Zu Beginn eine Mel­dung aus dem Tagblatt:
»Für den Bun­desrat ist Kaf­fee nicht mehr lebenswichtig — nun geht die Branche auf die Barrikaden.
Branchen­vertreter wehren sich gegen den Plan des Bun­desrates, Pflicht­lager für Kaf­fee aufzuheben. Zu wichtig sei das Getränk in ein­er Krise.
Es kommt nicht oft vor, dass eine so kleine Nachricht aus den Bern­er Amtsstuben inter­na­tion­al so grosse Schlagzeilen macht: «Kaf­fee-Pflicht­lager in Frage gestellt», teilte der Bun­desrat im April mit. Kaf­fee gehört heute zu jenen Pro­duk­ten, von denen die Pri­vatwirtschaft im Auf­trag des Bun­des einen Notvor­rat lagert, den dieser bei ein­er Krise freigeben kann.
Konkret liegen in den soge­nan­nten Pflicht­lagern heute Säcke mit rund 15 000 Ton­nen Kaf­fee. Damit kön­nte der Durst der Schweiz­er Bevölkerung nach dem Wach­mach­er für knapp drei Monate gestillt wer­den. Und dieser Durst ist gross: Im Schnitt trinken die Schweiz­er mehr als drei Tassen Kaf­fee pro Tag. Damit gehören sie zur Weltspitze.
Doch nun will der Bun­desrat diese Pflicht­lager abschaf­fen — und die Bevölkerung in ein­er Krise also auf Entzug set­zen. Die Lan­desregierung begrün­det ihr Vorhaben damit, dass Kaf­fee «nach den heute mass­geben­den Kri­te­rien» nicht mehr lebenswichtig sei.
Das Getränk enthalte fast keine Kalo­rien und leiste daher “aus ernährungsphys­i­ol­o­gis­ch­er Sicht” keinen Beitrag zur Ernährungssicherung«. Zudem sei das Risiko ein­er Unter­ver­sorgung der Schweiz mit Kaf­fee ger­ing. Die Anbauge­bi­ete verteil­ten sich auf drei Kon­ti­nente und die Ern­ten seien rund ums Jahr möglich, heisst es im erläutern­den Bericht.«

Nun so weit kam es nicht und das war auch für Birs­felden keine unwichtige Sache, lagern doch in Säck­en in Birs­felden in den Pflicht­lagern rund 7000 Ton­nen Kaffe. Das sind 43% der Schweiz­erischen Pflichtlager-Menge.

Hier die Grund­sätze und das Sys­tem der Pflicht­lager­hal­tung aus ein­er Präsentation des Bun­des, wie Pflicht­lager organ­isiert sind und funk­tion­ieren. Ein Auss­chnitt davon:

Das Sys­tem basiert auf der Koop­er­a­tion zwis­chen dem Staat und
pri­vat­en Fir­men (Milizprinzip).
Die Ver­sorgung des Lan­des mit Gütern und Dien­stleis­tun­gen ist
Auf­gabe der Pri­vatwirtschaft (Pri­mat der Wirtschaft). Der Staat kommt nur sub­sidiär zum Zug.
Der Bun­desrat schreibt vor, von ihm fest­gelegte lebenswichtige Güter an Pflicht­lager zu hal­ten. Der Pflicht­lager­hal­tung unter­ste­hen Pro­duk­te aus den Bere­ichen Ernährung, Energie, Heilmit­tel und Industrie.
Die Pflicht­lager wer­den nicht vom Bund, son­dern von privaten
Unternehmen gehal­ten, die solche Güter importieren oder im Inland erst­mals in Verkehr bringen.
Die Pflicht­lager­waren sind Eigen­tum dieser Fir­men, welche für einen regelmäs­si­gen Warenum­schlag sowie eine mark­tkon­forme Qual­ität ver­ant­wortlich sind. Für die Pflicht­lager­hal­ter gilt dabei das Prinzip der Gewinn- und Verlustlosigkeit.

Und da viele dieser Güter auch mit dem Schiff in die Schweiz kom­men, wurde der Birs­felder Hafen auch zu einem Schweiz­erischen Pflicht­lager. Und die Gemeinde Birs­felden zu einem Dien­stleis­ter der Schweiz­erischen Eidgenossenschaft.
Diese Pflicht­lager umfassen:

Beim Kaf­fee sehen wir, wie abhängig die Schweiz von Birs­felden ist 🙂
Nach einem Viertel­jahr, ein biss­chen länger, wenn wir ihn streck­en wie zu Grossmutters
Zeit­en, wären alle Kaf­fee­junkies auf Entzug.

Zu den Pflicht­lagern Energie gehören aber nicht nur Diesel & Co., son­dern auch Ersatzbrennstäbe für die AKWs.
Zu den Pflicht­lagern Indus­trie gehören Poly­sty­rol und Poly­ethylen sowie Zusatzstoffe.

Und dann gibt es noch die Pflicht­lager Heilmit­tel. Dazu gehören unter anderen Anti­in­fek­ti­va, Neu­raminidase­hem­mer, Anal­geti­ka und Opi­ate, Impf­stoffe, Insulin, etc. jew­eils in Ver­brauchs­men­gen zwischen2‑6 Monaten.

Auf der Liste sind auch Atem­schutz­masken und Unter­suchung­shand­schuhe (Bedarfs­deck­ung für Pan­demien). Hier muss das Bun­de­samt für wirtschaftliche Lan­desver­sorgung (BWL) vielle­icht in der näch­sten Zeit wohl über die Büch­er gehen und die bei bevorste­hen­den oder realen Pan­demien erfol­gen­den Ham­sterkäufe berücksichtigen.

Aber das BWL hat über­haupt etwas gegen Ham­sterkäufe. Und sich­er wären bei Coop und Migros manche Regale nicht so schnell leer ges­tanden, hat­ten sich die Haushalte an die Alte Regel gehal­ten »Kluger Rat — Notvor­rat«. Die Broschüre dazu gibt es hier.

Titel­Bild und Tabelle: Büch­ler, Frankaro­ma zVg

In der näch­sten Aus­gabe erfahren Sie, wie die SRH Infra­struk­tur ver­schenken und wie der Regierungsrat weit­er­hin die Bau­recht­szin­sen intrans­par­ent und geheim hält.

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Mattiello am Mittwoch 20/18

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