Es gibt ja ver­schiedene Möglichkeit­en im Polit­be­trieb etwas zu bewirken. Und manch­mal ist es gut, jew­eils auch ver­schiedene Möglichkeit­en auf den Weg zu brin­gen. In Sachen Bermen­weg war das als Erstes die Peti­tion und nun also auch ein Pos­tu­lat. Das Pos­tu­lat wird im Lan­drats­ge­setz so definiert:


§ 35 Pos­tu­lat
1 Mit dem Pos­tu­lat kann der Lan­drat:
a. den Regierungsrat beauf­tra­gen, einen bes­timmten Gegen­stand zu prüfen, ihm über die Abklärun­gen zu bericht­en und Antrag zu stellen;
b. den Regierungsrat in seinem eige­nen Kom­pe­tenzbere­ich zu einem bes­timmten Vorge­hen oder Ver­hal­ten ein­laden.
2 Ratsmit­glieder, Kom­mis­sio­nen und Frak­tio­nen kön­nen dem Lan­drat Pos­tu­late unter­bre­it­en.
3 Über­wiesene Pos­tu­late verpflicht­en den Regierungsrat zur Prü­fung und Berichter­stat­tung innert 1 Jahr. Der Lan­drat kann die Frist ver­längern oder verkürzen.


Hier also der Text des Pos­tu­lats, das der Lan­drat heute am 22. April 2021 berat­en soll:

Pos­tu­lat von Klaus Kirch­mayr, Ani­ta Biedert und Roman Brun­ner für die Lan­dratssitzung vom 22. April 2021

Der Rhein­ufer­weg im Hafen Birsfelden/Auhafen Mut­tenz soll offen bleiben

In der Presse vom 19. und 20. März 2021 wurde über die «Neue Wegführung im Hafen Birs­felden und im Auhafen Mut­tenz» berichtet. Was im Titel harm­los tönt, ent­pup­pt sich in Wirk­lichkeit als die Sper­rung des Bermen­wegs unmit­tel­bar ent­lang des Rheins für Velos und Fussverkehr im Bere­ich der bei­den Hafenge­bi­ete. Die Ankündi­gung erfol­gte ein­seit­ig durch die Schweiz­erischen Rhein­häfen, ohne grosse Kon­sul­ta­tion der Gemein­den Birs­felden und Mut­tenz und soll bere­its ab Mai in Kraft treten!

Der Rhein­ufer­weg bietet im Kan­ton eine ein­ma­lige Gele­gen­heit das pulsierende Leben eines Hafens mit seinen Krä­nen, Zügen und Schif­f­en zu erleben. In ein­er Zeit, in welch­er im wieder Tech­nik- und Wirtschafts­feindlichkeit beklagt wird, sollte ebendiese Welt nicht vor der Bevölkerung «wegges­per­rt» wer­den.

Wer etwas Indus­trie-/Tech­nik-affin ist, dem­jeni­gen resp. der­jeni­gen muss dieser Weg ein­fach gefall­en. Und dazu die Weite mit dem bre­it­en Rhein und das Fer­n­weh bei der Ansicht der grossen Schiffe (zumin­d­est bei mir). Auch Naturfre­unde haben einiges zu ent­deck­en, u.a. Orchideen am Rhein­bord zur richti­gen Jahreszeit und jed­erzeit natür­lich Vögel. Ins­beson­dere für Fam­i­lien ist dieser Weg attrak­tiv und span­nend – wo kön­nen Kinder in so kurz­er Zeit so grosse Kräne und Schiffe sehen und so viel über unsere Lan­desver­sorgung – Import und Export und unsere Geschichte ler­nen?

Der Regierungsrat wird gemäss § 35b Lan­drats­ge­setz (siehe oben) aufge­fordert dafür zu sor­gen, dass der Rhein­ufer­weg im Hafen Birs­felden und im Auhafen Mut­tenz offen­bleibt. Ins­beson­dere soll:

• Der Bermen­weg für die Bevölkerung dauer­haft für den Fussverkehr offen bleiben
• Der Fuss­gänger­steg über die Hafen­bahn zur Anbindung des Hard­walds an den Rhein und die Schiff­shal­testelle wieder erstellt wer­den
• Die Zugänglichkeit zu den Hafenarealen für die Bevölkerung min­destens an den Woch­enen­den und Feierta­gen beste­hen bleiben.

Weit­ere Auskün­fte:
Klaus Kirch­mayr, Lan­drat


Was der Lan­drat am Don­ner­stag machen wird, wird wohl an dieser Stelle zu lesen sein.

Nach dem Leit­bild Natur sollen im ganzen Hafenge­bi­et Erhalt und Opti­mierung der Arten­vielfalt-Hotspots und der natur­na­hen Leben­sraumvielfalt ein Ziel sein. Und fast den ganzen Bermen­weg ent­lang gibt es Ziele der spez­i­fis­chen Förderung über­re­gion­al bedeu­ten­der Arten.
Lei­der wür­den nach diesem vol­lau­toma­tis­chen Tor rund 3200 m2 Erhol­ungszone ver­loren gehen.

Bere­it am 1. Mai geschlossen zu wer­den …

 

Oh Hirschen ...
Mattiello am Mittwoch 21/16

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