Die Fra­ge, ob eines Tages eine “Welt­fö­de­ra­ti­on” mög­lich wer­den könn­te, — und ob sie über­haupt sinn­voll ist, wird uns noch beschäf­ti­gen müs­sen. Dass der Föde­ra­ti­ons­ge­dan­ke im klei­ne­ren Rah­men sehr wohl funk­tio­niert, dafür steht der 1848 aus der Tau­fe geho­be­ne schwei­ze­ri­sche Bun­des­staat. Ihm zur Pate stand das von Ignaz Trox­ler pro­pa­gier­te Vor­bild der ame­ri­ka­ni­schen Bun­des­ver­fas­sung.

Maja Brau­er schreibt dazu in ihrer Dis­ser­ta­ti­on “Welt­fö­de­ra­ti­on. Modell glo­ba­ler Gesell­schafts­ord­nung”:
Im Jah­re 1787 voll­zog sich außer­halb Euro­pas ein poli­ti­sches Ereig­nis, das ein gänz­lich neu­es Licht auf das alte Ziel der Völ­ker­ver­ei­ni­gung warf — die Ent­ste­hung der Ver­ei­nig­ten Staa­ten von Ame­ri­ka aus den drei­zehn nach dem Unab­hän­gig­keits­krieg her­vor­ge­tre­te­nen sou­ve­rä­nen Staa­ten. In leuch­ten­der Klar­heit wur­de das epo­cha­le Bei­spiel eines Gesell­schafts­ver­trags gege­ben (…) , eines Gesell­schafts­ver­trags frei ent­schei­den­der Bür­ger, die nach öffent­li­cher Dis­kus­si­on und Abstim­mung ein Sys­tem sou­ve­rä­ner Staa­ten zu einer gemein­sa­men Gesell­schafts­ord­nung refor­mier­ten. (…) Und mit der fried­li­chen Ent­ste­hung die­ses neu­ar­ti­gen Regie­rungs­sys­tems trat auch bereits die Visi­on her­vor, daß es eines Tages mög­lich wer­den könn­te, über einen schließ­lich glo­ba­len Gesell­schafts­ver­trag die Staa­ten­welt zuguns­ten einer dau­er­haf­ten, föde­ra­ti­ven Welt­frie­dens­ord­nung zu überwinden.

Es lohnt sich, einen kur­zen Blick auf die Ent­ste­hungs­ge­schich­te die­ser föde­ra­ti­ven Ver­fas­sung zu wer­fen. Denn da wird deut­lich, dass die Fra­ge, ob eine Föde­ra­ti­on (Bun­des­staat) einer Kon­fö­de­ra­ti­on (Staa­ten­bund) vor­zu­zie­hen sei, lan­ge heiss umstrit­ten war.

1777 war es nach dem Sieg über Eng­land zu einer Kon­fö­de­ra­ti­on der 13 Staa­ten gekom­men. Zwar soll­ten dem über­ge­ord­ne­ten Bund eini­ge Rech­te — z.B. der Ent­scheid über Krieg und Frie­den — abge­tre­ten wer­den, aber der Kon­gress, die ame­ri­ka­ni­sche Vari­an­te unse­rer Tag­sat­zung, hat­te kei­ner­lei Macht­be­fug­nis­se, um die Ein­hal­tung von gefass­ten Beschlüs­sen zu erzwin­gen. So blie­ben beschlos­se­ne Zah­lun­gen an den Bund oft ein­fach aus, und manch­mal war der Kon­gress schlicht beschluss­un­fä­hig, weil zu wenig Dele­ga­tio­nen erschienen.

Ein noch gewich­ti­ge­res Pro­blem war aller­dings, dass die Wirt­schafts­in­ter­es­sen der ein­zel­nen Staa­ten zum Teil dia­me­tral aus­ein­an­der­gin­gen. Jeder Staat koch­te sein eige­nes “wirt­schaft­li­ches Süppchen”:
Eine Viel­zahl zwi­schen­staat­li­cher Kon­flikt­mus­ter ent­stand, teil­wei­se über­la­gert von par­ti­el­ler Koope­ra­ti­on, um regio­na­le Inter­es­sen durch­zu­set­zen. Deut­lich grenz­ten sich der Süden, die Mit­te und der Nor­den von­ein­an­der ab, und es ent­stan­den bald Plä­ne für meh­re­re Staa­ten­bün­de auf dem Kon­ti­nent. Eine Rei­he ernst­haf­ter Schwie­rig­kei­ten ergab sich dadurch, daß es auf­grund der unter­schied­li­chen Inter­es­sens­de­fi­ni­tio­nen und wirt­schafts­po­li­ti­schen Maß­nah­men nicht gelang, eine gemein­sa­me Zoll­po­li­tik gegen­über dem Aus­land zu betrei­ben und einen ame­ri­ka­ni­schen Bin­nen­markt zu schaf­fen. (…) Eini­ge Staa­ten setz­ten zudem Zoll­ta­ri­fe in Kraft, durch die die eige­ne Indus­trie geför­dert und eine Auf­bes­se­rung des Staats­haus­hal­tes erreicht wer­den soll­te, die aber Nach­tei­le für ande­re Staa­ten mit sich brach­ten, so daß mehr und mehr poli­ti­sche Span­nun­gen auf dem Kon­ti­nent auf­tra­ten. (Brau­er)

Ver­su­che, die Kon­fö­de­ra­ti­on zu refor­mie­ren, waren allein schon des­halb zum Schei­tern ver­ur­teilt, weil dafür Ein­stim­mig­keit not­wen­dig war. Gleich­zei­tig leuch­te­te immer mehr ein, dass sich aus wirt­schaft­li­chen Grün­den eine stär­ke­re Zen­tral­ge­walt aufdrängte.

Was tun? — Die Lösung bestand dar­in, sich für einen grund­le­gen­den Wech­sel von der Kon­fö­de­ra­ti­on zur Föde­ra­ti­on über die Staats­füh­run­gen hin­weg direkt an die Bevöl­ke­rung zu wen­den. Einer der Archi­tek­ten der neu­en Ver­fas­sung, James Madi­son, schrieb in einem Brief an Tho­mas Jef­fer­son:
Es herrsch­te gene­rel­les Ein­ver­neh­men dar­über, daß die Zie­le der Uni­on durch ein Sys­tem, das auf dem Prin­zip der Kon­fö­de­ra­ti­on sou­ve­rä­ner Staa­ten basier­te, nicht erreicht wer­den könn­ten. Auf eine frei­wil­li­ge Ein­hal­tung des Bun­des­rechts durch alle Staa­ten konn­te man unter kei­nen Umstän­den hof­fen. Eine zwangs­wei­se Ein­hal­tung aber konn­te man offen­sicht­lich nie in die Pra­xis umset­zen, oder es hät­te bedeu­tet, Unschul­di­ge und Schul­di­ge in glei­cher Wei­se zu Opfern zu machen, gefähr­li­che Mili­tär­macht ein­zu­set­zen und ganz all­ge­mein eine Situa­ti­on zu schaf­fen, die einem Bür­ger­krieg ähn­li­cher wäre als der Durch­füh­rung regu­lä­rer Regie­rungs­auf­ga­ben. Aus die­sem Grund griff man nach der Alter­na­ti­ve eines Regie­rungs­sys­tems, das nicht auf der Ebe­ne der Ein­zel­staa­ten ope­riert, son­dern ohne deren Zwi­schen­schal­tung auf der Ebe­ne der Indi­vi­du­en, aus denen die­se sich zusammensetzen.

Kon­kret bedeu­te­te dies, dass eine 1787 von Geor­ge Washing­ton ein­be­ru­fe­ne Ver­samm­lung von Ver­tre­tern der ame­ri­ka­ni­schen Staa­ten unter Aus­schluss der Öffent­lich­keit die bis heu­te gül­ti­ge Ver­fas­sung aus­ar­bei­te­te, um sie dann unter Umge­hung des Kon­fö­de­ra­ti­ons­kon­gres­ses direkt dem Volk zur Abstim­mung zu unterbreiten:
Gemäß dem weit­hin akzep­tier­ten Gedan­ken der Volks­sou­ve­rä­ni­tät soll­te die Bevöl­ke­rung selbst ent­schei­den, ob sie die bis­he­ri­ge Orga­ni­sa­ti­ons­form in drei­zehn sou­ve­rä­nen Staa­ten noch als ihren Inter­es­sen dien­lich erach­te­te oder ob sie Macht­be­fug­nis­se von den bis­he­ri­gen Regie­run­gen auf eine über­ge­ord­ne­te Auto­ri­tät über­tra­gen woll­te. Damit wur­de das Pos­tu­lat der Prio­ri­tät der ursprüng­li­chen Volks­ou­ve­rä­ni­tät vor der abge­lei­te­ten Staa­ten­sou­ve­rä­ni­tät zum Aus­druck gebracht. (Brau­er). Wich­tig war, dass kein Staat zu einem Bei­tritt gezwun­gen wür­de, und dass die Ver­fas­sung in Kraft trä­te, sobald ihr min­des­tens neun Staa­ten die Zustim­mung gäben.

Die Abstim­mung ver­lief über vom Volk gewähl­te Rati­fi­zie­rungs­kon­ven­te. Dort wur­de nun hef­tig zwi­schen den etwa gleich­star­ken “Federa­lists” (Befür­wor­ter der neu­en Bun­des­ver­fas­sung) und den “Anti­fe­dera­lists” (Befür­wor­tern des bestehen­den Staa­ten­bun­des) debat­tiert, und der Aus­gang war lan­ge Zeit unsi­cher. Schliess­lich nahm New Hamp­shire als neun­ter Staat die Ver­fas­sung an, und am 30. April 1789, fünf Tage vor Eröff­nung der fran­zö­si­schen Natio­nal­ver­samm­lung, leis­te­te Geor­ge Washing­ton, der zum ers­ten Prä­si­den­ten gewählt wor­den war, sei­nen Treue­eid auf die Ver­fas­sung. (…) Das bahn­bre­chen­de Expe­ri­ment eines die Staa­ten­sou­ve­rä­ni­tät über­win­den­den, eini­gen­den Gesell­schafts­ver­trags zur Ver­wirk­li­chung einer frei­heit­li­chen Ord­nung, die poli­ti­sche Ein­heit mit loka­ler Auto­no­mie ver­bin­den konn­te, war damit zu einem erfolg­rei­chen Abschluß gekommen.

Wir blei­ben auch in der nächs­ten Fol­ge bei die­sem ent­schei­dend wich­ti­gen poli­ti­schen Durch­bruch, und dies wie immer

am kom­men­den Frei­tag, den 7. Januar.

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