Noë­mi Lan­dolt hat sich für die WOZ mit Mar­lène Beli­los unter­hal­ten. Ja der Artikel ist etwas länger, obwohl er schon gekürzt ist. Hal­ten Sie durch 🙂

«Wenn man schon von der Schweiz nach Paris geht, zieht man bes­timmt nicht in die Ban­lieue», sagt sie, um gle­ich darauf eine Geschichte aus einem ganz anderen Milieu zu erzählen: vom Mief ein­er Prov­inzhaupt­stadt, von Jugen­dun­ruhen, einem Punk namens Fange, Dro­gen­deal­ern, fiesen Polizis­ten, beset­zten Häusern, Hunger­streik – und von den Men­schen­recht­en. Es ist die Geschichte der Achtziger-Jugend­be­we­gung in Lau­sanne, in der Beli­los, heute 76, aktiv war. Eine Geschichte, die auch das Schweiz­er Jus­tizsys­tem nach­haltig verän­dert hat.
Man muss nicht gut rech­nen kön­nen, um her­auszufind­en, dass Beli­los damals dop­pelt so alt war wie die meis­ten ihrer Mit­stre­i­t­erIn­nen. Wie kam es also, dass sie mit vierzig Jahren zu ein­er der zen­tralen Fig­uren der Lau­san­ner Jugend­be­we­gung wurde?

«Ich arbeit­ete damals beim Jugen­damt und studierte gle­ichzeit­ig Lit­er­atur­wis­senschaften an der Uni. Ich kan­nte also viele Jugendliche, ihre Sor­gen, Prob­leme und Wün­sche.» Lau­sanne sei zu jen­er Zeit ein ver­schlafenes Prov­inzstädtchen gewe­sen. Es gab, wie in den meis­ten Schweiz­er Städten, keine Orte, wo Jugendliche sich tre­f­fen kon­nten. Die meis­ten wohn­ten bei ihren Eltern, das einzige gün­stige Café dro­hte bald zu schliessen. Und dann, ab Mai 1980, bran­nte Zürich!
Beli­los hörte von den dor­ti­gen Opern­haus-Krawallen und lud im Som­mer 1980 kurz vor den Semes­ter­fe­rien ihre Kom­mili­tonIn­nen zu ein­er Vor­führung des Films «Züri brän­nt» ein. «Der Saal war voll. Nach dem Film waren sich alle einig, dass wir uns mit den Zürcher Jugendlichen sol­i­darisieren woll­ten. Wir planten kurz­er­hand eine Demo für den kom­menden Sam­stag», erin­nert sich Beli­los. Die sei dann recht chao­tisch gewor­den.
Anschliessend traf man sich im Bahn­hof­buf­fet, zeigte den Film erneut – doch dies­mal wollte man sich nicht nur mit Zürich sol­i­darisieren, son­dern auch eine eigene Bewe­gung für Lau­sanne ini­ti­ieren. «Lôzane bouge» sollte sie heis­sen, «Lau­sanne bewegt sich«. «Die Jun­gen wussten genau, was sie woll­ten.»
Zum Beispiel die Abschaf­fung der Bewil­li­gungspflicht für Strassen­musik­erIn­nen, straf­freies Kleben von Plakat­en, freies Demon­stra­tionsrecht, keine weit­ere Fichierung von Homo­sex­uellen und die Legal­isierung von Cannabis. Die zen­tral­ste Forderung war jedoch die nach einem Autonomen Jugendzen­trum (AJZ). «Ich war beein­druckt, wie sie all diese Forderun­gen unter einen Hut bracht­en. Aber ich war auch etwas skep­tisch: Mal sehen, wie viel Enthu­si­as­mus nach den Ferien noch da ist …»

Doch sie hat­te die Rech­nung ohne Fange gemacht. Fange – was auf Deutsch so viel wie «Schlamm» oder «Schmutz» heisst – war ein junger, viel­seit­ig begabter Punk. Er gestal­tete Fly­er, die er den Som­mer über verteilte, und ani­mierte junge Leute dazu, für ein AJZ zu demon­stri­eren. Er habe ihr gesagt: «Mar­lène, wir haben keinen Bock auf Makramee und Töpfern. Uns inter­essiert die Musik. Unsere eigene Musik. Und dafür wollen wir ein AJZ.»

Und so demon­stri­erten auch nach den Som­mer­fe­rien jeden Sam­stag an die tausend Leute in Lau­sannes Innen­stadt. «Wir wollen nicht in ein­er Welt leben, wo wir aus lauter Sicher­heit, nicht zu ver­hungern, vor Langeweile ster­ben», stand auf den Trans­par­enten.

Lau­sanne hat­te so etwas noch nie erlebt. Und auch Mar­lène Beli­los nicht, die sich früher schon poli­tisch engagiert hat­te. Sie hat­te mit alten Men­schen im Quarti­er Sous la Gare ein Haus beset­zt, aus dem sie raus­geschmis­sen zu wer­den dro­ht­en. Und sie hat­te auch den ersten Streik beim Westschweiz­er Fernse­hen mitor­gan­isiert, wo sie nach ihrem ersten Studi­um als Jour­nal­istin gear­beit­et hat­te – worauf ihr gekündigt wurde: «Bei den dama­li­gen Protes­tak­tio­nen waren wir sel­ten mehr als ein Dutzend Leute. Doch in Lau­sanne kamen nun all die Jugendlichen auch aus dem Umland zusam­men.»

Es waren nicht die klas­sis­chen, in trotzk­istis­chen, marx­is­tisch-lenin­is­tis­chen oder maois­tis­chen Grup­pen organ­isierten Linken, son­dern Leute von der Gasse, darunter viele Punks, die Sam­stag für Sam­stag an die Demos kamen, die immer unbe­wil­ligt waren. «Es war damals fast unmöglich, eine Bewil­li­gung für irgen­det­was zu bekom­men», erin­nert sich Beli­los. Ver­ständ­nis für die Anliegen war in der Stadt kaum vorhan­den. Für die von der FDP dominierte Stadtregierung, der auch der spätere Bun­desrat Jean-Pas­cal Dela­mu­raz ange­hörte, waren die Jugendlichen nicht mehr als Abschaum. Die Polizei verteilte Bussen en masse, fotografierte und fichierte die Teil­nehmerIn­nen, einige darunter wur­den regelmäs­sig festgenom­men.
Eines Mor­gens um sechs Uhr stand die Polizei auch bei Mar­lène Beli­los auf der Mat­te, ver­haftete sie vor den Augen ihrer fün­fjähri­gen Tochter. Ein Fre­und, der bei ihr über­nachtete und nichts mit «Lôzane bouge» zu tun hat­te, wurde eben­falls abge­führt. Wie sie später erfuhr, waren an jen­em Mor­gen alle zen­tralen Per­so­n­en des Mou­ve­ments ver­haftet wor­den. Alle auss­er Fange. Als die Polizei bei ihm auf­tauchte, sagte er, er müsse ein­er Nach­barin den Waschküchen­schlüs­sel zurück­brin­gen – und set­zte sich ab.
Die Polizis­ten beschuldigten Beli­los, Rädels­führerin zu sein, die Jugendlichen anzus­tacheln. «Es war ihnen unvorstell­bar, dass die Jugendlichen von sich aus für ihre Anliegen auf die Strasse gin­gen. Ich sagte den Polizis­ten: ‹Ich unter­stütze ihre Anliegen, aber das ist nicht meine Bewe­gung. C’est leur mou­ve­ment.›»
Im Gefäng­nis traf sie auf «ihre Sozialfälle», die sie vom Jugen­damt her kan­nte und die erstaunt waren, sie hier wiederzuse­hen. Zehn Tage blieb sie in Haft und trat dabei auch in den Hunger­streik. In einem auf­se­hen­erre­gen­den Prozess, mit Demon­stra­tio­nen vor und im Gerichts­ge­bäude, wur­den schliesslich alle Ver­hafteten verurteilt: Beli­los zu fünf Monat­en Gefäng­nis bed­ingt – andere zu höheren Strafen, da bei ihnen noch Sachbeschädi­gung dazukam.
Um die Anwalt­skosten zu bezahlen, ver­anstal­tete das Mou­ve­ment zwei Konz­erte mit dem franzö­sis­chen Chan­son­sänger und Rock­musik­er Jacques Higelin, dessen Bekan­ntschaft Beli­los durch ihre Tätigkeit beim Westschweiz­er Fernse­hen gemacht hat­te.
Die Zeit in der Haft prägte Beli­los nach­haltig. Nach ihrer Freilas­sung liess sie sich vor den Uniprü­fun­gen von einem Psy­chi­ater Beruhi­gungsmit­tel ver­schreiben. Heute arbeit­et Beli­los als Psy­cho­an­a­lytik­erin, ihre Kli­entIn­nen empfängt sie bei sich zu Hause in einem Neben­z­im­mer.

Unter Auss­chluss der Öffentlichkeit
Doch es war nicht die Haft, wegen der Beli­los bis nach Strass­burg vor den Europäis­chen Gericht­shof für Men­schen­rechte (EGMR) zog. Son­dern eine schein­bar läp­pis­che Busse von 200 Franken wegen Teil­nahme an ein­er unbe­wil­ligten Demon­stra­tion am 4. April 1981. «Wir alle erhiel­ten in jen­er Zeit fast wöchentlich Bussen wegen Teil­nahme an ein­er unbe­wil­ligten Demo.» Wer kon­nte, bezahlte sie, wer kein Geld hat­te, lan­dete früher oder später im Gefäng­nis. «Ich zahlte immer anstand­s­los», erzählt Beli­los. «Bis ich eines Tages eine Busse für eine Demo erhielt, an der ich gar nicht teilgenom­men hat­te.»
Die Polizei hat­te sie früher schon beschuldigt, Wände ver­sprayt zu haben. Man sehe sie nur nicht auf den Fotos, weil sie so klein sei oder mask­iert gewe­sen sei. «Dabei habe ich nie etwas Der­ar­tiges gemacht.» Und nun also diese Busse, die auf der Aus­sage eines Polizis­ten beruhte, der sagte, er habe Beli­los an der Demo gese­hen. «Aber ich war nicht an der Demo, ich war zu Hause mit mein­er kleinen Tochter», sagt Beli­los.

Beli­los war nicht die Erste in Lau­sanne, die Beschw­erde gegen eine solche Busse ein­legte. Dafür zuständig war immer dieselbe Per­son, der Präsi­dent der Com­mis­sion de Police, nominiert von der Gemeinde Lau­sanne. Die Polizeikom­mis­sion war eine Art Gemein­degericht, das unter Auss­chluss der Öffentlichkeit tagte, wenn es darum ging, kleinere Ver­stösse gegen die Gemein­de­ord­nung zu beurteilen. Der Präsi­dent der Kom­mis­sion war ein Arbeit­skol­lege des Polizis­ten, der Beli­los an der Demo gese­hen haben wollte und sie angezeigt hat­te.
«Der Präsi­dent hörte sich meine Ver­sion und die seines Kol­le­gen an. Und natür­lich ver­traute er seinem Kol­le­gen», erzählt Beli­los. Zwar senk­te er die Busse von 200 auf 120 Franken. Die Grund­frage, ob Beli­los über­haupt an der Demo gewe­sen war, klärte er jedoch nicht ab. «Ich sagte ihm: Wir sind hier nicht auf dem Souk. Entwed­er Sie stre­ichen die Busse ganz, oder ich ziehe vor Gericht.»

Mar­lène Beli­los und ihr Anwalt beschlossen, das Urteil weit­erzuziehen und zusam­men durch die Instanzen zu gehen. Doch sowohl das kan­tonale Kas­sa­tion­s­gericht als schliesslich auch das Bun­des­gericht beschieden Beli­los, sie kön­nten nur formelle Fehler, jedoch nicht den Sachver­halt an sich über­prüfen.
Rein formell sei an der Busse nichts auszuset­zen. Das Bun­des­gericht stützte sich dabei expliz­it auf Artikel 6 der Europäis­chen Men­schen­recht­skon­ven­tion (EMRK) («Recht auf ein faires Ver­fahren»): Allein die Tat­sache, dass der Kas­sa­tion­shof – bei ern­sthaften Zweifeln hin­sichtlich des Sachver­halts – die Gemein­de­be­hörde auf­fordern könne, ergänzende Ermit­tlun­gen vorzunehmen, beweise, dass die abschliessende gerichtliche Kon­trolle der Gemein­de­strafen mit Artikel 6 Absatz 1 übere­in­stimme – entsprechend der von der Schweiz for­mulierten Erk­lärung im Rah­men ihrer Rat­i­fika­tion der EMRK im Jahr 1974.

Beli­los 1 – Schweiz 0
Der kurze Film «Mar­lène con­tre la Suisse» (1987) des Westschweiz­er Fernse­hens porträtiert Beli­los kurz vor ihrem Gang nach Strass­burg. Darin kommt auch ihr Anwalt Jean Lob zu Wort: «Das ist ein sehr wichtiger Fall. Die Demokratie basiert auf der Gewal­tenteilung. Wenn nun ein Gemein­de­or­gan alle drei Gewal­ten vere­int, also Geset­ze erlässt, umset­zt und dazu noch Recht spricht, dann befind­en wir uns in ein­er ver­i­ta­blen Dik­tatur. Wenn wir in Strass­burg gewin­nen, ist das nicht ein­fach ein Sieg für Madame Beli­los, son­dern für die ganze Schweiz, weil dann das Prinzip der Gewal­tenteilung bess­er ver­wirk­licht wird.»

Sieben Jahre sollte es dauern von der Busse bis zum Entscheid des Europäis­chen Gericht­shofs für Men­schen­rechte. Inzwis­chen hat­te das Mou­ve­ment im Früh­jahr 1981 von der Stadt einen Raum zur Ver­fü­gung gestellt bekom­men, die alte Polizeiturn­halle – unter der Bedin­gung, dass es keine weit­eren Demos mehr geben würde.

Reif für eine Medaille
Am 29. April 1988 zog Mar­lène Beli­los ein schwarzes langärm­liges Kleid und ihre Per­len­kette an. Sie fuhr nach Strass­burg zur Urteilsverkün­dung. «Ich wusste, dass wir gewin­nen wür­den. Die Kom­mis­sion des Europarats hat­te uns bere­its recht gegeben. Ein Recht­spro­fes­sor der Uni Genf hat­te mir ver­sichert, dass mein Anwalt her­vor­ra­gende Arbeit geleis­tet hat­te. Doch inter­es­san­ter­weise war die Schweiz eben­so sieges­sich­er. Ich fuhr mit einem der Anwälte, der die Schweiz in Strass­burg ver­trat und den ich vom Poli­tolo­gi­es­tudi­um kan­nte, nach Strass­burg – er hat­te keine Ahnung, dass er in weni­gen Stun­den ver­lieren würde.»
Der Gericht­shof in Strass­burg gab Beli­los und ihrem Anwalt schliesslich recht. Die Schweiz habe Artikel 6 der EMRK ver­let­zt – bei der «ausle­gen­den Erk­lärung» des Bun­des­gerichts han­dle es sich um einen unzuläs­si­gen all­ge­meinen Vor­be­halt.

Ver­fas­sungsän­derung: Vom Fall Beli­los zur Rechtsweg­garantie
Artikel 6 der Europäis­chen Men­schen­recht­skon­ven­tion (EMRK) garantiert das «Recht auf ein faires Ver­fahren». Absatz 1 schreibt unter anderem für jede Per­son das Recht fest, dass über eine gegen sie erhobene strafrechtliche Anklage ein unab­hängiges und unpartei­is­ches Gericht öffentlich und in angemessen­er Frist ver­han­delt. In Absatz 3 d ist ausser­dem das Recht jed­er Per­son aus­ge­führt, die «Ladung und Vernehmung von Ent­las­tungszeu­gen (…) zu erwirken». Im Fall von Mar­lène Beli­los wurde gegen Absatz 1 des Artikels 6 der EMRK ver­stossen: Die Lau­san­ner Polizeikom­mis­sion stellte kein unpartei­is­ches Gericht dar. Was die Erfül­lung des Absatzes 3 d ange­ht, hat die Polizeikom­mis­sion Beli­los’ Exmann zwar befragt – das Kan­ton­s­gericht hinge­gen wies später den Antrag auf Zeu­gen­be­fra­gung ab, weil das Rechtsmit­telver­fahren schriftlich und ohne eigene Beweisauf­nahme sei.
Das Urteil in Strass­burg führte auf kan­tonaler und kom­mu­naler Ebene zu ver­schiede­nen Geset­zesän­derun­gen in der Schweiz, sodass Angeschuldigte in einem Strafver­fahren ihren Fall stets von einem unab­hängi­gen Gericht beurteilen lassen kön­nen, das auch den Sachver­halt prüfen und damit abklären kann, ob die angeschuldigte Per­son die Tat über­haupt began­gen hat – und je nach­dem auch zusät­zliche Zeug­In­nen befra­gen kann.
In der Ver­fas­sung ver­ankert wurde dieses Recht nach ein­er Volksab­stim­mung im Jahr 2000 auch in der «Rechtsweg­garantie» von Artikel 29 a: «Jede Per­son hat bei Rechtsstre­it­igkeit­en Anspruch auf Beurteilung durch eine richter­liche Behörde.»

Dies ist eine Artikel­rei­he, die sich mit der SVP-Ini­tia­tive »Schweiz­er Recht statt fremde Richter« beschäftigt, auch wenn diese Partei zu feige ist ihre Plakate mit dem Absender zu verse­hen. Die Über­sicht über alle bis jet­zt erschiene­nen Artikel bekom­men Sie HIER.
Quellen für diese Artikelserie: Schutz­fak­tor M, Amnesty inter­na­tion­al, Humanrights.ch, Frau Huber geht nach Strass­burg (WOZ), admin.ch

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