Wie immer, wenn es im Staat oder der Gesellschaft irgendwelche Probleme gibt, soll die Schule dafür sorgen, dass diese behoben werden. Und so gestaltet sich auch entsprechend der Wiedereinstieg in den Präsenzunterricht.
Zum Lockdown hatten die Schulen nichts zu sagen, zum Wiedereinstieg auch nicht. Aber:
Hauptverantwortlich für die Umsetzung der Schutzkonzepte sind die Unternehmen, Einrichtungen oder Schulen selbst, nicht der Staat.
»Ab 11. Mai 2020 erlaubt der Bund Präsenzunterricht in obligatorischen Schulen (Primar- und Sekundarschulen I)
Die Bildungsstätten müssen ein Schutzkonzept erarbeiten und umsetzen, mit dem sie Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler sowie Lernende vor einer Ansteckung schützen können. Die Bildungsstätten sind für deren Schutz verantwortlich.
Der Bund macht Vorgaben für den Schutz – Schutzkonzepte
Der Bundesrat hat für gewisse Einrichtungen und Schulen Lockerungen der Massnahmen entschieden. Diese müssen strenge Vorgaben zum Schutz der Gesundheit von Arbeitnehmenden und Kundinnen/Kunden oder Schulpersonal, Schülerinnen/Schülern und Lernenden einhalten.
Die zuständigen Branchen und Schulen erarbeiten dafür Schutzkonzepte, letztgenannte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Kantonen oder Gemeinden. Sie basieren auf den Prinzipien zum Gesundheits- und Arbeitnehmendenschutz, die wir und das Staatsekretariat für Wirtschaft SECO festgelegt haben.
Unternehmen und Schulen müssen dabei die erforderlichen Personenabstände und Hygienemassnahmen planen und umsetzen.
Hauptverantwortlich für die Umsetzung der Schutzkonzepte sind die Unternehmen, Einrichtungen oder Schulen selbst, nicht der Staat.
Die Aufsicht über die Umsetzung obliegt den Kantonen.«
Für Schulen erliess der Bund die «Grundprinzipien des BAG für die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an obligatorischen Schulen».
Sie können sich hier die fünf Seiten herunterladen und sehen, was die Schulen in den nächsten Tagen, nebst dem weiterlaufenden Fernunterricht, zu tun haben …
Christoph Meury
Apr. 30, 2020
«Wie immer, wenn es im Staat oder der Gesellschaft irgendwelche Probleme gibt, soll die Schule dafür sorgen, dass diese behoben werden«. Dieser Satz, als kritische Würdigung der Massnahmen gegen das Coronavirus, ist im vorliegenden Fall mit mehreren Fragezeichen zu versehen.
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Unabhängig, was der Staat, sprich die Verwaltung, anordnet, die Schule hat gegenüber ihren Schützlingen sowieso eine Fürsorge- und Sorgfaltspflicht. Ergo müssen die SchülerInnen vor Krankheitsansteckungen aller Art geschützt werden. Also auch vor der Ansteckung und Weiterverbreitung des Coronavirus. Die Schulleitungen sind folglich gehalten in Eigenregie entsprechende Massnahmen zu ergreifen. Das ist eine gesellschaftliche Verantwortung, aber kein Novum. Das gilt auch im normalen Schulalltag.
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Die Verwaltung des Bundes und der Kantone geben Hinweise, wie man diese Fürsorgepflicht in der aktuellen Situation umsetzt. Das verlinkte Papier ist eine Hilfestellung und keine Zumutung. Neben viel Coronaprosa bieten das Papier eine handvoll nützlicher Hinweise & Massnahmen für den Schulbetrieb. Die Massnahmen kann man an einer Hand ablesen und sind von den Kindern im Homelearning via Eltern vermutlich grösstenteils bereits verinnerlicht worden. Die Welt muss also nicht neu erfunden werden.
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Die Auswirkungen des Coronavirus betreffen übrigens nicht nur die Schulen. Der Beizer von nebenan hat diesbezüglich die gröberen Probleme zu bewältigen. Ihn hat die Krise existentiell getroffen. Auch wenn er den Betrieb jetzt unter restriktiven Auflagen wieder hochfahren kann, muss er nicht nur seine Gäste, sondern auch das Personal schützen. Er muss aufwendige Massnahmen treffen, welche seine Bilanz beeinträchtigen und muss den Betrieb, step by step, wieder auf Betriebstemperatur bringen, die Gäste zurückgewinnen. Diesen Wiedereinstieg muss er ganz alleine bewältigen, auch finanziell.
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Das möge man, vor dem grossen Wehklagen, doch immerhin bedenken.
Franz Büchler
Apr. 30, 2020
Typischer Kommentar die Schule betreffend.
Der beginnt damit, einen durchaus diskussionswürdigen Satz zu zitieren und mit vielen Fragezeichen zu versehen, aber keine einzige Frage zu stellen.
Anschliessend einen Vortrag zu halten über Fürsorge- und Sorgfaltspflichten.
Und um dann in ein völlig anderes Thema abzugleiten (Beizen).
Exkurs ja, Diskurs nein.