Noëmi Landolt hat sich für die WOZ mit Marlène Belilos unterhalten. Ja der Artikel ist etwas länger, obwohl er schon gekürzt ist. Halten Sie durch 🙂
«Wenn man schon von der Schweiz nach Paris geht, zieht man bestimmt nicht in die Banlieue», sagt sie, um gleich darauf eine Geschichte aus einem ganz anderen Milieu zu erzählen: vom Mief einer Provinzhauptstadt, von Jugendunruhen, einem Punk namens Fange, Drogendealern, fiesen Polizisten, besetzten Häusern, Hungerstreik – und von den Menschenrechten. Es ist die Geschichte der Achtziger-Jugendbewegung in Lausanne, in der Belilos, heute 76, aktiv war. Eine Geschichte, die auch das Schweizer Justizsystem nachhaltig verändert hat.
Man muss nicht gut rechnen können, um herauszufinden, dass Belilos damals doppelt so alt war wie die meisten ihrer MitstreiterInnen. Wie kam es also, dass sie mit vierzig Jahren zu einer der zentralen Figuren der Lausanner Jugendbewegung wurde?
«Ich arbeitete damals beim Jugendamt und studierte gleichzeitig Literaturwissenschaften an der Uni. Ich kannte also viele Jugendliche, ihre Sorgen, Probleme und Wünsche.» Lausanne sei zu jener Zeit ein verschlafenes Provinzstädtchen gewesen. Es gab, wie in den meisten Schweizer Städten, keine Orte, wo Jugendliche sich treffen konnten. Die meisten wohnten bei ihren Eltern, das einzige günstige Café drohte bald zu schliessen. Und dann, ab Mai 1980, brannte Zürich!
Belilos hörte von den dortigen Opernhaus-Krawallen und lud im Sommer 1980 kurz vor den Semesterferien ihre KommilitonInnen zu einer Vorführung des Films «Züri brännt» ein. «Der Saal war voll. Nach dem Film waren sich alle einig, dass wir uns mit den Zürcher Jugendlichen solidarisieren wollten. Wir planten kurzerhand eine Demo für den kommenden Samstag», erinnert sich Belilos. Die sei dann recht chaotisch geworden.
Anschliessend traf man sich im Bahnhofbuffet, zeigte den Film erneut – doch diesmal wollte man sich nicht nur mit Zürich solidarisieren, sondern auch eine eigene Bewegung für Lausanne initiieren. «Lôzane bouge» sollte sie heissen, «Lausanne bewegt sich«. «Die Jungen wussten genau, was sie wollten.»
Zum Beispiel die Abschaffung der Bewilligungspflicht für StrassenmusikerInnen, straffreies Kleben von Plakaten, freies Demonstrationsrecht, keine weitere Fichierung von Homosexuellen und die Legalisierung von Cannabis. Die zentralste Forderung war jedoch die nach einem Autonomen Jugendzentrum (AJZ). «Ich war beeindruckt, wie sie all diese Forderungen unter einen Hut brachten. Aber ich war auch etwas skeptisch: Mal sehen, wie viel Enthusiasmus nach den Ferien noch da ist …»
Doch sie hatte die Rechnung ohne Fange gemacht. Fange – was auf Deutsch so viel wie «Schlamm» oder «Schmutz» heisst – war ein junger, vielseitig begabter Punk. Er gestaltete Flyer, die er den Sommer über verteilte, und animierte junge Leute dazu, für ein AJZ zu demonstrieren. Er habe ihr gesagt: «Marlène, wir haben keinen Bock auf Makramee und Töpfern. Uns interessiert die Musik. Unsere eigene Musik. Und dafür wollen wir ein AJZ.»
Und so demonstrierten auch nach den Sommerferien jeden Samstag an die tausend Leute in Lausannes Innenstadt. «Wir wollen nicht in einer Welt leben, wo wir aus lauter Sicherheit, nicht zu verhungern, vor Langeweile sterben», stand auf den Transparenten.
Lausanne hatte so etwas noch nie erlebt. Und auch Marlène Belilos nicht, die sich früher schon politisch engagiert hatte. Sie hatte mit alten Menschen im Quartier Sous la Gare ein Haus besetzt, aus dem sie rausgeschmissen zu werden drohten. Und sie hatte auch den ersten Streik beim Westschweizer Fernsehen mitorganisiert, wo sie nach ihrem ersten Studium als Journalistin gearbeitet hatte – worauf ihr gekündigt wurde: «Bei den damaligen Protestaktionen waren wir selten mehr als ein Dutzend Leute. Doch in Lausanne kamen nun all die Jugendlichen auch aus dem Umland zusammen.»
Es waren nicht die klassischen, in trotzkistischen, marxistisch-leninistischen oder maoistischen Gruppen organisierten Linken, sondern Leute von der Gasse, darunter viele Punks, die Samstag für Samstag an die Demos kamen, die immer unbewilligt waren. «Es war damals fast unmöglich, eine Bewilligung für irgendetwas zu bekommen», erinnert sich Belilos. Verständnis für die Anliegen war in der Stadt kaum vorhanden. Für die von der FDP dominierte Stadtregierung, der auch der spätere Bundesrat Jean-Pascal Delamuraz angehörte, waren die Jugendlichen nicht mehr als Abschaum. Die Polizei verteilte Bussen en masse, fotografierte und fichierte die TeilnehmerInnen, einige darunter wurden regelmässig festgenommen.
Eines Morgens um sechs Uhr stand die Polizei auch bei Marlène Belilos auf der Matte, verhaftete sie vor den Augen ihrer fünfjährigen Tochter. Ein Freund, der bei ihr übernachtete und nichts mit «Lôzane bouge» zu tun hatte, wurde ebenfalls abgeführt. Wie sie später erfuhr, waren an jenem Morgen alle zentralen Personen des Mouvements verhaftet worden. Alle ausser Fange. Als die Polizei bei ihm auftauchte, sagte er, er müsse einer Nachbarin den Waschküchenschlüssel zurückbringen – und setzte sich ab.
Die Polizisten beschuldigten Belilos, Rädelsführerin zu sein, die Jugendlichen anzustacheln. «Es war ihnen unvorstellbar, dass die Jugendlichen von sich aus für ihre Anliegen auf die Strasse gingen. Ich sagte den Polizisten: ‹Ich unterstütze ihre Anliegen, aber das ist nicht meine Bewegung. C’est leur mouvement.›»
Im Gefängnis traf sie auf «ihre Sozialfälle», die sie vom Jugendamt her kannte und die erstaunt waren, sie hier wiederzusehen. Zehn Tage blieb sie in Haft und trat dabei auch in den Hungerstreik. In einem aufsehenerregenden Prozess, mit Demonstrationen vor und im Gerichtsgebäude, wurden schliesslich alle Verhafteten verurteilt: Belilos zu fünf Monaten Gefängnis bedingt – andere zu höheren Strafen, da bei ihnen noch Sachbeschädigung dazukam.
Um die Anwaltskosten zu bezahlen, veranstaltete das Mouvement zwei Konzerte mit dem französischen Chansonsänger und Rockmusiker Jacques Higelin, dessen Bekanntschaft Belilos durch ihre Tätigkeit beim Westschweizer Fernsehen gemacht hatte.
Die Zeit in der Haft prägte Belilos nachhaltig. Nach ihrer Freilassung liess sie sich vor den Uniprüfungen von einem Psychiater Beruhigungsmittel verschreiben. Heute arbeitet Belilos als Psychoanalytikerin, ihre KlientInnen empfängt sie bei sich zu Hause in einem Nebenzimmer.
Unter Ausschluss der Öffentlichkeit
Doch es war nicht die Haft, wegen der Belilos bis nach Strassburg vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zog. Sondern eine scheinbar läppische Busse von 200 Franken wegen Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration am 4. April 1981. «Wir alle erhielten in jener Zeit fast wöchentlich Bussen wegen Teilnahme an einer unbewilligten Demo.» Wer konnte, bezahlte sie, wer kein Geld hatte, landete früher oder später im Gefängnis. «Ich zahlte immer anstandslos», erzählt Belilos. «Bis ich eines Tages eine Busse für eine Demo erhielt, an der ich gar nicht teilgenommen hatte.»
Die Polizei hatte sie früher schon beschuldigt, Wände versprayt zu haben. Man sehe sie nur nicht auf den Fotos, weil sie so klein sei oder maskiert gewesen sei. «Dabei habe ich nie etwas Derartiges gemacht.» Und nun also diese Busse, die auf der Aussage eines Polizisten beruhte, der sagte, er habe Belilos an der Demo gesehen. «Aber ich war nicht an der Demo, ich war zu Hause mit meiner kleinen Tochter», sagt Belilos.
Belilos war nicht die Erste in Lausanne, die Beschwerde gegen eine solche Busse einlegte. Dafür zuständig war immer dieselbe Person, der Präsident der Commission de Police, nominiert von der Gemeinde Lausanne. Die Polizeikommission war eine Art Gemeindegericht, das unter Ausschluss der Öffentlichkeit tagte, wenn es darum ging, kleinere Verstösse gegen die Gemeindeordnung zu beurteilen. Der Präsident der Kommission war ein Arbeitskollege des Polizisten, der Belilos an der Demo gesehen haben wollte und sie angezeigt hatte.
«Der Präsident hörte sich meine Version und die seines Kollegen an. Und natürlich vertraute er seinem Kollegen», erzählt Belilos. Zwar senkte er die Busse von 200 auf 120 Franken. Die Grundfrage, ob Belilos überhaupt an der Demo gewesen war, klärte er jedoch nicht ab. «Ich sagte ihm: Wir sind hier nicht auf dem Souk. Entweder Sie streichen die Busse ganz, oder ich ziehe vor Gericht.»
Marlène Belilos und ihr Anwalt beschlossen, das Urteil weiterzuziehen und zusammen durch die Instanzen zu gehen. Doch sowohl das kantonale Kassationsgericht als schliesslich auch das Bundesgericht beschieden Belilos, sie könnten nur formelle Fehler, jedoch nicht den Sachverhalt an sich überprüfen.
Rein formell sei an der Busse nichts auszusetzen. Das Bundesgericht stützte sich dabei explizit auf Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) («Recht auf ein faires Verfahren»): Allein die Tatsache, dass der Kassationshof – bei ernsthaften Zweifeln hinsichtlich des Sachverhalts – die Gemeindebehörde auffordern könne, ergänzende Ermittlungen vorzunehmen, beweise, dass die abschliessende gerichtliche Kontrolle der Gemeindestrafen mit Artikel 6 Absatz 1 übereinstimme – entsprechend der von der Schweiz formulierten Erklärung im Rahmen ihrer Ratifikation der EMRK im Jahr 1974.
Belilos 1 – Schweiz 0
Der kurze Film «Marlène contre la Suisse» (1987) des Westschweizer Fernsehens porträtiert Belilos kurz vor ihrem Gang nach Strassburg. Darin kommt auch ihr Anwalt Jean Lob zu Wort: «Das ist ein sehr wichtiger Fall. Die Demokratie basiert auf der Gewaltenteilung. Wenn nun ein Gemeindeorgan alle drei Gewalten vereint, also Gesetze erlässt, umsetzt und dazu noch Recht spricht, dann befinden wir uns in einer veritablen Diktatur. Wenn wir in Strassburg gewinnen, ist das nicht einfach ein Sieg für Madame Belilos, sondern für die ganze Schweiz, weil dann das Prinzip der Gewaltenteilung besser verwirklicht wird.»
Sieben Jahre sollte es dauern von der Busse bis zum Entscheid des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Inzwischen hatte das Mouvement im Frühjahr 1981 von der Stadt einen Raum zur Verfügung gestellt bekommen, die alte Polizeiturnhalle – unter der Bedingung, dass es keine weiteren Demos mehr geben würde.
Reif für eine Medaille
Am 29. April 1988 zog Marlène Belilos ein schwarzes langärmliges Kleid und ihre Perlenkette an. Sie fuhr nach Strassburg zur Urteilsverkündung. «Ich wusste, dass wir gewinnen würden. Die Kommission des Europarats hatte uns bereits recht gegeben. Ein Rechtsprofessor der Uni Genf hatte mir versichert, dass mein Anwalt hervorragende Arbeit geleistet hatte. Doch interessanterweise war die Schweiz ebenso siegessicher. Ich fuhr mit einem der Anwälte, der die Schweiz in Strassburg vertrat und den ich vom Politologiestudium kannte, nach Strassburg – er hatte keine Ahnung, dass er in wenigen Stunden verlieren würde.»
Der Gerichtshof in Strassburg gab Belilos und ihrem Anwalt schliesslich recht. Die Schweiz habe Artikel 6 der EMRK verletzt – bei der «auslegenden Erklärung» des Bundesgerichts handle es sich um einen unzulässigen allgemeinen Vorbehalt.
Verfassungsänderung: Vom Fall Belilos zur Rechtsweggarantie
Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) garantiert das «Recht auf ein faires Verfahren». Absatz 1 schreibt unter anderem für jede Person das Recht fest, dass über eine gegen sie erhobene strafrechtliche Anklage ein unabhängiges und unparteiisches Gericht öffentlich und in angemessener Frist verhandelt. In Absatz 3 d ist ausserdem das Recht jeder Person ausgeführt, die «Ladung und Vernehmung von Entlastungszeugen (…) zu erwirken». Im Fall von Marlène Belilos wurde gegen Absatz 1 des Artikels 6 der EMRK verstossen: Die Lausanner Polizeikommission stellte kein unparteiisches Gericht dar. Was die Erfüllung des Absatzes 3 d angeht, hat die Polizeikommission Belilos’ Exmann zwar befragt – das Kantonsgericht hingegen wies später den Antrag auf Zeugenbefragung ab, weil das Rechtsmittelverfahren schriftlich und ohne eigene Beweisaufnahme sei.
Das Urteil in Strassburg führte auf kantonaler und kommunaler Ebene zu verschiedenen Gesetzesänderungen in der Schweiz, sodass Angeschuldigte in einem Strafverfahren ihren Fall stets von einem unabhängigen Gericht beurteilen lassen können, das auch den Sachverhalt prüfen und damit abklären kann, ob die angeschuldigte Person die Tat überhaupt begangen hat – und je nachdem auch zusätzliche ZeugInnen befragen kann.
In der Verfassung verankert wurde dieses Recht nach einer Volksabstimmung im Jahr 2000 auch in der «Rechtsweggarantie» von Artikel 29 a: «Jede Person hat bei Rechtsstreitigkeiten Anspruch auf Beurteilung durch eine richterliche Behörde.»
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Dies ist eine Artikelreihe, die sich mit der SVP-Initiative »Schweizer Recht statt fremde Richter« beschäftigt, auch wenn diese Partei zu feige ist ihre Plakate mit dem Absender zu versehen. Die Übersicht über alle bis jetzt erschienenen Artikel bekommen Sie HIER.
Quellen für diese Artikelserie: Schutzfaktor M, Amnesty international, Humanrights.ch, Frau Huber geht nach Strassburg (WOZ), admin.ch