Einem Grossteil der Stimm­bürg­erin­nen und Stimm­bürg­er dürfte bekan­nt sein, dass Änderun­gen in der ober­sten Stufe des Schweiz­er Rechts (auch Bun­desver­fas­sung genan­nt), eines dop­pel­ten Mehrs bedür­fen. Es müssten also beispiel­sweise eine Mehrheit der Stände und eine Mehrheit des Volkes am Woch­enende ein “Ja” für die Abschot­tungsini­tia­tive Mas­seinein­wan­derungsini­tia­tive der SVP ein­le­gen, damit diese angenom­men wird.

Ana­log dazu brauchen auch Änderun­gen des ober­sten Gemein­derechts (auch Gemein­de­ord­nung genan­nt) ein dop­peltes “Ja”. Einziger Unter­schied: Für das dop­pelte Mehr braucht es keine Stände, son­dern zweimal das Volk. Das erste “Ja” wurde bere­its an der Gemein­de­v­er­samm­lung im Sep­tem­ber von der Par­tiku­lar­in­ter­essensleg­isla­tive abge­seg­net. Doch um die Sache zu kom­plet­tieren, braucht es jet­zt noch den Segen des Urnen­gangs. Stre­ber haben bei diesem oblig­a­torischen Ref­er­en­dum also zwei Stim­men…

Die meis­ten Änderun­gen sind mehr oder weniger unum­strit­ten. Zu Reden gab an der Gemein­de­v­er­samm­lung damals vor allem die Neuregelung der Son­der­vor­la­gen:

GO_Alt

GO_neu

Der Gemein­der­at argu­men­tierte mit ein­er sim­plen Anpas­sung an die Teuerung. Ver­gle­icht man jedoch mit der tat­säch­lichen Teuerung seit 1998 (Datum der alten Gemein­de­ord­nung), die gemäss Bund rund 30% beträgt, sind die Anpas­sun­gen mit 60%, 100% und sog­ar 400% etwas gar frei inter­pretiert.

Die Gemein­dekom­mis­sion hat­te an der Ver­samm­lung den Antrag gestellt, die Beträge bei der alten Regelung zu belassen. Lei­der hat­te die Mehrheit kein Ohr dafür, obwohl ger­ade die jün­gere Ver­gan­gen­heit gezeigt hat, dass die Regelung so dur­chaus sin­nvoll war. Da wäre beispiel­sweise eine Son­der­vor­lage zur Sanierung der Abdankung­shalle zu nen­nen: Das Kred­it­begehren von Fr. 520’000 wurde an der Ver­samm­lung in Anwe­sen­heit des ver­ant­wortlichen Bauchefs ohne seine Gegen­wehr in Luft aufgelöst. Zu löchrig und schwach vor­bere­it­et erschien das Ganze. Kün­ftig erscheint ein solch­er Kred­it “nur” noch in der Investi­tion­srech­nung des Bud­gets, ohne Vor­lage und ohne Begrün­dung. Ein weit­eres, auch noch recht frisches Beispiel ist die Buvette am Birskopf.

Aus Sicht des Gemein­der­ates bietet die neue Regelung natür­lich einen gang­baren Weg, unan­genehmen Fra­gen auszuwe­ichen. Ob es aber der richtige Weg ist, den damals aus­ge­sproch­enen Ver­trauensver­lust zu kom­pen­sieren? Die Kon­troll­gremien wer­den jeden­falls noch mehr gefordert sein, wenn es um die Prü­fung des Investi­tions­bud­gets geht.

Ein “Nein” beim oblig­a­torischen Ref­er­en­dum böte noch die let­zte Gele­gen­heit, dies zu kor­rigieren. Die meis­ten dürften ihr Stimm-Cou­vert zwar schon in den Ver­wal­tungs­briefkas­ten oder das Alt­pa­pi­er gewor­fen haben, aber vielle­icht gibt es ja noch Kurzentschlossene.

Nit verschregge!
Mattiello am Mittwoch 1/6

1 Kommentar

Kommentiere

Deine Meinung