Der Regierungsrat des Kan­tons Basel­land­schaft hat heute Ver­schär­fun­gen der Coro­na-Mass­nah­men beschlossen. Sie gel­ten vom 12.12.2020 — 17.1.2021.

•  Ver­anstal­tun­gen mit mehr als 15 Per­so­n­en (bish­er 50) sind ver­boten. Aus­nah­men beste­hen an Feierta­gen für religiöse Ver­anstal­tun­gen, im Bere­ich der Bil­dung, für poli­tis­che Aktiv­itäten und Beerdi­gun­gen / Abdankungs­feiern.

•  Zwis­chen 21 Uhr (bish­er 23 Uhr) und 6 Uhr müssen alle Gast­wirtschafts­be­triebe (Restau­rants, Bars, Clubs) geschlossen bleiben, auch an Wei­h­nacht­en und Sil­vester. Pro getren­nte Räum­lichkeit dür­fen sich neu max­i­mal 50 Per­so­n­en in einem Betrieb aufhal­ten (bish­er 100).

Von den Ein­schränkun­gen ausgenom­men sind: Haus­liefer­di­en­ste, Betrieb­skan­ti­nen auss­chliesslich für im betr­e­f­fend­en Betrieb arbei­t­ende Per­so­n­en, Hotel­restau­rants und ‑bars auss­chliesslich für Hotel­gäste. Die Gast­wirtschafts­be­triebe sind verpflichtet, die Kon­tak­t­dat­en aller Gäste zu erheben.

•  Sämtliche Verkauf­s­geschäfte müssen eben­falls um 21.00 Uhr bis 5.00 Uhr schliessen.

•  Sämtliche Sportak­tiv­itäten, namentlich Train­ingsak­tiv­itäten und Wet­tkämpfe, sind in öffentlich zugänglichen Ein­rich­tun­gen und Betrieben sowie im Freien ver­boten. Aus­nah­men gibt es für den Leis­tungss­port, den pro­fes­sionellen Spiel­be­trieb, für Schul­sport und Sport­studi­um sowie für sportliche Aktiv­itäten im Freien in Kle­in­grup­pen von max­i­mal fünf Per­so­n­en. Einzel­sport mit bis zu fünf Per­so­n­en ohne Kör­perkon­takt ist möglich.

•  Quarti­er- und Jugendzen­tren, Spiel­hallen, Well­nesszen­tren, Erotik­be­triebe, Saunen und ver­gle­ich­bare Freizeitin­sti­tu­tio­nen sind für den Pub­likumsverkehr geschlossen.

"Mir wei luege"
Tür.li 9 (2020)

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