2012 wurde mit dem Raum­pla­nungs­ge­setz des Bun­des vorgeschrieben, dass bei neu oder dauer­haft der Bau­zone zugewiesen­em Boden eine Mehrw­ertab­gabe von min­destens 20% erhoben wird.

2013 hat­te München­stein beschlossen bei wert­er­höhen­den Zonen­planän­derun­gen einen Mehrw­er­tan­teil abzuschöpfen. Regierungsrat und Kan­ton­s­gericht haben dies abgelehnt. Das Bun­des­gericht hat am 16. Novem­ber 2016 aber fest­ge­hal­ten, dass die Gemeinde das machen kann, solange der Kan­ton diese Kom­pe­tenz nicht selb­st wahrn­immt.

Am 13. Dezem­ber 2016 hat die Regierung dann dem Lan­drat eine Vor­lage zugestellt, die eine Abgel­tung von Pla­nungsmehrw­erten regeln soll. Die hat­ten wohl Angst bekom­men, nichts abzubekom­men — und dies 4 Jahre nach Inkraft­treten des Bun­des­ge­set­zes!

Und jet­zt im Feb­ru­ar 2019, also 7 Jahre nach Inkraft­treten der Bun­desregelung het­zen uns der Regierungsrat und der Lan­drat ihrer Regelung zuzus­tim­men, siehe Abstimmungsbüchlein, weil son­st am 1. Mai 2019 ein Ein­zo­nungsstopp ver­fügt wird.
Und das mit ein­er Regelung, die die Gemein­den wieder ein­mal finanziell übers Ohr haut, zugun­sten des Kan­tons wie meis­tens — und zugun­sten der Haus- und Lan­deigen­tümer. Irgend­wie sollen offen­bar die Gemein­den die Kan­tons­fi­nanzen sanieren, dabei macht dies ja scheint’s schon die bürg­er­liche Mehrheit in Regierung und Lan­drat 😉

Um was geht es?

Da will sich also der Kan­ton 75% der Pla­nungsmehrw­ertab­gaben unter den Nagel reis­sen. Dies unter dem Vor­wand bei entschädi­gungspflichti­gen Rück­zo­nun­gen einen Aus­gle­ich schaf­fen zu kön­nen.
Da gibt es also Gemein­den, die haben zu viel Bauland einge­zont. Wenn sie Rück­zo­nen müssen, bekom­men die Landbe­sitzer eine Rück­er­stat­tung aus diesem Sam­melkessel.
Aber nicht nur das: Das Gesetz unter­sagt es den Gemein­den auch auf Mehrw­erte durch Auf­zo­nung oder Umzo­nung von Bau­zo­nen eine Abgabe zu ver­lan­gen. So ganz im Sinne der Bauland‑, Haus- und Immo­bilienbe­sitzer, so ganz im Sinne »the poor stay poor and the rich get rich« (Leonard Cohen).

Nun wird Birs­felden kaum ein­mal in die Lage kom­men, bei Bauland Rück­zo­nun­gen vorzunehmen. Das Auf­zo­nen von Grund­stück­en wird eher die Regel sein, eine Mehrw­ertab­gabe dafür aber ver­bi­etet der Kan­ton.
Aber 75% der Mehrw­ertab­gabe gehen an den Kan­ton, obwohl er dafür nichts für Birs­felden leis­tet.
Gemein­den jedoch, die eine Rück­zo­nung vornehmen müssen, weil sie früher zu grosszügig Ein­zo­nun­gen vorgenom­men haben, wer­den dann die fäl­lig wer­dende Rück­er­stat­tung z.B. von Birs­felden bezahlt bekom­men 🙂

In der Vernehm­las­sung wurde vor allem auch das Fes­thal­ten an den min­i­malen 20% des Mehrw­erts reklamiert und zwis­chen 30–50% Mehrw­ertab­gabe ver­langt. Darüber haben sich Regierungs- und Lan­drat grosszügig hin­weg geset­zt.

Wie sahen dies den »unsere Lan­dra­ten­den« des Wahlkreis­es Birsfelden/Muttenz?

Da ja dieses Jahr auch bald Lan­dratswahlen sind, schauen wird doch ein­mal die Präferen­zen unser­er Lan­dra­ten­den im Wahlkreis Muttenz/Birsfelden an:
Die Ja-Sager zu diesem Gesetz waren Simon Ober­beck CVP, Christof Hilt­mann FDP, Dominik Strau­mann SVP und Ani­ta Biedert SVP.
Die Nein-Sager waren Sara Fritz EVP, Jürg Wiede­mann G‑U, Désirée Jaun SP, Roman Brun­ner SP und Kathrin Schweiz­er SP.

Meine Mei­n­ung zur Sache

Die Basel­bi­eter Stimm­bürg­erin­nen und Stimm­bürg­er stimmten den Änderun­gen des Raum­pla­nungs­ge­set­zes in der Volksab­stim­mung vom 3. März 2013 mit ein­er Mehrheit von über 70% zu und sprachen sich damit expliz­it dafür aus, dass das zuvor nicht verbindlich vorgeschriebene Prinzip der Mehrw­ertab­gabe in der ganzen Schweiz zwin­gend einge­führt wer­den muss. Dass sich Regierungs- und Lan­drat zu ein­er Min­i­mal­lö­sung entsch­ieden haben, ist schlicht und ein­fach nicht ver­ständlich, nicht halt­bar.
Dass den Gemein­den in diesem Gesetz schlicht und ein­fach ver­boten wird (die Gemein­den sind nicht berechtigt, weit­erge­hende Mehrw­ertab­gaben zu erheben) indi­vidu­elle Abgaben einzuführen, z.B. auf Auf­zo­nun­gen oder Umzo­nun­gen, ist schlicht und ein­fach nicht ver­ständlich. Gab es da nicht ein­mal das Wort Gemein­deau­tonomie? Oder zählt dieses Wort nur, wenn es darum geht, dass die Gemeinde für etwas bezahlen muss?
Auch die Aufteilung der geplanten Mehrw­ertab­gabe (25% Gemein­den und 75% Kan­ton) zeigt ein­mal mehr, dass die Gemein­den wie Kühe gemolken wer­den. Sind es doch die Gemein­den, die bei Ein‑, Auf- und Umzo­nun­gen für die entsprechende Infra­struk­tur aufkom­men müssen …
Ich plädiere dafür, dass zu diesem für die Gemein­den nachteili­gen Gesetz ein NEIN in die Abstim­mung­surne gelegt wird. Ich denke, wenn 70% der Basel­bi­eter Stim­menden das Raum­pla­nungs­ge­setz für gut und zweck­di­en­lich gefun­den haben, dann soll auch der Kan­ton Basel-Land­schaft etwas dazu leis­ten, und zwar nicht nur das Min­i­mum.
Zwei Gemein­de­präsi­den­ten haben dazu je ihre ganz eigene Mei­n­ung, sehen und hören Sie selb­st. Aus­nahm­sweise kann ich die Mei­n­ung unseres FDP-Gemein­de­präsi­den­ten zu diesem The­ma nicht teilen …

Und noch ein Blick in die Zukun­ft

Eigentlich wollte sich der Kan­ton von allen Mehrw­ertab­gaben bei Pla­nungsmehrw­erten aus­nehmen. Das wurde teil­weise mit einem Gum­mi­ar­tikel ver­hin­dert:
»Der Kan­ton, die Einwohner‑, Bürger‑, Burg­erge­mein­den und Lan­deskirchen sowie die Stiftung Kirchengut sind von der Mehrw­ertab­gabe befre­it, sofern die betrof­fe­nen Grund­stücke unmit­tel­bar der Erfül­lung ein­er öffentlichen Auf­gabe dienen.«
Tja, was ist die Erfül­lung ein­er öffentlichen Auf­gabe?

Denken wir nur ein­mal an den Birs­felder Hafen. Das www.birsfälder.li hat sich mit der Zukun­ft des Hafens auseinan­derge­set­zt. Am 24. März 2014 und am 31. Okto­ber 2017, hier kön­nen Sie etwas über die Zukun­ft des Birs­felder Hafens lesen. Wir meinen, er habe über kurz oder lang keine mehr.
Auch Sven Frey hat sich vor einiger Zeit dir Zukun­ft des Hafens vorgestellt und selb­st die Gemeinde Birs­felden war nicht untätig. Die Resul­tate sehen Sie hier, links die Idee von Sven Frey und rechts die Idee der Raum­plan­er Wirz-Vol­pa­to­Hatz, hier noch etwas umfassender.

Nehmen wir ein­mal an, die Hafen­wirtschaft muss wegen man­gel­nder Erre­ich­barkeit durch die Schiff­fahrt wirk­lich abspeck­en oder mit der Zeit fast ganz schliessen. Dann wird das Land des Kan­tons Basel-Land­schaft nicht mehr Gewerbe- oder Was-son­st-noch-Gebi­et sein, son­dern wird umge­zont in eine Wohn­zone W5-20 oder so. Nun soll also die Gemeinde keinen Mehrw­ert abschöpfen dür­fen? Und dies, nach­dem der Kan­ton sich über Jahrzehnte um Steuern oder Abgel­tun­gen gedrückt hat?

Petition und Motion eingereicht
Sozialhilfe besser verteilen

2 Kommentare

Kommentiere

Deine Meinung