fen dür­fen? Und dies, nach­dem der Kan­ton sich über Jahr­zehn­te um Steu­ern oder Abgel­tun­gen gedrückt hat?

Petition und Motion eingereicht
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