Als in den 70er und 80er Jahren des let­zten Jahrhun­derts eine nor­damerikanis­che Del­e­ga­tion nach der anderen an die UNO in Genf pil­gerte, ging es neben den Forderun­gen nach mehr Autonomie vor allem um eines: um die — wenig­stens teil­weise — Rück­gängig­machung eines gigan­tis­chen Lan­draubs, denen die Indi­ge­nen über Jahrzehnte aus­ge­set­zt waren. Der birsfaelder.li-Schreiberling erin­nert sich noch gut an den sarkastis­chen Ausspruch eines iroke­sis­chen Delegierten:
Als die Weis­sen kamen, hat­ten wir das Land und sie die Bibel. Dann hat­ten wir die Bibel und sie das Land …

Die bit­tere Ironie daran ist, dass die Land­nahme durch die weis­sen Siedler in Nor­dameri­ka gar nicht als Lan­draub emp­fun­den wurde. Graeber/Wengrow erk­lären die Hin­ter­gründe:
In diesem Zusam­men­hang ist es wichtig, etwas darüber zu wis­sen, auf welch­er juris­tis­chen Grund­lage Per­so­n­en enteignet wer­den kon­nten, die unglück­licher­weise in Gebi­eten lebten, die europäis­che Siedler begehrten. Enteig­nun­gen beruht­en fast aus­nahm­s­los auf dem von Juris­ten des 19. Jahrhun­derts so beze­ich­neten »land­wirtschaftlichen Argu­ment«, das längst in der Prax­is ange­wandt, aber erst später zu gel­ten­dem Recht wurde. Ein Prinzip, das in Aus­tralien, Neusee­land, Afri­ka südlich der Sahara und Ameri­ka bei der Vertrei­bung unzäh­liger indi­gen­er Völk­er vom Land ihrer Vor­fahren eine große Rolle spielte – eine Vertrei­bung, die gewöhn­lich mit Verge­wal­ti­gung, Folter und Massen­mord und oft mit der Zer­störung ganz­er Zivil­i­sa­tio­nen ein­herg­ing.

Die kolo­niale Aneig­nung indi­ge­nen Lan­des begann oft mit der pauschalen Behaup­tung, Jäger und Samm­ler lebten im Naturzu­s­tand und deshalb gehörten sie zum Land, hät­ten aber keinen juris­tis­chen Anspruch auf dessen Besitz. Der tief­ere Grund für die Enteig­nung wiederum war der Gedanke, die Bewohn­er der fraglichen Gebi­ete arbeit­eten nicht wirk­lich. Das Argu­ment geht auf John Lock­es Zweite Abhand­lung über die Regierung (1690) zurück, in der er die Ansicht ver­tritt, das Eigen­tum­srecht sei notwendig von der Arbeit abgeleit­et.
Indem man das Land bear­beit­et, »ver­mis­cht man seine Arbeit« mit ihm und dadurch erweit­ere sich der Bear­bei­t­ende gewis­ser­maßen selb­st. Faule Einge­borene, so Lock­es Anhänger, täten dies nicht. Sie seien keine »verbessern­den Landbe­sitzer«, son­dern nutzten lediglich das Land, um ihre Grundbedürfnisse mit min­i­maler Anstren­gung zu befriedi­gen.

James Tul­ly (* 1946), ein heutiger Experte für die Rechte der Ure­in­wohn­er, verdeut­licht, welche Fol­gen dies damals hat­te: Land, das zum Jagen und Sam­meln genutzt wird, gilt somit als frei, und »wenn die Ure­in­wohn­er ver­suchen, die Europäer ihren eige­nen Geset­zen und Gebräuchen zu unter­w­er­fen oder die Gebi­ete zu vertei­di­gen, die sie seit Tausenden von Jahren irrtüm­lich für ihr Eigen­tum hal­ten, dann sind sie es, die gegen das Natur­recht ver­stoßen und bestraft oder wie ›wilde Tiere‹ ›ver­nichtet‹ wer­den kön­nen«.

Ähn­lich diente das Stereo­typ des sor­glosen, faulen Einge­bore­nen, der ohne materiellen Ehrgeiz durchs Leben spaziert, Tausenden von europäis­chen Erober­ern, Plan­ta­ge­nauf­se­hern und Kolo­nial­beamten in Asien, Afri­ka, Lateinameri­ka und Ozeanien als Vor­wand, bürokratis­chen Ter­ror einzuset­zen, um die Lokalbevölkerung zur Arbeit zu zwin­gen – mit allen Mit­teln: von der offe­nen Ver­sklavung über Straf­s­teuer­sys­teme und Fronar­beit bis zur Schuld­knechtschaft.

Die unter­schiedliche Beziehung indi­gen­er Völk­er und der Weis­sen  zum Landbe­sitz zeigt sich exem­plar­isch an den Black Hills in Süd­dako­ta.
Im Ver­trag von Fort Laramie 1868, den die US-Regierung mit den Lakota‑, Cheyenne– und Ara­pa­ho-Indi­an­ern abschloss, wur­den den drei Völk­ern das Sioux-Reser­vat zuge­sprochen und die Black Hills den Lako­ta als exk­lu­sives Jagdge­bi­et zugesichert. Eine nach dem Ver­trag ille­gale Expe­di­tion unter George Arm­strong Custer erkun­dete 1874 die Black Hills und fand in den Bergen Gold. Nach den Gold­fun­den ver­suchte die Regierung die Lako­ta zu ein­er Abtre­tung der Bergkette zu bewe­gen, allerd­ings ohne Erfolg. Gold­such­er drangen rechtswidrig in das Gebi­et ein, es entwick­elte sich ein Gol­drausch. Kon­flik­te im Win­ter 1875/76 führten zum erneuten Ein­satz Custers und des 7. Kaval­lerie-Reg­i­ments und der Schlacht am Lit­tle Bighorn im Juni 1876. Nach der endgülti­gen Nieder­lage der Indi­an­er im Herb­st des­sel­ben Jahres wur­den 1877 das große Sioux-Reser­vat zer­schla­gen und den Lako­ta die Black Hills ent­zo­gen. (Wikipedia).

Abge­se­hen von der schreien­den Ungerechtigkeit kam hinzu, dass für die Lako­ta die Black Hills ein heiliges Ter­ri­to­ri­um war — und immer noch ist. 1921 strengten sie deshalb einen Prozess gegen die amerikanis­che Regierung an, der 1980 mit dem Ange­bot endete, die Lako­ta mit 105 Mil­lio­nen Dol­lar für den Ver­lust der Black Hills zu entschädi­gen. Obwohl das Lako­ta-Reser­vat zu den ärm­sten Regio­nen der USA gehört, lehn­ten deren Vertreter das Ange­bot rundweg ab: Man verkauft kein heiliges Land.

Erst seit Kurzem wird auch klar, dass der Mythos der unreifen und glück­lichen Naturkinder, die mit dem Land, auf dem sie lebten, nichts anz­u­fan­gen wussten, eben genau das ist:
ein — falsch­er — Mythos. Und die Def­i­n­i­tion, was “land­wirtschaftliche Nutzung” heisst, genau­so:

Wie indi­gene Juris­ten schon seit Jahren beto­nen, macht das »land­wirtschaftliche Argu­ment« selb­st für sich genom­men keinen Sinn. Denn es gibt viele andere Arten als die Land­wirtschaft europäis­chen Stils, wie man Land pfle­gen und seine Pro­duk­tiv­ität erhöhen kann. Was in den Augen der Siedler wie unberührte Wild­nis aus­sah, war gewöhn­lich ein Natur­raum, den seine indi­gene Bevölkerung seit Jahrtausenden bewirtschaftete.
Dies geschah, indem man Pflanzen kon­trol­liert abbran­nte, jätete, stutzte, düngte und beschnitt, Flussmün­dungs­ge­bi­ete ter­rassierte, um den Leben­sraum bes­timmter Wildpflanzen zu erweit­ern, indem man Muschel­gärten in Gezeiten­zo­nen anlegte, um die Ver­mehrung von Schalen­tieren zu fördern, indem man Wehre errichtete, um Lachse, Barsche und Störe zu fan­gen, und vieles mehr.
Diese Ver­fahren waren oft arbeitsin­ten­siv und wur­den durch indi­gene Geset­ze reg­uliert, die bes­timmten, wer Zugang zu Hainen, Sümpfen, Wurzel­bänken, Grasland und Fis­chgrün­den hat­te und wer zu welch­er Zeit des Jahres welche Spezies nutzen durfte. In Teilen Aus­traliens waren diese indi­ge­nen Tech­niken der Land­be­wirtschaf­tung so aus­geprägt, dass wir über­haupt nicht mehr von Jagen und Sam­meln, son­dern von ein­er anderen Art der Land­wirtschaft sprechen soll­ten.

Solche Gesellschaften ver­fügten zwar über kein Eigen­tum­srecht im Sinne des römis­chen Rechts, aber es ist absurd zu behaupten, sie hät­ten über­haupt kein Eigen­tum­srecht gehabt. Sie besaßen ein­fach andere Vorstel­lun­gen von Eigen­tum.

Wir bleiben in der näch­sten Folge beim The­ma “Eigen­tum”, und dies wie immer

am kom­menden Fre­itag, den 1. Juli

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