Im Artikel 8 der Hafengeschichte(n) haben wir auch über die Motion 2018-164 von Jürg Wiede­mann berichtet. Diese Motion wurde als Pos­tu­lat über­wiesen und nicht abgeschrieben.
Das Birs­fälder­püng­gtli schrieb am Schluss des Artikels:
»Das heisst, die Regierung muss am Ball bleiben. Wahrschein­lich war dieser Vorstoss für die weit­ere Pla­nung in den Häfen gewichtig. Ziel­bild Hafen Birs­felden 2040+ grüsst aus der Ferne.«

Gemäss § 34 Abs. 1c der Geschäft­sor­d­nung des Lan­drats obliegt der Geschäftsprüfungskommission die Vor­be­hand­lung der Vor­lage des Regierungsrates über den Stand der Bear­beitung der Motio­nen und Pos­tu­late, die nicht innert der geset­zlichen Frist seit der Über­weisung erfüllt wor­den sind.

Dazu hat die GPK nun eine Sam­melvor­lage (Bericht GPK) mit all den ver­bum­melten Aufträ­gen zusam­menge­fasst. Darunter war auch das Pos­tu­lat 2018-164 von Jürg Wiede­mann. Das die Regierung nun abschreiben möchte.
Ein Pos­tu­lat beauf­tragt die Regierung zu prüfen und zu bericht­en, ob ein Entwurf zu einem Erlass des Lan­drats vorzule­gen oder eine Mass­nahme zu tre­f­fen ist.

Die Regierung war der Mei­n­ung, dass sie mit dem »Ziel­bild Hafen Birs­felden 2040+« den Auf­trag erfüllt habe und beantragte Abschrei­bung. Begrün­dung:
»Der Kan­ton Basel-Land­schaft, die Gemeinde Birs­felden und die Schweiz­erischen Rhein­häfen haben ein gemein­sames Ziel­bild zur langfristi­gen Entwick­lung des Arbeits­ge­bi­ets «Hafen Birs­felden» erar­beit­et. Das Kernge­bi­et des Hafens soll auss­chliesslich Arbeit­szone bleiben, das Gebi­et Ster­nen­feld­strasse West wird mit­tel­fristig zu ein­er gemis­cht­en Nutzung mit Sport- Gewerbe‑, Wohn- und Frei­flächen weit­er­en­twick­elt.
Vgl. Medi­en­mit­teilung vom 18.12.2019
Der Regierungsrat beantragt, das Pos­tu­lat «2018/164» abzuschreiben.«

Diese Mei­n­ung kann die GPK nicht teilen und sagt:
»Das Pos­tu­lat 2018/164 soll nicht abgeschrieben wer­den. Eine Medi­en­mit­teilung genügt nicht.
Die GPK erwartet, dass die Beant­wor­tung wie üblich erfol­gt. Die Frist sei deshalb um ein Jahr ab Lan­drats­beschluss zu ver­längern.«

Das heisst, die Regierung hat, der Lan­drat hat Nichtab­schreiben beschlossen, ein Jahr Zeit eine anständi­ge Beant­wor­tung des Pos­tu­lats vorzunehmen. Mal schauen, wie lange der Regierungsrat wieder bum­melt.

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Im näch­sten Artikel schauen wir uns das Leit­bild Natur mit unserem Hafen­blick an …

 

Rudolf Bussmann liest eigene Texte (32)
Mattiello am Mittwoch 20/24

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