… ob die Ver­wen­dung des Birs­felder Wap­pens als Titel­bild für diesen Artikel recht­ens ist. Aber ver­suchen wir’s mal.

In einem Artikel des Birs­felder Anzeigers von Sabine Knos­ala reklamiert Hein­er Lenzin, dass die Ver­wen­dung des Birs­felder Wap­pens (und das grad zweimal! Red.) auf dem Plakat zur kom­menden Podi­ums­diskus­sion zum Birs­felder Zen­trum­spro­jekt nicht legal sei.

Wie immer: Die Inter­pre­ta­tion des Geset­zes kann auch für die Legal­ität stehen:

Bun­des­ge­setz über den Schutz des Schweiz­er­wap­pens und ander­er öffentlich­er Zeichen
(Wap­pen­schutzge­setz, WSchG)
vom 21. Juni 2013 (Stand am 1. Jan­u­ar 2017)

2. Abschnitt: Gebrauch

Art. 8 Wappen
1 Das Schweiz­er­wap­pen, die Wap­pen der Kan­tone, Bezirke, Kreise und Gemein­den, die charak­ter­is­tis­chen Bestandteile der Kan­ton­swap­pen im Zusam­men­hang mit einem Wap­pen­schild sowie mit ihnen ver­wech­sel­bare Zeichen dürfen nur von dem Gemein­we­sen, zu dem sie gehören, gebraucht werden.
4 Der Gebrauch der Wap­pen nach Absatz 1 durch andere Per­so­n­en als das berechtigte Gemein­we­sen ist in den fol­gen­den Fällen zulässig:
b. bei der Ausschmückung von Fes­ten und Veranstaltungen;

Es geht ja um eine Ver­anstal­tung, die nicht nur in Birs­felden stat­tfind­et, son­dern in hohem Masse auch Birs­felden betrifft.

In ver­dankenswert­er Weise haben sich einige Birs­felderIn­nen zusam­menge­tan und eine Ver­anstal­tung auf die Beine gestellt, die eigentlich schon lange fäl­lig war. Ein Podi­um, das vor­wiegend von Fach­leuten beset­zt ist, die zumin­d­est nicht allzu parteinah sind, zumin­d­est für Birsfelden.

Die FDP und ihr Expo­nent Alex Gasser ste­hen mit ihrem Namen zu dieser Sache. Auch wenn das Plakat mit etwas FDP-Farbe verziert ist und wed­er grafisch noch typografisch über alle Zweifel erhaben ist, ste­ht es für eine Bürg­erini­tia­tive. Ich hoffe, das klein­liche Partei-Gezänk um die Wap­pen­ver­wen­dung schadet der Sache nicht.

Zu hof­fen ist, dass an diesem Abend auch viele Fra­gen und Ideen aus dem Pub­likum Ein­gang find­en. Und auch zu hof­fen ist, dass die Regel, dass über Mei­n­un­gen disku­tiert wer­den kann, nicht aber über Fak­ten, beachtet wird — und auch, dass die Fähigkeit, Tat­sachen und Mei­n­un­gen zu unter­schei­den keinen Schaden nimmt.

Birsfelden von hinten 18/31
Wochenrückblick

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