Vor langer, langer Zeit begab es sich, dass wir einen Bun­der­rat der SVP hat­ten. Seine Ahnen (ich glaube sein Gross­vater) wurde in der Schweiz einge­bürg­ert — wie das ja bei fast allen Schweiz­erin­nen und Schweiz­ern der Fall ist. Das Prob­lem bei diesen Leuten ist, dass sie dauernd meinen, sie müssten beweisen, dass sie beson­ders gute und rechte (richtige?) Schwei­t­erin­nen und Schweiz­er seien.

So ist es auch beim SVP-Bun­desrat noch heute, beson­ders her­vorge­hoben hat er das aber in ein­er Erstau­gus­trede, die er als Bun­desrat hal­ten durfte. Darin erzählte er unter anderem:

»Bei inter­na­tionalen Abmachun­gen wer­den Volk­srechte abge­treten und so dem Volke die Entschei­de ent­zo­gen. Es sei – so heisst es dann beschöni­gend – eben „über­ge­ord­netes Recht“. Als wäre es direkt von Gott erlassen! Auf jeden Fall ist es „dem vom Volk geset­zten Recht über­ge­ord­net“. Das ist aber so ziem­lich genau das Gegen­teil, von dem, was der Bun­des­brief wollte. Man nen­nt es auch inter­na­tionales Recht oder noch schön­er „Völk­er­recht“, als hät­ten es alle Völk­er demokratisch geset­zt.

„Über­ge­ord­netes Recht“?
Über­ge­ord­netes Recht bricht Lan­desrecht! Damit ist ja alles gesagt, aber was ist es dann für ein Recht? Und – wenn es schon nicht der liebe Gott erlassen hat, welch­es sind denn die Göt­ter, die dieses so über­ge­ord­nete Recht erlassen oder bes­timmt haben? Wer genau hin­schaut, sieht: Es sind inter­na­tionale Experten, hochkarätige Juris­ten, ange­se­hene Pro­fes­soren, Kon­gresse, inter­na­tionale Foren, inter­na­tionale Organ­i­sa­tio­nen, Regierun­gen, welche miteinan­der Verträge abschliessen, die dann über dem Lan­desrecht ste­hen.
Sich­er sind alles hoch gebildete und ehren­werte Leute!
Nur eines sind sie sich­er nicht: „Land­sleute“. Es sind nicht die, welche 1291 auf dem Rütli durch den Schwur auser­wählt wor­den sind, um die Regeln selb­st set­zen zu kön­nen. Sie sind nicht das eigene Volk.

Die heutige Ten­denz, die Volk­srechte leicht­fer­tig durch über­ge­ord­netes Recht, eben so genan­ntes „Völk­er­recht“, zu erset­zen, nimmt beängsti­gend zu. Das ist meine kurze Erfahrung in der Zeit, in der mir das Eidg. Jus­tiz- und Polizei­de­parte­ment anver­traut wor­den ist. Und dies ist genau das Gegen­teil des Frei­heits­briefes von 1291. Wer leicht­fer­tig ver­sucht, die Entschei­dungsmöglichkeit des Volkes und der Stimm­bürg­er auszuschal­ten oder zu umge­hen, bedro­ht die Frei­heit.

Was heisst aber Frei­heit?
In der Schweiz heisst Frei­heit auch und vor allem Ver­trauen in den einzel­nen Bürg­er. Es darf nicht sein, dass sog. „höheres“ Recht, oder „inter­na­tionales Recht“, oder „Völk­er­recht“ das demokratisch bes­timmte Recht der eige­nen Staats­bürg­er leicht­fer­tig beschränkt oder gar auss­er Kraft set­zt. Man ist schnell bere­it, den Willen des Volkes unter Beru­fung auf höheres Recht, auss­er Kraft zu set­zen.«

Soviel also aus der Rede von Bun­desrat Christoph Blocher 2007 in Hal­lau. Hier set­zte er sein­er SVP den Meilen­stein, der schlussendlich in der Ini­tia­tive »Schweiz­er Recht statt fremde Richter« seinen Höhep­unkt fand. Natür­lich geht es ihm dabei weniger um die vorgeschobe­nen frem­den Richter, da hat auch die SVP gegen kein einziges Zusatzpro­tokoll — auch nicht den EGMR — das Ref­er­en­dum ergrif­f­en! Es geht schlussendlich darum jegliche Verträge mit der EU zu ver­hin­dern.

Doch was bedeutet eigentlich dieses »ver­teufelte« Völk­er­recht? Wer­den Schweiz­erin­nen und Schweiz­er so von aus­ländis­chen Mächt­en übers Ohr gehauen — oder nützt dieses Völk­er­recht unserem Lande, unseren Bürg­erin­nen und Bürg­ern auch etwas?
Damit wer­den wir uns in der näch­sten Zeit beschäfti­gen …


Dies ist eine Artikel­rei­he, die sich mit der SVP-Ini­tia­tive »Schweiz­er Recht statt fremde Richter« beschäftigt. Die Über­sicht über alle bis jet­zt erschiene­nen Artikel bekom­men Sie HIER.
Quellen für diese Artikelserie: Schutz­fak­tor M, Amnesty inter­na­tion­al, Humanrights.ch, Frau Huber geht nach Strass­burg (WOZ), admin.ch

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