Da bekam ich kür­zlich eine Mail des Par­la­ments-Blog (https://www.parlament.ch/blog) mit dem Titel »Das Pro­tokoll­re­gle­ment der Schweiz­erischen Eidgenossen­schaft – und was es bedeutet im poli­tis­chen All­t­ag«.
Darin wurde dargelegt:
»Wer bei Ver­anstal­tun­gen oder Zer­e­monien welchen Rang ein­nimmt, ist im Pro­tokoll­re­gle­ment geregelt. Die Anord­nung stösst bisweilen auf Kri­tik. So hat die Ver­wal­tungs­del­e­ga­tion der Bun­desver­samm­lung (VD) im August 2025 gegenüber dem Bun­desrat ange­merkt, das Regle­ment mis­sachte den Vor­rang der Bun­desver­samm­lung (Art. 148 Abs. 1 BV) und die Gle­ich­stel­lung der Räte (Art. 148 Abs. 2 BV). Mit diesem Blog­beitrag schaf­fen wir einen Überblick über das Pro­tokoll­re­gle­ment in der Schweiz.«

Da waren offen­bar einige etwas belei­digt. Aber das inter­essierte mich nicht weit­er. Mich inter­essierte das Pro­tokoll­re­gle­ment.
Darin stiess ich auf einen Pas­sus, der mich aufhorchen liess:

Da war doch Ende Juli 2025 eine Gruppe Män­ner im Wild­horn­mas­siv unter­wegs, die in Nazi-Uni­for­men die Leute erschreck­te. Die Ausrede, ihre Aktion sei unpoli­tisch, sie macht­en nur Nach­stel­lun­gen von geschichtlichen Sit­u­a­tio­nen, kann nicht stim­men. Die »Wehrma­cht« war nie in den Schweiz­er Bergen!

Jet­zt frage ich mich, warum eigentlich in der Berichter­stat­tung damals nie­mand auf das Ver­bot des Tra­gens aus­ländis­ch­er Uni­for­men hingewiesen hat, denn die Verord­nung über das Tra­gen aus­ländis­ch­er Uni­for­men in der Schweiz regelt das ganz klar!
Ja, ich weiss, auch ich habe es damals nicht erkan­nt …

Kennsch dy Birsfälde? Nr. 14
Wochenrückblick

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