Am 15. Juni 2021 haben wir freudig berichtet, dass das Baugesuch für die Wasserstoffproduktionsanlage auf der Kraftwerkinsel abgelehnt worden ist. Zwar wurden alle Argumente der Einsprechenden unter den Tisch gewischt und nur einem Argument stattgegeben: der nicht vorhandenen Zonenkonformität.
Die Freude haben wir im Schlusssatz relativiert: »Im Moment ist allerdings noch nicht klar, ob die Gesuchsteller dagegen Einsprache erheben werden …«
Nun, die Wasserstöffler haben gegen diese Ablehnung eine Beschwerde eingereicht. Siehe auch hier.
Nun sind die Einsprechenden aufgefordert bis am 20. Juli 2021 sich gegen diese Beschwerde zu wehren. Ob sie es tun?
Wie verhalten sich die Einsprechenden?
Bitte melden!
Sicher wird sich der Baselbieter Heimatschutz dagegen wehren, das heisst er klärt im Moment die nächsten Schritte ab. Und aus gut unterrichteter Quelle wurde auch bekannt, dass der Gemeinde Birsfeldens Abklärungen auf Hochtouren laufen, aber noch nicht abgeschlossen und damit auch noch nicht spruchreif sind.
Und da wir schon beim Baselbieter Heimatschutz sind, in einem ähnlichen Fall wurde der Baselbieter Heimatschutz schon aktiv. Es ging damals um das Baugesuch für eine Fotovoltaikanlage auf dem Faltdach des Kraftwerkgebäudes.
Damals liess die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege EKD ein Gutachten erstellen.
Das Gutachten kommt zu folgender Schlussfolgerung und zum Antrag:
»Aufgrund der oben ausgeführten Erwägungen und der Beantwortung der gestellten Fragen beantragt die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege, vom Vorhaben gänzlich abzusehen, auf dem Faltdach der Turbinenhalle des Kraftwerks Birsfelden Photovoltaik-Panels anzubringen. Diese Aufbauten würden das Kulturdenkmal als Ganzes und als integralen Teil der Gesamtanlage in seiner Authenzität und Unversehrtheit schwer beeinträchtigen.«
Die Wasserstoffproduktionsanlage ist nicht mehr, wie uns zu Beginn eingeredet wurde, eine Sache des Kraftwerks und der IWB. Die Anlage soll von einer privaten Firma »greenH2« betrieben werden.
In der Gesellschaft ist also nicht mehr die Kraftwerk Birsfelden AG vertreten, sondern nur noch IWB und Fritz Meyer AG. Also soll eine privatrechtliche Firma im Erholungsgebiet Birsfeldens eine Wasserstofffabrik bauen, obwohl es im Hafen genügend Platz geben würde.
Und wozu der Wasserstoff einmal dienen soll, können Sie auf einem Bild auf dieser Website sehen (nur dass das Kraftwerk nicht zur Firma gehört!):
Was von dieser Verwendung für die Mobilität des Wasserstoffs zu halten ist, können Sie im Birsfälderpünggtli vom 6. Juli 2021 nachlesen.
Und wer wissen will, welche Erfahrungen in Wyhlen mit der Wasserstoffproduktionsanlage gemacht werden und was sich in der gleichen Sache in Augst tut, kann dies in der bz Basel nachlesen.
Es bleibt nun zu hoffen, dass auch diese Beschwerde der Wasserstöffler abgelehnt wird.
Hans-Jörg Beutter
Juli 10, 2021
meine bewunderung für Ihre fundierte beharrlichkeit!
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(motto: draabliebe)
Franz Büchler
Juli 10, 2021
Danke für die Blumen.
Sie gehören auch den Menschen, die mich immer wieder mit Fakten beliefern.
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Die Gemeinde wird sich in dieser Sache sicher einbringen und hat eine Anwaltskanzlei damit beauftragt.
Alle Einsprechenden können sich dieser Beschwerde anschliessen —, wenn sie wollen!