Da bekam ich kürzlich eine Mail des Parlaments-Blog (https://www.parlament.ch/blog) mit dem Titel »Das Protokollreglement der Schweizerischen Eidgenossenschaft – und was es bedeutet im politischen Alltag«.
Darin wurde dargelegt:
»Wer bei Veranstaltungen oder Zeremonien welchen Rang einnimmt, ist im Protokollreglement geregelt. Die Anordnung stösst bisweilen auf Kritik. So hat die Verwaltungsdelegation der Bundesversammlung (VD) im August 2025 gegenüber dem Bundesrat angemerkt, das Reglement missachte den Vorrang der Bundesversammlung (Art. 148 Abs. 1 BV) und die Gleichstellung der Räte (Art. 148 Abs. 2 BV). Mit diesem Blogbeitrag schaffen wir einen Überblick über das Protokollreglement in der Schweiz.«
Da waren offenbar einige etwas beleidigt. Aber das interessierte mich nicht weiter. Mich interessierte das Protokollreglement.
Darin stiess ich auf einen Passus, der mich aufhorchen liess:
Da war doch Ende Juli 2025 eine Gruppe Männer im Wildhornmassiv unterwegs, die in Nazi-Uniformen die Leute erschreckte. Die Ausrede, ihre Aktion sei unpolitisch, sie machten nur Nachstellungen von geschichtlichen Situationen, kann nicht stimmen. Die »Wehrmacht« war nie in den Schweizer Bergen!
Jetzt frage ich mich, warum eigentlich in der Berichterstattung damals niemand auf das Verbot des Tragens ausländischer Uniformen hingewiesen hat, denn die Verordnung über das Tragen ausländischer Uniformen in der Schweiz regelt das ganz klar!
Ja, ich weiss, auch ich habe es damals nicht erkannt …
Hans-Jörg Beutter
Okt. 4, 2025
Dass diese groteske Zusammenrottung (Ewiggestriger) damals so kommentarlos über die Bühne ging, sollte uns besonders wachsam machen.
Grade die Intellektuellen hatten Hitler – und seine Prügelknaben – viel zu lange als krassen Mummenschanz mit wenig realpolitischer Relevanz abgetan – bis es zu spät war.
Das sollte uns bei «Hitler‑2.0.» nicht nochmals passieren. So kläglich die Performance (des traurigen Clowns) – so gefährlich sein Ansatz (Faschisten wollen nie nur spielen)