… ob die Ver­wen­dung des Birs­fel­der Wap­pens als Titel­bild für die­sen Arti­kel rech­tens ist. Aber ver­su­chen wir’s mal.

In einem Arti­kel des Birs­fel­der Anzei­gers von Sabi­ne Knosa­la rekla­miert Hei­ner Lenzin, dass die Ver­wen­dung des Birs­fel­der Wap­pens (und das grad zwei­mal! Red.) auf dem Pla­kat zur kom­men­den Podi­ums­dis­kus­si­on zum Birs­fel­der Zen­trums­pro­jekt nicht legal sei.

Wie immer: Die Inter­pre­ta­ti­on des Geset­zes kann auch für die Lega­li­tät stehen:

Bun­des­ge­setz über den Schutz des Schwei­zer­wap­pens und ande­rer öffent­li­cher Zeichen
(Wap­pen­schutz­ge­setz, WSchG)
vom 21. Juni 2013 (Stand am 1. Janu­ar 2017)

2. Abschnitt: Gebrauch

Art. 8 Wappen
1 Das Schwei­zer­wap­pen, die Wap­pen der Kan­to­ne, Bezir­ke, Krei­se und Gemein­den, die cha­rak­te­ris­ti­schen Bestand­tei­le der Kan­tons­wap­pen im Zusam­men­hang mit einem Wap­pen­schild sowie mit ihnen ver­wech­sel­ba­re Zei­chen dürfen nur von dem Gemein­we­sen, zu dem sie gehö­ren, gebraucht werden.
4 Der Gebrauch der Wap­pen nach Absatz 1 durch ande­re Per­so­nen als das berech­tig­te Gemein­we­sen ist in den fol­gen­den Fäl­len zulässig:
b. bei der Ausschmückung von Fes­ten und Veranstaltungen;

Es geht ja um eine Ver­an­stal­tung, die nicht nur in Birs­fel­den statt­fin­det, son­dern in hohem Mas­se auch Birs­fel­den betrifft.

In ver­dan­kens­wer­ter Wei­se haben sich eini­ge Birs­fel­de­rIn­nen zusam­men­ge­tan und eine Ver­an­stal­tung auf die Bei­ne gestellt, die eigent­lich schon lan­ge fäl­lig war. Ein Podi­um, das vor­wie­gend von Fach­leu­ten besetzt ist, die zumin­dest nicht all­zu par­tei­nah sind, zumin­dest für Birsfelden.

Die FDP und ihr Expo­nent Alex Gas­ser ste­hen mit ihrem Namen zu die­ser Sache. Auch wenn das Pla­kat mit etwas FDP-Far­be ver­ziert ist und weder gra­fisch noch typo­gra­fisch über alle Zwei­fel erha­ben ist, steht es für eine Bür­ger­initia­ti­ve. Ich hof­fe, das klein­li­che Par­tei-Gezänk um die Wap­pen­ver­wen­dung scha­det der Sache nicht.

Zu hof­fen ist, dass an die­sem Abend auch vie­le Fra­gen und Ideen aus dem Publi­kum Ein­gang fin­den. Und auch zu hof­fen ist, dass die Regel, dass über Mei­nun­gen dis­ku­tiert wer­den kann, nicht aber über Fak­ten, beach­tet wird — und auch, dass die Fähig­keit, Tat­sa­chen und Mei­nun­gen zu unter­schei­den kei­nen Scha­den nimmt.

Birsfelden von hinten 18/31
Wochenrückblick

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