Wenn man nach his­to­ri­schen Aus­prä­gun­gen des Gemein­ei­gen­tums fragt, las­sen sich drei Vari­an­ten unterscheiden:
Die mon­ar­chisch-hier­ar­chi­sche Organisationsform
Der Eigen­tü­mer des gemein­schaft­li­chen Bodens war ein oft mythisch über­höh­ter Ober­herr. Die Bevöl­ke­rung bear­bei­te­te den Boden für die eige­ne Fami­lie oder die Dorf­ge­mein­de, war dem Ober­herrn gegen­über abga­be­pflich­tig und hat­te Gemein­schafts­ar­bei­ten zu leis­ten, z.B. beim Bau eines Bewässerungssystems.
Hier war die dörf­li­che Gemein­schaft gleich­sam Zube­hör des ober­herr­li­chen Eigen­tums. Auf der Grund­la­ge die­ser Form des Gemein­de­ei­gen­tums ent­stan­den die Gross­rei­che der Ägyp­ter, Baby­lo­ni­er oder Per­ser, aber auch Azte­ken und Inkas, die zur Ver­wal­tung der Abga­ben und zur Orga­ni­sa­ti­on der Gemein­schafts­ar­bei­ten die Schrift, das Rech­nungs- und Nach­rich­ten­we­sen ent­wi­ckelt haben. (Sämt­li­che Aus­zü­ge aus Alex­an­der von Pech­mann, Die Eigen­tums­fra­ge im 21. Jahrhundert)

Die olig­ar­chisch-plu­ra­le Organisationsform
Der Eigen­tü­mer des gemein­schaft­li­chen Bodens war die anti­ke Polis oder die Civi­tas, eine städ­ti­sche Gemein­schaft von Gleichen.
Die Auf­tei­lung des Bodens erfolg­te nach einem Plan, der von aus­ge­wähl­ten Bür­gern, wie Dra­kon, Lykurg oder Solon, oder von Kom­mis­sio­nen vor­ge­nom­men wur­de. Die­se Auf­tei­lun­gen waren, nicht zuletzt auf­grund der anwach­sen­den Bür­ger­schaft, einer stän­di­gen und zudem poli­tisch hoch umstrit­te­nen Ver­än­de­rung und Anpas­sung unterworfen.
Die Gemein­schafts­ar­bei­ten der städ­ti­schen Bür­ger­schaft bestan­den zum einen vor allem in der Aus­bil­dung des Kriegs­we­sens zum Schutz und zur Erwei­te­rung des Ter­ri­to­ri­ums und zum ande­ren im Bau von Kult­stät­ten und städ­ti­schen Gebäu­den sowie Anla­gen zur Reprä­sen­ta­ti­on der Gemein­schaft. …  Die­se städ­ti­sche Form des Gemein­ei­gen­tums wird als »anti­kes Gemein­ei­gen­tum« bezeichnet.

● Die ger­ma­ni­sche Organisationsform
Die Eigen­tü­mer des gemein­schaft­li­chen Bodens waren die Dorf- und Stadt­be­woh­ner. Wie lan­ge sich die­se Tra­di­ti­on gera­de in den alpi­nen Regio­nen bis ins 20. Jahr­hun­dert erhal­ten hat, schil­dert der Theo­lo­ge Leon­hard Ragaz, der in Tamins auf­wuchs, sehr anschaulich:

Die Gemein­de war … eine wirk­li­che Gemein­schaft, eine Kom­mu­ne (cumin ist auch der roma­ni­sche Name für Gemein­de):Die­se Eigen­schaft kam in einem umfas­sen­den Cha­rak­te­ris­ti­kum zum Aus­druck: im Eigen­tum, anders gesagt: in den Besitz­ver­hält­nis­sen. Das Eigen­tum war näm­lich zum weit­aus gröss­ten Teil nicht Pri­vat­ei­gen­tum, son­dern Gemein­ei­gen­tum. Das Ver­hält­nis zwi­schen bei­den For­men war schät­zungs­wei­se so, dass das Pri­vat­ei­gen­tum etwa einen Fünf­tel, wenn nicht weni­ger, des Gesamt­ei­gen­tums bildete.

Da waren die rie­si­gen Wäl­der (…) Dass jeder Gemein­de­bür­ger (und es gab fast nur Bür­ger) aus die­sen Wäl­dern das nöti­ge Brenn- und Bau­holz bezog, ver­stand sich von selbst, wie, dass ihre Bee­ren und was sie sonst geben konn­ten, allen gleich zugäng­lich waren. Sie gehör­ten wirk­lich, auch für das Emp­fin­den, uns allen, waren unser Eigen­tum. Damit umgab uns eine gewal­ti­ge Atmo­sphä­re der Frei­heit und Wei­te, ähn­lich dem gros­sen Leben des Wal­des selbst.

Zu den Wäl­dern kamen die Alpen. Auch sie waren das freie, gleich­mäs­si­ge Eigen­tum aller. Es gab deren min­des­tens ein hal­bes Dut­zend (…) Zu den Alpen kamen die All­men­den , das heisst die Gemein­de­wei­den. Sie hat­ten bei uns einen gewal­ti­gen Umfang, einen bei wei­tem grös­se­ren als die den Pri­va­ten gehö­ren­den Wie­sen und Äcker. (…)

Aber das war noch nicht alles. Das Recht der Gemein­schaft erstreck­te sich auch weit­ge­hend auf das Pri­vat­ei­gen­tum. Das beson­ders in der Form der Atzung, das heisst der gemein­sa­men Wei­de auch auf dem gesam­ten Wie­sen­land der Gemeinde. (…)
Aber auch das ist noch nicht alles. Es gehör­ten der Gemein­de selbst­ver­ständ­lich auch die Was­ser, alle, die von den höchs­ten Tälern, zum Teil von den Glet­schern her kom­men­den wie die tie­fer unten ent­sprin­gen­den. Auch die Fische dar­in, wie in den Bächen und im Rhei­ne … waren Gemein­ei­gen­tum. Die­ses sich weit über Berg und Tal erstre­cken­de Bewäs­se­rungs­netz war wie­der ein Reich für sich. … Sie bedeu­te­ten eine Lebens­ader für das Dorf.

Und end­lich, sozu­sa­gen als Krö­nung die­ses Dorf­kom­mu­nis­mus: Jede Fami­lie bekam von der Gemein­de als erb­li­ches Recht zuge­wie­sen eine Wie­se, einen Acker und einen gros­sen Gar­ten für Gemü­se. … Die­ser Erb­be­sitz der Fami­lie aus dem Gemein­ei­gen­tum ver­erb­te sich zunächst auf den ältes­ten Sohn, wo aber kein Sohn vor­han­den war, auf die ältes­te Toch­ter. Wenn kei­ne Kin­der da waren, so ver­fiel er der Gemein­deDas war also das, was wir mit gutem Recht den Dorf­kom­mu­nis­mus der bünd­ne­ri­schen Gemein­de nen­nen dürfen.

Dazu kam aber noch etwas ande­res. Die­ser gan­ze umfas­sen­de Gemein­de­be­sitz muss­te auch gemein­sam ver­wal­tet wer­den. Das geschah durch gemein­sa­me Arbeit, wel­che “Gemein­werk” hiess. Es erstreck­te sich beson­ders auf die Anla­ge oder Pfle­ge von Alp- und Wald­we­gen …, auf den Bau von Wuh­ren gegen die Gefahr der Wild­bä­che, sowie auf Aus­ro­dung und Anpflan­zung von Wald. … Gemein­sam ver­wal­tet wur­den beson­ders die Alpen. (…)

Und Ragaz ver­weist auf die­se — aus heu­ti­ger Sicht erstaun­li­che — Tatsache:
Es war selbst­ver­ständ­lich, dass an das Gemein­gut und die Gemein­ar­beit viel mehr Eifer und Treue gewen­det wur­de als an das eige­ne Gut und die eige­ne Arbeit. - und er fol­gert dar­aus: Eine auf den Ego­is­mus abstel­len­de Ord­nung erzieht selbst­ver­ständ­lich zum Ego­is­mus, eine auf das Gemein­schafts­prin­zip abstel­len­de aber selbst­ver­ständ­lich zur Gemein­schaft.  (aus Leon­hard Ragaz, Mein Weg, Band 1)

Alle drei For­men des Gemein­ei­gen­tums sind übri­gens auch heu­te noch in etwas modi­fi­zier­ter Gestalt vorhanden:
So gibt es staat­li­ches oder kom­mu­na­les Eigen­tum, das durch Behör­den ver­wal­tet wird; es gibt genos­sen­schaft­li­ches oder kol­lek­ti­ves Eigen­tum an Betrie­ben oder Woh­nun­gen sowie öffent­li­ches Eigen­tum zur gemein­sa­men Nut­zung, die sog. »Com­mons«, wie Parks oder öffent­li­che Gärten.

In der nächs­ten Fol­ge wen­den wir uns den sozia­lis­ti­schen Eigen­tums­ord­nun­gen zu, und dies wie immer am kom­men­den Frei­tag, den 28.Oktober

An ande­ren Seri­en interessiert?
Wil­helm Tell / Ignaz Trox­ler / Hei­ner Koech­lin / Simo­ne Weil / Gus­tav Mey­rink / Nar­ren­ge­schich­ten / Bede Grif­fiths / Graf Cagli­os­tro /Sali­na Rau­ri­ca / Die Welt­wo­che und Donald Trump / Die Welt­wo­che und der Kli­ma­wan­del / Die Welt­wo­che und der lie­be Gott /Leben­di­ge Birs / Aus mei­ner Foto­kü­che / Die Schweiz in Euro­pa /Die Reichs­idee /Voge­sen Aus mei­ner Bücher­kis­te / Ralph Wal­do Emer­son / Fritz Brup­ba­cher  / A Basic Call to Consciousness

A Basic Call to Consciousness - ein Kommentar 12
Fritz Brupbacher - Revolutionär zwischen allen Stühlen. Epilog

Deine Meinung

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.