Am 3. Juli 2020 berichtete das Birs­fälder­püng­gtli erst­mals über eine geplante Anlage zur Wasser­stoff­pro­duk­tion auf der Kraftwerkin­sel. Im Laufe des Jahres 2021 berichteten wir noch vier­mal zum The­ma.
Daraus resul­tierten dann 33 Ein­sprachen, respek­tive Ein­sprachen von rund 34 Per­so­n­en. Engagiert haben sich auch zwei Birs­felder Parteien, näm­lich die FDP und die Grü­nen. Ins­ge­samt ein mageres Parteienengagement.
Seit dem 3. Juni 2021 ist nun die Verfügung zum Bauge­such durch das Bauin­spek­torat bekan­nt. Mit Klick auf das Wort Verfügung kön­nen Sie das acht­seit­ige Doku­ment lesen. Vielle­icht ist es ganz gut, ein­mal ein der­ar­tiges Doku­ment zu lesen …

Dazu hat Christoph Meury, ein­er der Ein­sprechen­den, einen Kom­men­tar geschrieben:

»Am 28.1.2021 haben die IWB ein Bauge­such für den Bau ein­er Wasser­stoff­pro­duk­tion­san­lage mit Befüll­sta­tion auf der Kraftwerkin­sel ein­gere­icht. Neben dem Gemein­der­at haben 33 weit­ere Per­so­n­en und Organ­i­sa­tio­nen Ein­sprache erhoben. Mit Entscheid vom 3.6.2021 ist das Bauge­such aus zonen­rechtlichen Grün­den jet­zt abgelehnt wor­den. Das freut die EinsprecherInnen!
Aber, die Begrün­dung der Ablehnung hin­ter­lässt ein schales Gefühl. Sämtliche Argu­mente, welche aus der betrof­fe­nen Bevölkerung vorge­bracht wur­den, sind von den Juris­ten in Liestal als nichtig erk­lärt wor­den. Wed­er ist die Ein­schränkung der Naher­hol­ungszone »Kraftwerkin­sel« durch den Bau ein rel­e­vantes Argu­ment gegen die Wasser­stoff­pro­duk­tion, noch allfäl­lige Gefahren, welche von der indus­triellen Wasser­stoff­pro­duk­tion aus­ge­hen. Auch die man­gel­hafte und die Velo- und Fuss­gänger­wege tang­ierende Erschlies­sung für den Schw­erverkehr (bis zu 8 Fahrten pro Tag), noch die Zu- und Weg­fahrt des LKW-Verkehrs durch Wohn­quartiere und enge Strassen sind nen­nenswerte Gründe, um die Wasser­stoff­pro­duk­tion auf der Kraftwerkin­sel zu unter­sagen. Auch der Kul­turgüter­schutz ist im vor­liegen­den Fall ein zahn­los­er Tiger und kommt nicht zum Tra­gen. Das alles sollte uns nach­den­klich stim­men. Die Bedenken der Birs­felderIn­nen sind mit einem juris­tis­chen Wisch rig­oros wegge­fegt wor­den. Alles irrelevant!
Weil die Wasser­stoff­pro­duk­tion jedoch nicht zonenkon­form ist, haben die Birs­felderIn­nen Glück im Unglück: Die Wasser­stoff­pro­duk­tion darf (vor­läu­fig) nicht auf der Kraftwerkin­sel real­isiert werden.«

Im Moment ist allerd­ings noch nicht klar, ob die Gesuch­steller dage­gen Ein­sprache erheben werden …

Akustische Graffiti 6
Akustische Graffiti 7

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