Vor langer, langer Zeit begab es sich, dass wir einen Bunderrat der SVP hatten. Seine Ahnen (ich glaube sein Grossvater) wurde in der Schweiz eingebürgert — wie das ja bei fast allen Schweizerinnen und Schweizern der Fall ist. Das Problem bei diesen Leuten ist, dass sie dauernd meinen, sie müssten beweisen, dass sie besonders gute und rechte (richtige?) Schweiterinnen und Schweizer seien.
So ist es auch beim SVP-Bundesrat noch heute, besonders hervorgehoben hat er das aber in einer Erstaugustrede, die er als Bundesrat halten durfte. Darin erzählte er unter anderem:
»Bei internationalen Abmachungen werden Volksrechte abgetreten und so dem Volke die Entscheide entzogen. Es sei – so heisst es dann beschönigend – eben „übergeordnetes Recht“. Als wäre es direkt von Gott erlassen! Auf jeden Fall ist es „dem vom Volk gesetzten Recht übergeordnet“. Das ist aber so ziemlich genau das Gegenteil, von dem, was der Bundesbrief wollte. Man nennt es auch internationales Recht oder noch schöner „Völkerrecht“, als hätten es alle Völker demokratisch gesetzt.
„Übergeordnetes Recht“?
Übergeordnetes Recht bricht Landesrecht! Damit ist ja alles gesagt, aber was ist es dann für ein Recht? Und – wenn es schon nicht der liebe Gott erlassen hat, welches sind denn die Götter, die dieses so übergeordnete Recht erlassen oder bestimmt haben? Wer genau hinschaut, sieht: Es sind internationale Experten, hochkarätige Juristen, angesehene Professoren, Kongresse, internationale Foren, internationale Organisationen, Regierungen, welche miteinander Verträge abschliessen, die dann über dem Landesrecht stehen.
Sicher sind alles hoch gebildete und ehrenwerte Leute!
Nur eines sind sie sicher nicht: „Landsleute“. Es sind nicht die, welche 1291 auf dem Rütli durch den Schwur auserwählt worden sind, um die Regeln selbst setzen zu können. Sie sind nicht das eigene Volk.
Die heutige Tendenz, die Volksrechte leichtfertig durch übergeordnetes Recht, eben so genanntes „Völkerrecht“, zu ersetzen, nimmt beängstigend zu. Das ist meine kurze Erfahrung in der Zeit, in der mir das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement anvertraut worden ist. Und dies ist genau das Gegenteil des Freiheitsbriefes von 1291. Wer leichtfertig versucht, die Entscheidungsmöglichkeit des Volkes und der Stimmbürger auszuschalten oder zu umgehen, bedroht die Freiheit.
Was heisst aber Freiheit?
In der Schweiz heisst Freiheit auch und vor allem Vertrauen in den einzelnen Bürger. Es darf nicht sein, dass sog. „höheres“ Recht, oder „internationales Recht“, oder „Völkerrecht“ das demokratisch bestimmte Recht der eigenen Staatsbürger leichtfertig beschränkt oder gar ausser Kraft setzt. Man ist schnell bereit, den Willen des Volkes unter Berufung auf höheres Recht, ausser Kraft zu setzen.«
Soviel also aus der Rede von Bundesrat Christoph Blocher 2007 in Hallau. Hier setzte er seiner SVP den Meilenstein, der schlussendlich in der Initiative »Schweizer Recht statt fremde Richter« seinen Höhepunkt fand. Natürlich geht es ihm dabei weniger um die vorgeschobenen fremden Richter, da hat auch die SVP gegen kein einziges Zusatzprotokoll — auch nicht den EGMR — das Referendum ergriffen! Es geht schlussendlich darum jegliche Verträge mit der EU zu verhindern.
Doch was bedeutet eigentlich dieses »verteufelte« Völkerrecht? Werden Schweizerinnen und Schweizer so von ausländischen Mächten übers Ohr gehauen — oder nützt dieses Völkerrecht unserem Lande, unseren Bürgerinnen und Bürgern auch etwas?
Damit werden wir uns in der nächsten Zeit beschäftigen …
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Dies ist eine Artikelreihe, die sich mit der SVP-Initiative »Schweizer Recht statt fremde Richter« beschäftigt. Die Übersicht über alle bis jetzt erschienenen Artikel bekommen Sie HIER.
Quellen für diese Artikelserie: Schutzfaktor M, Amnesty international, Humanrights.ch, Frau Huber geht nach Strassburg (WOZ), admin.ch